Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

154  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

Vereins  von  Hamburg  wegzulegen  oder  doch  die  Sonderrechte  der  Hamburger  zu
beseitigen.
Auf  seinem  Spezialgebiete,  der  Stellenvermittlung,  steht  der  Verein  auch  heute
noch  an  erster  Stelle.  Seine  guten  Beziehungen  zur  Prinzipalität  erleichtern  ihm
auf  diesem  Felde  die  Arbeit.  Der  Verein  hat  auch  mehrere  Kassen,  eine  Pensionskasse, ­
  eine  Krankenkasse,  eine  Stellenlosenkasse,  eine  Spar-  und  Darlehnskasse  usw.,
die  sich  alle  mit  der  ruhigen  Stetigkeit  entwickeln,  die  den  Verein  auszeichnet.
Zwischen  dem  Deutschnationalen  Handlungsgehilfen-Verband  und  dem  Verein
für  Handlungs-Commis  von  1858  steht  der  Verband  Deutscher  Handlungsgehülfen
  zu  Leipzig.  Er  unterscheidet  sich  vom  Deutschnationalen  Handlungsgehilfen-Verbande
  hauptsächlich  in  der  Beurteilung  der  Frauenfrage  im  Handelsgewerbe. ­
  Hinsichtlich  der  Mitgliedschaft  steht  er  mit  93  000  Mitgliedern  an  dritter
Stelle.  Er  erhebt  einen  Jahresbeitrag  von  18  Ji,  der  in  vierteljährigen  Raten  eingezogen ­
  wird.*)  An  Wohlfahrtseinrichtungen  besitzt  der  Verband  ungefähr  die
gleichen  Kassen  und  Einrichtungen,  die  auch  der  58er  Verein  hat.  Seine  Krankenkasse
ist  die  größte  ihrer  Art.
Abseits  von  diesen  großen,  zentralisierten  Verbänden  steht  noch  der
Deutsche  Verband  Kaufmännischer  Vereine  in  Frankfurt  a.  M.,
der  etwa  75  000  Mitglieder  zählt.  Doch  kann  diese  losere  Vereinigung  nicht  als  einheitlicher ­
  Verband  gelten,  da  sie  aus  der  Menge  einzelner,  durchaus  selbständiger
Vereine  besteht,  die  sich  in  ihren  Ansichten  und  Tendenzen  vielfach  unmittelbar
gegenüberstehen.  Die  Grundrichtung  der  meisten  dieser  Einzelvereine  ist  der  des
Vereins  für  Handlungs-Commis  von  1858  ziemlich  ähnlich.
Neben  diesen  vier  großen  Organisationen  kommen  die  zahllosen  kleineren  kaum
in  Betracht.  Wie  überall,  so  drückt  auch  hier  der  Große  den  Kleinen  an  die  Wand.
Außer  dem  vorhin  erwähnten  Verein  der  Deutschen  Kaufleute,  der  nach  40jährigem
Bestehen  auf  einen  Mitgliederbestand  von  noch  nicht  20  000  blicken  kann,  gibt  es
noch  engere  Fachorganisationen  der  Bankbeamten,  der  Drogisten,  der  Buchhandlungsgehilfen, ­
  der  Reisenden  usw.  Auch  halten  sich  naturgemäß  die  Tätigkeit  und  der
Einfluß  aller  dieser  Vereine  in  engeren  Grenzen,  wenn  auch  die  Einzelleistungen
z.  B.  des  Verbandes  reisender  Kaufleute  Deutschlands  durchaus  beachtenswert  sind.
Ob  einmal  eine  einzige  oder  doch  einigere  Handlungsgehilfen-Bewegung  zustande ­
  kommt,  kann  heute  schwer  entschieden  werden.  Wohl  hat  es  nicht  an  Bemühungen ­
  nach  dieser  Richtung  hin  gefehlt.  So  strebten  z.  B.  noch  vor  mehreren
Jahren  der  Deutschnationale  Handlungsgehilfen-Verband  und  der  Verband  Deutscher
Handlungsgehülfen  eine  Fusion  an.  Der  Einigungsversuch  aber  scheiterte  daran,  daß
keine  Verständigung  über  das  Problem  der  Frauenarbeit  erzielt  werden  konnte.  So
wird  der  Kampf  der  Geister  zwischen  den  verschiedenen  Richtungen  noch  eine  Weile
dauern.  Vielleicht  ist  das  zu  beklagen,  vielleicht  auch  nicht,  ist  doch  der  Kampf  der
Vater  aller  Dinge.

*)  Für  Lehrlinge  beläuft  sich  der  Beitrag  auf  1  M  halbjährlich.  —  G.  M.
            
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