Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

142  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

schwierig  ist  und  so  besondere  betriebstechnische  Kenntnisse  bedingt  wie  andere  Erwerbszweige ­
  auch.
Wie  wird  nun  heute  der  junge  Kaufmann  für  den  offenbar  schwerer  gewordenen ­
  Beruf  vorgebildet?
Es  liegen  mir  hier  zwei  kleine  Untersuchungen  vor,  die  eine  aus  Frankfurt  a.  M-,
die  andere  aus  Braunschweig,  die  einige  bemerkenswerte  Tatsachen  offenbaren.
In  Frankfurt  ist  nach  dieser  Enquete  eine  Lehrzeit  von  3  Jahren  bei  62  %  der
befragten  Lehrlinge  zu  konstatieren,  15  %  machen  eine  solche  von  2%  Jahren  und
23  %  eine  solche  von  2  Jahren  durch.  Die  Unterweisung  geschieht  in  der  Weise,
daß  die  Lehrlinge  in  kleineren  Geschäften  durch  die  Angestellten,  in  größeren  Geschäften ­
  durch  die  älteren  Lehrlinge  und  nur  in  ganz  seltenen  Fällen  durch  den
Lehrherrn  unterwiesen  werden.  Bei  50  %  bestanden  die  Arbeiten  im  ersten  Lehrjahre ­
  im  Öffnen  und  Schließen  des  Geschäftes,  im  Aufräumen,  Abstäuben,  in  Botengängen ­
  und  vielleicht  noch  im  Kopieren  und  ähnlichen  untergeordneten  Arbeiten.
Erst  im  dritten  Jahre,  bei  besseren  Geschäften  auch  schon  im  zweiten  Jahre,  kam
etwas  Korrespondenz  und  Buchhaltung  hinzu;  einige  Lehrlinge  wurden  sogar  mit
dem  Kassen-  und  Wechselwesen  bekannt  gemacht.
Bei  einer  Erhebung,  die  wir  in  Braunschweig  anstellten,  und  die  sich  auf
90  Lehrlinge  erstreckte,  stellte  es  sich  heraus,  daß  nicht  weniger  als  26  von  diesen  90
während  der  Lehrzeit  überhaupt  nicht  zu  schriftlichen  Arbeiten  gekommen  waren;
ihre  Tätigkeit  beschränkte  sich  auf  niedere  Arbeiten  im  Kontor  und  Lager  und  auf
Verkaufstätigkeit.  Eine  derartige  Ausbildung,  auf  3  Jahre  verteilt,  kann  nicht  gerade
rationell  genannt  werden,  und  unsere  jungen  Kaufleute  können  nach  Absolvierung
einer  solchen  Lehrzeit  den  Funktionen  eines  Gehülfen  unmöglich  gerecht  werden.
Man  fragt  nun:  Wie  finden  sich  die  Lehrlinge  später  zurecht,  welche  so  mangelhaft ­
  ausgebildet  sind?
Es  ist  dies  jedenfalls  keine  einfache  Sache  für  sie;  das  beweist  die  Tatsache,
daß  die  jungen  Gehülfen  gewöhnlich  nicht  längere  Zeit  an  einem  Platze  ausharren,
sondern  verhältnismäßig  recht  häufig  wechseln.  Sie  müssen  eben,  was  sie  als  Lehrlinge ­
  nicht  gelernt  haben,  als  Gehülfen  sich  aneignen.  Daß  der  Prinzipal  an  einem
solchen  unzureichenden  Gehülfen  nicht  die  erhoffte  Stütze  findet,  ist  natürlich,  und
so  sind  denn  auch  die  Klagen  über  die  Vorbildung  der  jungen  Kaufleute  allgemein
sehr  lebhaft.
Ich  habe  in  den  übrigen  Ländern  Umschau  gehalten,  um  festzustellen,  wie  man
dort  die  praktische  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  eingerichtet  hat.  Um  einen
Vergleich  zu  haben,  beschränkte  ich  mich  auf  die  Kategorie,  welche  numerisch  die
größte  ist,  nämlich  auf  die  im  Kolonialwarenhandel  tätigen  jungen  Leute.
Ich  fand,  daß  die  Ausbildung  des  österreichischen  jungen  Kaufmanns  der
unfrigen  ziemlich  ähnlich  ist,  d.  h.  man  hat  dort  eine  bestimmte  Lehrzeit  von  etwa
3—4  Jahren  auf  Grund  eines  Lehrvertrages.  In  Frankreich  gibt  es  keine  eigentlichen
Lehrlinge.  Es  besteht  kein  Vertrag,  der  junge  Mann  wird  einfach  in  einem  Handlungshause ­
  untergebracht,  wo  er  sich  allmählich  die  nötigen  Kenntnisse  erwirbt.  Dasselbe ­
  gilt  von  Belgien,  wo  man  mehr  Volontäre  anstellt,  die  ohne  Entgelt  arbeiten
und  in  einem  freieren  Verhältnis  zum  Lehrherrn  stehen.  In  England  werden  die
meisten  jungen  Leute  mit  einem  Anfangsgehalt  angestellt  und  avancieren  nach  ihren
Leistungen.  Eine  bestimmte  Lehrzeit  wird  nicht  ausgemacht.  Ähnlich  liegen  die
Verhältnisse  in  Italien.  In  Rußland  hat  jedes  Geschäft  mehrere  Lehrlinge,  die
eine  Lehrzeit  von  gewöhnlich  4,  zuweilen  auch  5  Jahren  durchzumachen  haben.  In
Schweden  erfolgt  die  Ausbildung  analog  der  unfrigen  in  einer  Lehrzeit  von  2—3
Jahren.  Dieselbe  ist  indes  besser  geregelt.  In  Norwegen  kennt  man  den  Lehrling
im  deutschen  Sinne  nicht.  Es  werden  junge  Leute  zu  Erledigung  untergeordneter
            
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