154 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.
Vereins von Hamburg wegzulegen oder doch die Sonderrechte der Hamburger zu
beseitigen.
Auf seinem Spezialgebiete, der Stellenvermittlung, steht der Verein auch heute
noch an erster Stelle. Seine guten Beziehungen zur Prinzipalität erleichtern ihm
auf diesem Felde die Arbeit. Der Verein hat auch mehrere Kassen, eine Pensions
kasse, eine Krankenkasse, eine Stellenlosenkasse, eine Spar- und Darlehnskasse usw.,
die sich alle mit der ruhigen Stetigkeit entwickeln, die den Verein auszeichnet.
Zwischen dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband und dem Verein
für Handlungs-Commis von 1858 steht der Verband Deutscher Hand-
lungsgehülfen zu Leipzig. Er unterscheidet sich vom Deutschnationalen Hand-
lungsgehilfen-Verbande hauptsächlich in der Beurteilung der Frauenfrage im Handels
gewerbe. Hinsichtlich der Mitgliedschaft steht er mit 93 000 Mitgliedern an dritter
Stelle. Er erhebt einen Jahresbeitrag von 18 Ji, der in vierteljährigen Raten ein
gezogen wird.*) An Wohlfahrtseinrichtungen besitzt der Verband ungefähr die
gleichen Kassen und Einrichtungen, die auch der 58er Verein hat. Seine Krankenkasse
ist die größte ihrer Art.
Abseits von diesen großen, zentralisierten Verbänden steht noch der
Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine in Frankfurt a. M.,
der etwa 75 000 Mitglieder zählt. Doch kann diese losere Vereinigung nicht als ein
heitlicher Verband gelten, da sie aus der Menge einzelner, durchaus selbständiger
Vereine besteht, die sich in ihren Ansichten und Tendenzen vielfach unmittelbar
gegenüberstehen. Die Grundrichtung der meisten dieser Einzelvereine ist der des
Vereins für Handlungs-Commis von 1858 ziemlich ähnlich.
Neben diesen vier großen Organisationen kommen die zahllosen kleineren kaum
in Betracht. Wie überall, so drückt auch hier der Große den Kleinen an die Wand.
Außer dem vorhin erwähnten Verein der Deutschen Kaufleute, der nach 40jährigem
Bestehen auf einen Mitgliederbestand von noch nicht 20 000 blicken kann, gibt es
noch engere Fachorganisationen der Bankbeamten, der Drogisten, der Buchhandlungs
gehilfen, der Reisenden usw. Auch halten sich naturgemäß die Tätigkeit und der
Einfluß aller dieser Vereine in engeren Grenzen, wenn auch die Einzelleistungen
z. B. des Verbandes reisender Kaufleute Deutschlands durchaus beachtenswert sind.
Ob einmal eine einzige oder doch einigere Handlungsgehilfen-Bewegung zu
stande kommt, kann heute schwer entschieden werden. Wohl hat es nicht an Be
mühungen nach dieser Richtung hin gefehlt. So strebten z. B. noch vor mehreren
Jahren der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband und der Verband Deutscher
Handlungsgehülfen eine Fusion an. Der Einigungsversuch aber scheiterte daran, daß
keine Verständigung über das Problem der Frauenarbeit erzielt werden konnte. So
wird der Kampf der Geister zwischen den verschiedenen Richtungen noch eine Weile
dauern. Vielleicht ist das zu beklagen, vielleicht auch nicht, ist doch der Kampf der
Vater aller Dinge.
*) Für Lehrlinge beläuft sich der Beitrag auf 1 M halbjährlich. — G. M.