Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

164 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling. 
haft fein. Diese Gebundenheit wird dadurch noch unangenehmer, daß der fremde 
Kaufmann, der nicht in der Lage ist, seinem Angestellten in die Karten zu sehen, es 
doch sehr oft nicht verhindern kann, daß dieser ihm in die Karten sieht. 
Dazu kommen endlich als ein weiteres Moment, das dem chinesischen Angestellten 
in China eine ganz besondere Stellung verschafft, die Währungsverhältnisse des 
Landes. China hat bekanntlich eigentlich Kupferwährung. Im Großhandel ver 
bietet es sich jedoch, mit den einzigen geprägten Münzen des Landes, den bekannten 
durchlochten kupfernen Käfch, die nur einen Wert von %, Pfg- haben, zu arbeiten. Im 
Großhandel tritt daher ein Rechnungsgeld — der früheren M Banko in Hamburg 
vergleichbar — ein, nämlich ein bestimmtes Gewicht Silber von bestimmter Feinheit. 
Dieser sog. Tael oder Liang (d. h. Unze), der täglich im Kurse sowohl dem Kupfer 
als auch dem Golde gegenüber schwankt, ist also nicht ausgeprägt, sondern nur vor 
gestellt, wird daher auch nicht gezählt, sondern gewogen. Er kommt in Sycee 
genannten, schuhartig gegossenen Stücken Silber, auf denen eine öffentliche Prüfungs 
behörde, der Kungku, den jedesmaligen Feingehalt in chinesischen Schriftzeichen mit 
Tuschpinsel vermerkt, auf den Markt; von ihnen werden im Gebrauch beliebige Stücke 
abgehackt: eine Wage ist daher für den chinesischen Großkaufmann unentbehrlicher 
als ein Portemonnaie. Diese zwar urwüchsigen, doch nicht gerade einfachen Verhält 
nisse werden noch dadurch stark kompliziert, daß die Rechnungseinheit des Taels nicht 
nur in verschiedenen Provinzen, sondern auch an verschiedenen Orten innerhalb der 
selben Provinz, ja sogar am selben Orte oft verschieden ist, und daß in Verbindung 
damit die Kompetenz des Kungku vielfach enge territoriale Grenzen hat. Um das 
bunte Bild zu vervollständigen, fei noch erwähnt, daß die Ausländer untereinander, 
sowie im Kleinhandel mit Chinesen in den chinesischen Vertragshäfen sich überwiegend 
eingeführter Silbermünzen bedienen, die auch nur nach ihrem Metallwerte ange 
nommen und vom Chinesen vielfach ebenso wie das ungemünzte Sycee-Silber 
behandelt werden. Das waren früher spanische Karolus-Taler; das find heute in 
buntem Gemisch mexikanische Dollars, britische Dollars aus Bombay, japanische Pen 
und eine immer wachsende Menge vielfach unterwertiger Dollars mannigfacher 
chinesischer Prägung. Solche Verhältnisse sagen zwar dem phlegmatischen Rechen 
gemüt eines Chinesen zu, der das Wirrfal zu einer nie versagenden Quelle kleiner 
Profite zu machen weiß; sie machen es aber dem fremden Kaufmann begreiflicher 
weise unmöglich, sich mit der Einkassierung, mit der beständigen sorgsamsten Kontrolle 
des Feingehalts und des Gewichts jedes Stückchen Silbers zu befassen, zu der eine 
genaue Kenntnis chinesischer Schriftzeichen und chinesischer Geschäftsmanipulationen 
gehört, die er nicht besitzt, auch nicht ausreichend sich zu beschaffen vermag. So fällt 
notwendigerweise das Kassa- und Rechnungswesen innerhalb des Geschäfts eines 
fremden Kaufmanns zum großen Teile dem Komprador zu oder dem ihm unterstellten 
sog. Schroff, der besonders mit der Verwaltung der Kaffe beauftragt ist, und für den 
fremden Kaufmann löst sich die ursprüngliche Buntheit auf in eine Reihe einfacher 
Forderungen an den Komprador und in die Sorge, diese nie zu solchem Umfang 
anschwellen zu lassen, daß sie nicht mehr durch die Kaution des Kompradors gedeckt 
sind. Aber auch hier wird die Bequemlichkeit nur erkauft durch eine Minderung der 
wirtschaftlichen Machtstellung. 
So vereinigt sich in den Händen des Kompradors, unter dem Zwange der Ver 
hältnisse, eine große Machtfülle. Der chinesische Angestellte verwaltet selbständig die 
Geschäftskasse des fremden Kaufmanns und tritt persönlich ein für alle Forderungen 
desselben gegen chinesische Landsleute, er verkörpert in seiner Person alle Beziehungen 
der fremden Firma zu ihren chinesischen Kunden und führt mit diesen, nur unzureichend 
kontrolliert, alle Verhandlungen; er hat fast unbeschränkte Herrschaft über alle chine 
sischen Angestellten seines Chefs und erfreut sich — selbst vor Überwachung ziemlich
	        
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