Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

134  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

zugute  gekommen.  Und  es  bleibt  die  Frage  offen,  ob  die  günstigere  Lage  der
kartellierten  Industrien  nicht  oft  direkt  auf  Kosten  anderer  Gewerbe  erzielt  worden
ist,  insbesondere  derjenigen,  die  ihre  Produkte  weiter  verarbeiten.  Kartellbildung
ist  ja  nicht  auf  allen  Gebieten  des  Wirtschaftslebens  gleichmäßig  möglich.  Sie  gelingt ­
  vielmehr  nur  da,  wo  bestimmte  Vorbedingungen  erfüllt  sind.  Kartelle  können
nur  da  gedeihen,  wo  der  scharfe  Wind  starken  Konjunkturenwechsels  nicht  weht  und
bei  dieser  Stille  der  Betrieb  nach  relativ  einfachen  und  ziemlich  feststehenden  Grundsätzen ­
  erfolgt.  Sie  setzen  ferner  einen  möglichst  gleichmäßigen,  nur  geringe  Qualitätsunterschiede ­
  zulassenden  Charakter  der  hergestellten  Waren  voraus.  Man  darf  es
den  Produkten  möglichst  wenig  ansehen,  aus  welcher  Fabrik  sie  stammen,  so  daß
es  dem  Abnehmer  ziemlich  gleichgültig  ist,  welches  Fabrikat  er  erhält.  Ebenso  wie
sich  eine  sehr  große  Mannigfaltigkeit  von  Produkten  dem  Vertrieb  auf  gemeinsame
Rechnung  entzieht,  ist  dies  auch  der  Fall,  wenn  die  Gestaltung  der  Waren  nach
Form,  Farbe  und  Material  sich  schnell  und  häufig  ändert.  Industrien,  deren  Artikel
der  Mode  unterworfen  sind,  und  deren  Produktion  sich  der  rasch  wechselnden  Geschmacksrichtung ­
  der  Konsumenten  anpassen  muß,  können  sich  nicht  zu  Kartellen
zusammenschließen,  oder  die  Vereinigung  kann  höchstens  sehr  lose  und  infolgedessen
unwirksame  Formen  annehmen.  Die  Kartellierung  erfordert  ferner  eine  gewisse
Konzentration  der  Erwerbszweige,  bei  denen  sie  Bestand  haben  soll.  Die  Zahl  der
Betriebe  darf  nicht  mehr  allzu  groß  sein.  Man  kann  zwar,  wie  das  Beispiel  einiger
Kartelle  zeigt,  einige  Hundert,  aber  man  kann  nicht  viele  Tausende  von  Unternehmungen ­
  zu  gemeinsamem  Vorgehen  vereinigen.  Nur  die  Gewerbezweige,  in
denen  der  Großbetrieb  schon  ziemlich  vollständig  gesiegt  hat,  und  die  zugleich  eine
gewisse  Gleichförmigkeit  des  Produktionsprozesses  sowie  der  hergestellten  Waren
zeigen,  sind  für  die  Kartellbildung  reif.  Diese  Voraussetzungen  sind  aber  am  meisten
verwirklicht  im  Bergbau,  in  der  chemischen  Industrie,  sowie  bei  der  Erzeugung  von
Halbfabrikaten.  Diese  Produktionszweige  sind  daher  auch  das  eigentliche  Feld  der
Kartellbildung.  Das  geht  aus  der  vom  Reichsamt  des  Innern  Anfang  1906  veröffentlichten ­
  Liste  über  die  im  Sommer  1905  in  Deutschland  vorhanden  gewesenen
Kartelle  hervor.  Die  Übersicht  weist  im  ganzen  385  Kartelle  nach,  davon  entfallen
auf  die  Kohlenindustrie  19,  die  Eisenindustrie  62,  die  übrige  Metallindustrie  11,  die
chemische  Industrie  46,  die  Textilgewerbe  31,  die  Holz-  und  die  Papierindustrie  11,
die  Glasindustrie  10,  die  Ziegelfabrikation  132,  die  Industrie  der  Steine  und  Erden
27,  die  Nahrungs-  und  Genußmittelgewerbe  17,  sonstige  Industriezweige  17.  Bei
solchen  Kartellstatistiken  ist  freilich  stets  zu  beachten,  daß  es  nicht  angeht,  die  Bedeutung ­
  des  Kartellwesens  nach  der  Zahl  der  existierenden  Kartelle  zu  beurteilen.
Das  Entscheidende  für  die  wirtschaftliche  Bedeutung  eines  Kartells  ist  seine  Organisationsform ­
  sowie  die  Größe  der  Produktion,  die  es  beeinflußt.  Die  volkswirtschaftliche
Bedeutung  der  Kartelle  der  Montan-  und  Metall-,  sowie  der  chemischen  Industrie
ist  daher  unvergleichlich  größer  als  die  der  viel  zahlreicheren  Ziegeleikartelle.
Es  läßt  sich  heute,  wo  wir  noch  in  den  Anfängen  der  Ära  der  Kartelle  stehen,
nicht  recht  sagen,  wohin  die  industrielle  Kartellbewegung  schließlich  führen  wird.
Wir  werden  uns  aber  wohl  daran  gewöhnen  müssen,  in  den  Kartellen  nicht  nur  eine
vorübergehende  Folgeerscheinung  unserer  gegenwärtigen  Handelspolitik,  sondern
einen  dauernden  Bestandteil  der  modernen  Wirtschaftsverfassung  auf  großindustriellem
Gebiet  zu  sehen.  Der  kartellmäßige  Zusammenschluß  der  Angehörigen  eines  Gewerbes ­
  ist  da,  wo  er  möglich  ist,  etwas  ebenso  Natürliches  und  Normales  in  einer
rechtlich  auf  der  Gewerbefreiheit  beruhenden  Volkswirtschaft  wie  der  tatsächliche
Zustand  der  freien  Konkurrenz.  Ohne  Zweifel  bedeuten  auch  die  Kartelle  in  mancher
Richtung  einen  wichtigen  wirtschaftlichen  Fortschritt:  in  die  Anarchie  der  heutigen
Produktionsweise  wird  durch  sie  eine  gewisse  Übersicht  und  Ordnung  gebracht,  sie
            
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