fullscreen: Währung und Handel

Nacli Innen aber liängt die Frage, ob durch die Umrechnung 
der Contacte eine Erschütterung der liechtscoiitinuität 
liervorgerufen wird, oder nicht, lediglich davon ab, ob es 
dein Gesetzgeber gelingt, die Werthrelation, nach welcher 
die Contracte umgerechnet werden sollen, richtig, d. h. deiait 
festzustellen, dass sie dem im Momente des Währungswechsels 
herrschenden Marktverhältnisse möglichst genau entspricht. Ge 
schieht dieses, so ist jede Störung absolut ausgeschlossen. In dem 
Momente, wo der Verkehr des Landes die neuen Goldstücke als 
Zahlmittel erhält, ist der fernere Silberpreis und dessen Ver- 
hältniss zum Goldpreise für dessen Contractsverhältnisse ebenso 
gleichgiltig geworden, als etwa das Preisverhältniss zwischen 
Platina und Gold. Niemand fragt darnach und hat kein Inter 
esse zu fragen, wie viel Silber für die neuen Goldgulden auf 
dem Edelmetallmarkte hinkünftig zu erhalten sein wird. Wenn 
nur in dem Momente, wo sie dem Verkehre übergeben werden, 
die neuen Geldstücke so viel werth sind als die alten, d. h. 
wenn sie im richtigen Verhältnisse ausgeprägt worden sind, ist 
alles Fernere nicht mehr Sache des Contractrechts, sondern 
die des Edelmetallhandels. 
Aber es ist allerdings keine leichte Sache, die Werth 
relation richtig zu treffen, und dem Zufalle wird dabei immer 
ein grosser Spielraum gelassen werden müssen. Deutschland, 
bei seinem Währungswechsel überhaupt von einem ganz eigen- 
thümlichen Missgeschicke verfolgt, hat diese Relation nur 
schlecht getroffen und dadurch in der That sehr empfindliche 
Störungen des Contra ctrechts hervorgerufen. Dass dies ge 
schehen, ist th eil weise Schuld der deutschen Reichsgesetzgebung, 
theilweise auch die der Verhältnisse. Dass die Silberpro- 
duction stieg, die Silherabfnhr nach Ostasien abnahm, ki.nnte 
von Deutschland nicht vorhergesehen werden. Dass die Länder 
der lateinischen Münzconvention ihre Silberausprägungen ein 
schränkten, ist abermals nicht Deutschlands Schuld, hätte je 
doch allerdings vorhergesehen werden können. Dass aber die 
Werthrelation, nach welcher die deutschen Goldmünzen aus 
geprägt werden sollten, schon im Jahre 1871, also volle drei 
Jahre früher festgestellt wurde, als man mit der thatsäch- 
lichen Durchführung des Währungswechsels auch nur ernst 
lich beginnen konnte, das ist ganz ausschliesslich der Fehler
	        
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