136 Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.
Bücher die freie Vertragsmäßigkeit als ein wesentliches Merkmal der Kartelle. Ver
bände, die nicht aus freier Vereinbarung der Kontrahenten entstanden sind, sind keine
Kartelle. Daher und auch ihrer umfassenderen Zweckbestimmung wegen sind die
mittelalterlichen Zwangsorganisationen der Zünfte und dgl. nicht mit ihnen zu
vergleichen. In den Gilden könnten noch am ersten Anklänge an die heutigen Kar
telle gefunden werden. Aber ursprünglich waren sie bloße Schutzverbände, und, wenn
sie allerdings auch Preisvereinbarungen statuierten, traten auch bei ihnen die mono
polistischen Tendenzen doch immerhin zurück hinter dem gesellschaftlichen und reli
giösen Charakter dieser Vereinigungen. Die Preisvereinbarungen zwischen ihren
Mitgliedern lassen sich vielleicht in ähnlicher Weise erklären, wie heute die Zusammen
künfte der Unternehmer in den Fachvereinen den Anstoß zu den Kartellen geben
können. Alle diese mittelalterlichen Organisationen dienten in erster Linie der Er
haltung des ganzen Standes und seiner nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch poli
tischen Machtstellung: sie sind größtenteils aus sozialen Zwecken hervorgegangen.
Was dagegen heute die Unternehmer in den Kartellen zusammenführt, ist das indivi
duelle Gewinninteresse, das in der Gemeinschaft mit anderen die größte Möglichkeit
seiner Befriedigung erkennt. Die Tatsache, daß die heutigen Kartelle vorzugsweise
auf dem Gebiete der Produktion bestehen, beweist, daß sie erst in der neuesten Zeit
entstanden sind. Denn wie lange ist es her, daß sich der Konkurrenzkampf, dieser
Hauptentstehungsgrund der Unternehmerverbände, auf dem Gebiete der Produktion
in höherem Maße geltend machte? Solange er nur ein temporärer war, die Produk
tionsunternehmer nur gleichsam zufällig durch das Zusammentreffen auf demselben
Markte in Konkurrenz traten, war an Vereinbarungen zwischen ihnen nicht zu denken:
die Kartelle entstehen erst bei ständiger Konkurrenz. Daher werden die ersten Kartelle
in denjenigen Produktionszweigen entstanden sein, in denen die natürlichen Produk
tionsbedingungen schon frühzeitig eine solche ständige Konkurrenz ermöglichten, wie
das im Bergbau infolge der eng begrenzten Lagerstätten der betreffenden Naturpro
dukte der Fall ist, zumal hier auch die örtliche Konzentration Vereinbarungen wesent
lich erleichtert. Die ältesten bisher bekannt gewordenen Kartelle sind die aus den acht
ziger Jahren des 18. Jahrhunderts datierenden Vereinbarungen der Kohlengruben
besitzer am Tyne und Wear. Diese Kartelle sind nach Cohn zustande gekommen, um
die Regellosigkeit der Kohlenproduktion zu beseitigen, die zur Folge hatte, daß die
Gruben mit höheren Produktionskosten nicht fortarbeiten konnten, also anscheinend
infolge heftigen Konkurrenzkampfes und Unterbietens in den Preisen.
Ein Zeitraum von ca. 50 Jahren liegt zwischen jenen ersten uns bekannt ge
wordenen Kartellen und den Zweiten Erscheinungen dieser Art, und zwar ist es
jetzt Deutschland, das ein höchst eigenartiges Kartell in den dreißiger Jahren aufweist.
1836 wurde nämlich zwischen den staatlichen und den beiden privaten Alaunfabriken
Preußens ein Kartell geschlossen, das bis zum Jahre 1844 bestand. In den zwanziger
Jahren sollen auch schon Versuche gemacht worden sein, ein Kohlenkartell in Westfalen
zustande zu bringen. Aus den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts wird auch
von einem Verbände nordenglischer Reeder berichtet, die gemeinsame Frachtsätze
vereinbarten. Im übrigen sind uns Kartelle aus jener Zeit nur in Frankreich bekannt
geworden. Claudio-Iannet erwähnt Verbände von Transport- und Versicherungs
anstalten aus den dreißiger und vierziger Jahren. 1838 entstand ein Kartell franzö
sischer Sodafabrikanten, welches als Auftragskontingentierung eingerichtet war und
bestimmte Preise festsetzte. Eine Überproduktion scheint die Veranlassung zu dem
selben gewesen zu sein, denn es wurden auf Kosten des Verbandes einige Fabriken
stillstehend gehalten. 1842 wurde die 8ooi6tck ellnrdonnitzro cke ln T-oira gegründet,
die von Proudhon erwähnt wird. Hier ist es der heftige Konkurrenzkampf gewesen,
der die Unternehmer zur Kontingentierung der Aufträge und zur Regelung der Pro-