Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

4.  Die  Genossenschaften.

131

9*

auf  die  Anklagebank  kamen,  und  man  kann  es  heute  nicht  begreifen,  daß  Polizeibehörden ­
  bei  der  Prüfung,  ob  ein  Bedürfnis  für  die  Gründung  einer  Kreditgenossenschaft ­
  vorhanden,  —  die  Genossenschaft  wurde  als  Versicherungsgesellschaft  angesehen ­
  —  die  Bedürfnisfrage  verneinten.  Die  größten  Schwierigkeiten  hatte  Schulze-Delitzsch
  zu  überwinden,  um  endlich  Ende  der  sechziger  Jahre  die  gesetzliche  Anerkennung ­
  für  die  Genossenschaften  zu  erringen.
Will  man  allgemein  die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Genossenschaft  kennzeichnen, ­
  so  kann  dies  geschehen,  indem  man  die  Genossenschaft  als  eine  Ergänzung
der  Aktiengesellschaft  hinstellt.  Zur  Aktiengesellschaft  vereinigen  sich  Kapitalisten;  wo
die  Kapitalkraft  des  einzelnen  nicht  ausreicht  zum  Betriebe  größerer  Unternehmungen,
da  verbinden  sich  die  Kapitalien  zur  Aktiengesellschaft,  und  gewaltige  Unternehmungen
werden  ins  Leben  gerufen,  —  zur  Genossenschaft  vereinigen  sich  die  wirtschaftlich
schwächeren  Kreise;  nicht  Kapitalien,  sondern  die  in  den  Personen  und  ihrer  Leistungsfähigkeit ­
  ruhenden  Kräfte  werden  zusammengenommen,  und  wir  sehen  aus  deren
Verbindung  schließlich  wirtschaftliche  Mächte  entstehen.
Ob  es  dabei  eine  Grenze  für  die  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  und
für  die  Anwendung  der  genossenschaftlichen  Form  gibt?
Es  könnte  vielleicht  gesagt  werden:  Die  Grenze  liegt  zunächst  dort,  wo  die
Beseitigung  der  Arbeitsteilung  unproduktiv  wirkt.  Die  Genossenschaft  beruht  zum
Teil  auf  einer  Beseitigung  der  Arbeitsteilung,  indem  sie  in  ihren  Geschäftskreis  eine
Tätigkeit  einbezieht,  die  bisher  für  die  Mitglieder  von  anderen  ausgeübt  wurde;
wo  nun  die  Aushebung  dieser  Arbeitsteilung  unproduktiv  ist,  da  finden  wir  auch
die  Grenze  für  das  Genossenschaftswesen.  Und  ferner  liegt  die  Grenze  für  das
Genossenschaftswesen  dort,  wo  die  Genossenschaft  zur  Belastung  mit  unverhältnismäßigem ­
  Risiko  führt,  wo  vielleicht  die  Genossenschaft  dem  einzelnen  Mitgliede  noch
Vorteile  zuführen  kann,  wo  aber  andererseits  das  mit  der  Genossenschaft  verbundene ­
  Risiko  außer  Verhältnis  zu  diesem  Vorteile  steht.  Und  endlich  wird  eine
Grenze  für  das  Genossenschaftswesen  —  leider  —  gezogen  durch  den  Konkurrenzneid, ­
  denn  die  Genossenschaft  erfordert  ein  Zusammenarbeiten  der  im  übrigen  zum
Teil  miteinander  im  wirtschaftlichen  Konkurrenzkampf  stehenden  Mitglieder.
Der  Grundgedanke  der  Genossenschaft  läßt  sich  in  folgenden  Satz  zusammenfassen: ­
  Zugänglichmachung  der  Vorteile  des  Großbetriebes  für  Klaffen,  die  nach  ihrer
wirtschaftlichen  Lage  abseits  vom  Wege  des  Großbetriebes  tätig  sind,  die  oft  mehr
dessen  Schatten-  als  dessen  Lichtseiten  kennen  lernen,  —  Anpassung  der  Betriebsweise ­
  der  kleinen  Gewerbetreibenden  aller  Art  an  moderne  Bedürfnisse  und  Verhältnisse, ­
  —  Demokratisierung  des  Kredits.
Diese  Grundgedanken  kommen  in  den  verschiedensten  Genossenschaftsarten  zum
Ausdruck,  also  in  den  Kreditgenossenschaften,  den  Konsumvereinen,  den  Bau-,
Magazin-,  Produktiv-,  Molkerei-  und  Winzergenossenschaften,  sowie  in  den  gewerblichen ­
  und  landwirtschaftlichen  Rohstoffgenossenschaften.  Es  kann  füglich  behauptet
werden,  daß  es  keine  anpassungsfähigere  Rechtsform  im  wirtschaftlichen  Leben  gibt
als  die  genossenschaftliche,  womit  keineswegs  behauptet  werden  soll,  daß  auch  überall
die  genossenschaftliche  Organisation  am  Platz  ist.  Tatsächlich  aber  finden  wir  heute
wohl  kaum  ein  wirtschaftliches  Gebiet,  auf  dem  wir  nicht  der  genossenschaftlichen
Organisation  begegnen.  Die  Genossenschaft,  ursprünglich  bestimmt  für  die  Kleinbetriebe, ­
  hat  heute  Eingang  gefunden  auch  in  die  Großbetriebe,  und  die  genossenschaftliche ­
  Organisation  wirkt  auf  Gebieten,  auf  denen  man  sonst  nur  gewohnt  ist,
kapitalkräftige  Aktiengesellschaften  arbeiten  zu  sehen.  Ein  Beweis  dafür:  Wir  leben
in  der  Zeit  der  Ring-  und  Kartellbildungen.  In  der  Regel  stellt  man  sich  unter
diesen  Organisationen  großkapitalistische  Gebilde  vor.  Dank  aber  der  Anpassungsfähigkeit
  der  genossenschaftlichen  Organisation  hat  auch  diese  für  Ringbildungen  Ver-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.