Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

3. Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit. 145 
liche Praxis vonnöten, welche in ihrer Dauer den verschiedenen Anforderungen der 
einzelnen Branchen anzupassen ist. Ich halte dieselbe für unerläßlich, namentlich zur 
Herausbildung der schon so oft erwähnten und unbedingt nötigen Kaufmanns 
eigenschaften. 
Ein weiteres, sehr wichtiges Moment in der Ausbildung des jungen Kaufmanns 
ist die Erziehung seines Charakters. Dieselbe wird von unseren Lehrherrn viel zu 
sehr vernachlässigt. Der heutige Lehrherr wirkt zwar auf die Ausbildung der 
speziellen kaufmännischen Eigenschaften ein, aber er erzieht zu wenig im allgemeinen 
Sinne. Während der Kaufmann der älteren Zeit seine Hauptaufgabe darin fuchte, 
den Lehrling zu einem tüchtigen Charakter, einem gottesfürchtigen, gewissenhaften, 
zuverlässigen Menschen zu machen, hat der Prinzipal bei den heutigen, gelockerten 
Verhältnissen im allgemeinen nicht mehr besondere Neigung, in dieser Weise auf den 
Lehrling zu wirken. Es ist nicht mehr wie früher, wo der Lehrherr mit seinen 
Gehülfen und Lehrlingen in demselben Zimmer arbeitete, wo die Mahlzeiten zu 
sammen eingenommen wurden, wo man alle großen und kleinen Sorgen des Ge 
schäftes von morgens bis abends durchsprach und der Lehrling gewissermaßen in 
das Geschäft hineinwuchs. Der Lehrling von heute kommt zur bestimmten Stunde 
in das Geschäft und ist nachher auf sich allein angewiesen. Bei der schon erwähnten 
Enquete zählte man unter 90 Lehrlingen 24 junge Leute, welche auswärts in 
Pensionen wohnten und sich somit mehr oder weniger ganz überlassen waren. Bei 
solchen Verhältnissen kann man den Lehrlingen wirklich keinen Vorwurf daraus 
machen, wenn sie von ihrer Freiheit zumeist keinen sehr vorteilhaften Gebrauch 
machen. In welchem anderen Stande stellt man 15- bis 16jährige junge Menschen 
so auf sich selbst, und in welchem anderen Stande würde, wenn dies der Fall wäre, 
das Ergebnis ein günstigeres sein? 
3. Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit. 
Von Georg Adler. 
Adler, Handelsgehilfe. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben 
von Conrad, Elster, Lxxis, Loening. 2. Aufl. 4. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1900. S- 985—987. 
Unter den Hilfskräften, welche der entwickeltere Handel ebenso wie die voll 
kommenere Produktion erfordert, sind zwei Kategorieen zu unterscheiden: erstens die 
jenige der unqualifizierten Arbeiter, welche ausschließlich gröbere Arbeiten, wie das 
Packen und Austragen der Waren, also kurz nur niedere Handlangerdienste zu leisten 
haben, und zweitens diejenige der kaufmännischen Arbeiter, welche den Chef 
bei der spezifischen Handelstätigkeit unterstützen und Handelsgehilfen (Kommis) ge 
nannt werden. Diesen letzteren allein gilt unsere Betrachtung. 
In Deutschland hat sich erst spät, nach Ende des ersten Jahrtausends 
unserer Zeitrechnung, ein einheimischer Kaufmannsstand entwickelt, dem zunächst, 
außer den Familienangehörigen, keine Gehilfen zur Seite standen, da der Geschäfts 
betrieb klein und primitiv war. Sogar noch im 16. Jahrhundert sind in Basel, 
wie G e e r i n g konstatiert, die meisten Geschäfte ganz ohne Handlungsdiener, und 
14 große Firmen beschäftigen zusammen — 19 Kommis. Anders freilich lag die 
Sache bei den Weltfirmen der großen Handelsplätze. — 
Das Dienstverhältnis des Handelsgehilfen (copgeselle, knape, — famulus, 
socius, factor) war durch freien Vertrag geregelt. Sein Prinzip war: stramme 
Subordination und Verpflichtung des Gehilfen zu höchster Arbeitsamkeit, unverbrüch 
licher Treue und sittlichem und gottesfürchtigem Lebenswandel. Die Jugend — heißt 
Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl. 10
	        
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