Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

3.  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.  145

liche  Praxis  vonnöten,  welche  in  ihrer  Dauer  den  verschiedenen  Anforderungen  der
einzelnen  Branchen  anzupassen  ist.  Ich  halte  dieselbe  für  unerläßlich,  namentlich  zur
Herausbildung  der  schon  so  oft  erwähnten  und  unbedingt  nötigen  Kaufmannseigenschaften. ­

Ein  weiteres,  sehr  wichtiges  Moment  in  der  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns
ist  die  Erziehung  seines  Charakters.  Dieselbe  wird  von  unseren  Lehrherrn  viel  zu
sehr  vernachlässigt.  Der  heutige  Lehrherr  wirkt  zwar  auf  die  Ausbildung  der
speziellen  kaufmännischen  Eigenschaften  ein,  aber  er  erzieht  zu  wenig  im  allgemeinen
Sinne.  Während  der  Kaufmann  der  älteren  Zeit  seine  Hauptaufgabe  darin  fuchte,
den  Lehrling  zu  einem  tüchtigen  Charakter,  einem  gottesfürchtigen,  gewissenhaften,
zuverlässigen  Menschen  zu  machen,  hat  der  Prinzipal  bei  den  heutigen,  gelockerten
Verhältnissen  im  allgemeinen  nicht  mehr  besondere  Neigung,  in  dieser  Weise  auf  den
Lehrling  zu  wirken.  Es  ist  nicht  mehr  wie  früher,  wo  der  Lehrherr  mit  seinen
Gehülfen  und  Lehrlingen  in  demselben  Zimmer  arbeitete,  wo  die  Mahlzeiten  zusammen ­
  eingenommen  wurden,  wo  man  alle  großen  und  kleinen  Sorgen  des  Geschäftes ­
  von  morgens  bis  abends  durchsprach  und  der  Lehrling  gewissermaßen  in
das  Geschäft  hineinwuchs.  Der  Lehrling  von  heute  kommt  zur  bestimmten  Stunde
in  das  Geschäft  und  ist  nachher  auf  sich  allein  angewiesen.  Bei  der  schon  erwähnten
Enquete  zählte  man  unter  90  Lehrlingen  24  junge  Leute,  welche  auswärts  in
Pensionen  wohnten  und  sich  somit  mehr  oder  weniger  ganz  überlassen  waren.  Bei
solchen  Verhältnissen  kann  man  den  Lehrlingen  wirklich  keinen  Vorwurf  daraus
machen,  wenn  sie  von  ihrer  Freiheit  zumeist  keinen  sehr  vorteilhaften  Gebrauch
machen.  In  welchem  anderen  Stande  stellt  man  15-  bis  16jährige  junge  Menschen
so  auf  sich  selbst,  und  in  welchem  anderen  Stande  würde,  wenn  dies  der  Fall  wäre,
das  Ergebnis  ein  günstigeres  sein?

3.  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.
Von  Georg  Adler.

Adler,  Handelsgehilfe.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  Herausgegeben
von  Conrad,  Elster,  Lxxis,  Loening.  2.  Aufl.  4.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1900.  S-  985—987.
Unter  den  Hilfskräften,  welche  der  entwickeltere  Handel  ebenso  wie  die  vollkommenere ­
  Produktion  erfordert,  sind  zwei  Kategorieen  zu  unterscheiden:  erstens  diejenige ­
  der  unqualifizierten  Arbeiter,  welche  ausschließlich  gröbere  Arbeiten,  wie  das
Packen  und  Austragen  der  Waren,  also  kurz  nur  niedere  Handlangerdienste  zu  leisten
haben,  und  zweitens  diejenige  der  kaufmännischen  Arbeiter,  welche  den  Chef
bei  der  spezifischen  Handelstätigkeit  unterstützen  und  Handelsgehilfen  (Kommis)  genannt ­
  werden.  Diesen  letzteren  allein  gilt  unsere  Betrachtung.
In  Deutschland  hat  sich  erst  spät,  nach  Ende  des  ersten  Jahrtausends
unserer  Zeitrechnung,  ein  einheimischer  Kaufmannsstand  entwickelt,  dem  zunächst,
außer  den  Familienangehörigen,  keine  Gehilfen  zur  Seite  standen,  da  der  Geschäftsbetrieb ­
  klein  und  primitiv  war.  Sogar  noch  im  16.  Jahrhundert  sind  in  Basel,
wie  G  e  e  r  i  n  g  konstatiert,  die  meisten  Geschäfte  ganz  ohne  Handlungsdiener,  und
14  große  Firmen  beschäftigen  zusammen  —  19  Kommis.  Anders  freilich  lag  die
Sache  bei  den  Weltfirmen  der  großen  Handelsplätze.  —
Das  Dienstverhältnis  des  Handelsgehilfen  (copgeselle,  knape,  —  famulus,
socius,  factor)  war  durch  freien  Vertrag  geregelt.  Sein  Prinzip  war:  stramme
Subordination  und  Verpflichtung  des  Gehilfen  zu  höchster  Arbeitsamkeit,  unverbrüchlicher ­
  Treue  und  sittlichem  und  gottesfürchtigem  Lebenswandel.  Die  Jugend  —  heißt
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  10
            
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