Nacli Innen aber liängt die Frage, ob durch die Umrechnung
der Contacte eine Erschütterung der liechtscoiitinuität
liervorgerufen wird, oder nicht, lediglich davon ab, ob es
dein Gesetzgeber gelingt, die Werthrelation, nach welcher
die Contracte umgerechnet werden sollen, richtig, d. h. deiait
festzustellen, dass sie dem im Momente des Währungswechsels
herrschenden Marktverhältnisse möglichst genau entspricht. Ge
schieht dieses, so ist jede Störung absolut ausgeschlossen. In dem
Momente, wo der Verkehr des Landes die neuen Goldstücke als
Zahlmittel erhält, ist der fernere Silberpreis und dessen Ver-
hältniss zum Goldpreise für dessen Contractsverhältnisse ebenso
gleichgiltig geworden, als etwa das Preisverhältniss zwischen
Platina und Gold. Niemand fragt darnach und hat kein Inter
esse zu fragen, wie viel Silber für die neuen Goldgulden auf
dem Edelmetallmarkte hinkünftig zu erhalten sein wird. Wenn
nur in dem Momente, wo sie dem Verkehre übergeben werden,
die neuen Geldstücke so viel werth sind als die alten, d. h.
wenn sie im richtigen Verhältnisse ausgeprägt worden sind, ist
alles Fernere nicht mehr Sache des Contractrechts, sondern
die des Edelmetallhandels.
Aber es ist allerdings keine leichte Sache, die Werth
relation richtig zu treffen, und dem Zufalle wird dabei immer
ein grosser Spielraum gelassen werden müssen. Deutschland,
bei seinem Währungswechsel überhaupt von einem ganz eigen-
thümlichen Missgeschicke verfolgt, hat diese Relation nur
schlecht getroffen und dadurch in der That sehr empfindliche
Störungen des Contra ctrechts hervorgerufen. Dass dies ge
schehen, ist th eil weise Schuld der deutschen Reichsgesetzgebung,
theilweise auch die der Verhältnisse. Dass die Silberpro-
duction stieg, die Silherabfnhr nach Ostasien abnahm, ki.nnte
von Deutschland nicht vorhergesehen werden. Dass die Länder
der lateinischen Münzconvention ihre Silberausprägungen ein
schränkten, ist abermals nicht Deutschlands Schuld, hätte je
doch allerdings vorhergesehen werden können. Dass aber die
Werthrelation, nach welcher die deutschen Goldmünzen aus
geprägt werden sollten, schon im Jahre 1871, also volle drei
Jahre früher festgestellt wurde, als man mit der thatsäch-
lichen Durchführung des Währungswechsels auch nur ernst
lich beginnen konnte, das ist ganz ausschliesslich der Fehler