142 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.
schwierig ist und so besondere betriebstechnische Kenntnisse bedingt wie andere Erwerbszweige
auch.
Wie wird nun heute der junge Kaufmann für den offenbar schwerer gewordenen
Beruf vorgebildet?
Es liegen mir hier zwei kleine Untersuchungen vor, die eine aus Frankfurt a. M-,
die andere aus Braunschweig, die einige bemerkenswerte Tatsachen offenbaren.
In Frankfurt ist nach dieser Enquete eine Lehrzeit von 3 Jahren bei 62 % der
befragten Lehrlinge zu konstatieren, 15 % machen eine solche von 2% Jahren und
23 % eine solche von 2 Jahren durch. Die Unterweisung geschieht in der Weise,
daß die Lehrlinge in kleineren Geschäften durch die Angestellten, in größeren Geschäften
durch die älteren Lehrlinge und nur in ganz seltenen Fällen durch den
Lehrherrn unterwiesen werden. Bei 50 % bestanden die Arbeiten im ersten Lehrjahre
im Öffnen und Schließen des Geschäftes, im Aufräumen, Abstäuben, in Botengängen
und vielleicht noch im Kopieren und ähnlichen untergeordneten Arbeiten.
Erst im dritten Jahre, bei besseren Geschäften auch schon im zweiten Jahre, kam
etwas Korrespondenz und Buchhaltung hinzu; einige Lehrlinge wurden sogar mit
dem Kassen- und Wechselwesen bekannt gemacht.
Bei einer Erhebung, die wir in Braunschweig anstellten, und die sich auf
90 Lehrlinge erstreckte, stellte es sich heraus, daß nicht weniger als 26 von diesen 90
während der Lehrzeit überhaupt nicht zu schriftlichen Arbeiten gekommen waren;
ihre Tätigkeit beschränkte sich auf niedere Arbeiten im Kontor und Lager und auf
Verkaufstätigkeit. Eine derartige Ausbildung, auf 3 Jahre verteilt, kann nicht gerade
rationell genannt werden, und unsere jungen Kaufleute können nach Absolvierung
einer solchen Lehrzeit den Funktionen eines Gehülfen unmöglich gerecht werden.
Man fragt nun: Wie finden sich die Lehrlinge später zurecht, welche so mangelhaft
ausgebildet sind?
Es ist dies jedenfalls keine einfache Sache für sie; das beweist die Tatsache,
daß die jungen Gehülfen gewöhnlich nicht längere Zeit an einem Platze ausharren,
sondern verhältnismäßig recht häufig wechseln. Sie müssen eben, was sie als Lehrlinge
nicht gelernt haben, als Gehülfen sich aneignen. Daß der Prinzipal an einem
solchen unzureichenden Gehülfen nicht die erhoffte Stütze findet, ist natürlich, und
so sind denn auch die Klagen über die Vorbildung der jungen Kaufleute allgemein
sehr lebhaft.
Ich habe in den übrigen Ländern Umschau gehalten, um festzustellen, wie man
dort die praktische Ausbildung des jungen Kaufmanns eingerichtet hat. Um einen
Vergleich zu haben, beschränkte ich mich auf die Kategorie, welche numerisch die
größte ist, nämlich auf die im Kolonialwarenhandel tätigen jungen Leute.
Ich fand, daß die Ausbildung des österreichischen jungen Kaufmanns der
unfrigen ziemlich ähnlich ist, d. h. man hat dort eine bestimmte Lehrzeit von etwa
3—4 Jahren auf Grund eines Lehrvertrages. In Frankreich gibt es keine eigentlichen
Lehrlinge. Es besteht kein Vertrag, der junge Mann wird einfach in einem Handlungshause
untergebracht, wo er sich allmählich die nötigen Kenntnisse erwirbt. Dasselbe
gilt von Belgien, wo man mehr Volontäre anstellt, die ohne Entgelt arbeiten
und in einem freieren Verhältnis zum Lehrherrn stehen. In England werden die
meisten jungen Leute mit einem Anfangsgehalt angestellt und avancieren nach ihren
Leistungen. Eine bestimmte Lehrzeit wird nicht ausgemacht. Ähnlich liegen die
Verhältnisse in Italien. In Rußland hat jedes Geschäft mehrere Lehrlinge, die
eine Lehrzeit von gewöhnlich 4, zuweilen auch 5 Jahren durchzumachen haben. In
Schweden erfolgt die Ausbildung analog der unfrigen in einer Lehrzeit von 2—3
Jahren. Dieselbe ist indes besser geregelt. In Norwegen kennt man den Lehrling
im deutschen Sinne nicht. Es werden junge Leute zu Erledigung untergeordneter