Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

136  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

Bücher  die  freie  Vertragsmäßigkeit  als  ein  wesentliches  Merkmal  der  Kartelle.  Verbände, ­
  die  nicht  aus  freier  Vereinbarung  der  Kontrahenten  entstanden  sind,  sind  keine
Kartelle.  Daher  und  auch  ihrer  umfassenderen  Zweckbestimmung  wegen  sind  die
mittelalterlichen  Zwangsorganisationen  der  Zünfte  und  dgl.  nicht  mit  ihnen  zu
vergleichen.  In  den  Gilden  könnten  noch  am  ersten  Anklänge  an  die  heutigen  Kartelle ­
  gefunden  werden.  Aber  ursprünglich  waren  sie  bloße  Schutzverbände,  und,  wenn
sie  allerdings  auch  Preisvereinbarungen  statuierten,  traten  auch  bei  ihnen  die  monopolistischen ­
  Tendenzen  doch  immerhin  zurück  hinter  dem  gesellschaftlichen  und  religiösen ­
  Charakter  dieser  Vereinigungen.  Die  Preisvereinbarungen  zwischen  ihren
Mitgliedern  lassen  sich  vielleicht  in  ähnlicher  Weise  erklären,  wie  heute  die  Zusammenkünfte ­
  der  Unternehmer  in  den  Fachvereinen  den  Anstoß  zu  den  Kartellen  geben
können.  Alle  diese  mittelalterlichen  Organisationen  dienten  in  erster  Linie  der  Erhaltung ­
  des  ganzen  Standes  und  seiner  nicht  nur  wirtschaftlichen,  sondern  auch  politischen ­
  Machtstellung:  sie  sind  größtenteils  aus  sozialen  Zwecken  hervorgegangen.
Was  dagegen  heute  die  Unternehmer  in  den  Kartellen  zusammenführt,  ist  das  individuelle ­
  Gewinninteresse,  das  in  der  Gemeinschaft  mit  anderen  die  größte  Möglichkeit
seiner  Befriedigung  erkennt.  Die  Tatsache,  daß  die  heutigen  Kartelle  vorzugsweise
auf  dem  Gebiete  der  Produktion  bestehen,  beweist,  daß  sie  erst  in  der  neuesten  Zeit
entstanden  sind.  Denn  wie  lange  ist  es  her,  daß  sich  der  Konkurrenzkampf,  dieser
Hauptentstehungsgrund  der  Unternehmerverbände,  auf  dem  Gebiete  der  Produktion
in  höherem  Maße  geltend  machte?  Solange  er  nur  ein  temporärer  war,  die  Produktionsunternehmer ­
  nur  gleichsam  zufällig  durch  das  Zusammentreffen  auf  demselben
Markte  in  Konkurrenz  traten,  war  an  Vereinbarungen  zwischen  ihnen  nicht  zu  denken:
die  Kartelle  entstehen  erst  bei  ständiger  Konkurrenz.  Daher  werden  die  ersten  Kartelle
in  denjenigen  Produktionszweigen  entstanden  sein,  in  denen  die  natürlichen  Produktionsbedingungen ­
  schon  frühzeitig  eine  solche  ständige  Konkurrenz  ermöglichten,  wie
das  im  Bergbau  infolge  der  eng  begrenzten  Lagerstätten  der  betreffenden  Naturprodukte ­
  der  Fall  ist,  zumal  hier  auch  die  örtliche  Konzentration  Vereinbarungen  wesentlich ­
  erleichtert.  Die  ältesten  bisher  bekannt  gewordenen  Kartelle  sind  die  aus  den  achtziger ­
  Jahren  des  18.  Jahrhunderts  datierenden  Vereinbarungen  der  Kohlengrubenbesitzer ­
  am  Tyne  und  Wear.  Diese  Kartelle  sind  nach  Cohn  zustande  gekommen,  um
die  Regellosigkeit  der  Kohlenproduktion  zu  beseitigen,  die  zur  Folge  hatte,  daß  die
Gruben  mit  höheren  Produktionskosten  nicht  fortarbeiten  konnten,  also  anscheinend
infolge  heftigen  Konkurrenzkampfes  und  Unterbietens  in  den  Preisen.
Ein  Zeitraum  von  ca.  50  Jahren  liegt  zwischen  jenen  ersten  uns  bekannt  gewordenen ­
  Kartellen  und  den  Zweiten  Erscheinungen  dieser  Art,  und  zwar  ist  es
jetzt  Deutschland,  das  ein  höchst  eigenartiges  Kartell  in  den  dreißiger  Jahren  aufweist.
1836  wurde  nämlich  zwischen  den  staatlichen  und  den  beiden  privaten  Alaunfabriken
Preußens  ein  Kartell  geschlossen,  das  bis  zum  Jahre  1844  bestand.  In  den  zwanziger
Jahren  sollen  auch  schon  Versuche  gemacht  worden  sein,  ein  Kohlenkartell  in  Westfalen
zustande  zu  bringen.  Aus  den  dreißiger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  wird  auch
von  einem  Verbände  nordenglischer  Reeder  berichtet,  die  gemeinsame  Frachtsätze
vereinbarten.  Im  übrigen  sind  uns  Kartelle  aus  jener  Zeit  nur  in  Frankreich  bekannt
geworden.  Claudio-Iannet  erwähnt  Verbände  von  Transport-  und  Versicherungsanstalten ­
  aus  den  dreißiger  und  vierziger  Jahren.  1838  entstand  ein  Kartell  französischer ­
  Sodafabrikanten,  welches  als  Auftragskontingentierung  eingerichtet  war  und
bestimmte  Preise  festsetzte.  Eine  Überproduktion  scheint  die  Veranlassung  zu  demselben ­
  gewesen  zu  sein,  denn  es  wurden  auf  Kosten  des  Verbandes  einige  Fabriken
stillstehend  gehalten.  1842  wurde  die  8ooi6tck  ellnrdonnitzro  cke  ln  T-oira  gegründet,
die  von  Proudhon  erwähnt  wird.  Hier  ist  es  der  heftige  Konkurrenzkampf  gewesen,
der  die  Unternehmer  zur  Kontingentierung  der  Aufträge  und  zur  Regelung  der  Pro-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.