1. Das Geschäft.
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zwischen dem Geschäftsherrn und seinem Gehilfen Einsicht und Charakter auf beiden
Seiten unumgängliche Vorbedingung.
Die geschäftliche Erfahrung. Die geschäftlichen Erfahrungen werden
zunächst durch den geschäftlichen Verkehr gewonnen; er ist teils ein mündlicher, teils
ein schriftlicher. Auf den Börsen und auch an gesellschaftlichen Vereinigungspunkten
erfährt der Kaufmann in der Regel nur das, was überhaupt schon in die Kreise
seiner Konkurrenten gedrungen ist. Es ist jedoch wertvoll für den Geschäftsbetrieb,
wenn man diejenigen Ereignisse, die für das Geschäft wichtig sind, früher als andere
erfährt; deshalb reicht es nicht aus, bloß durch das Benehmen mit Geschäftsgenossen
und Konkurrenten seine Erfahrungen zu schöpfen. Zur eigenen Anschauung und
zu dem Verkehr mit den Geschäfts genossen müssen auch andere Hilfsmittel hinzu
treten: die Tagesliteratur und die speziell für den einzelnen Geschäftszweig bedeut
same technische usw. Literatur. Manche wichtige Geschäftsereignisse wachsen langsam
heran, und es ist in diesem Falle Aufgabe des Kaufmannes, sie in diesem Heran
wachsen zu beobachten, um, ehe sie sich vollenden, seine Vorbereitungen zur vorteil
haften Ausnützung getroffen zu haben. Die Berichterstattungen über die geschäft
lichen Vorfälle einer längeren oder kürzeren Geschäftsperiode, welche, teils in
Zeitschriften, teils anderwärts vervielfältigt, geschäftlichen Aufschluß geben, sind
ungeschickterweise an bestimmte Kalenderperioden geknüpft; sie sind wöchentliche,
monatliche oder jährliche Berichte und als solche keineswegs an die wirklichen Ge
schäftsbegebenheiten angeknüpft.
Die Geschäftsbeziehungen. Geschäftliche und Personalbeziehungen
sind in der Regel verknüpft und wirken häufig aufeinander bestimmend ein. Wert
voll für den Geschäftsbetrieb ist es, sich unter den Beziehungen, in welche man mit
anderen treten kann, diejenigen auszuwählen, welche versprechen dauernd zu werden.
Für die geschäftlichen Beziehungen mit anderen boten ehedem die eigenen Reisen des
Kaufmanns Gelegenheit zur Anknüpfung. Heutzutage bedient man sich hierzu sog.
Agenten, welche selbständige Geschäftsleute sind, aber für andere Geschäfts
abschlüsse vermitteln. Sie sind gewöhnlich ebenso zuverlässig wie die Geschäfts
reisenden, welche früher und auch heute noch zu diesem Zwecke ausgeschickt werden,
haben aber vor den Geschäftsreisenden das voraus, daß sie, weil sie stetig am Orte
anwesend sind, mehr Gelegenheit haben, die Kaufleute und die geschäftlichen Ver
hältnisse des Ortes kennen zu lernen und die Verbindung mit ihnen zu unterhalten.
Zudem ist der Agent in der Regel weniger teuer als der Reisende, weil er nur eine
Provision bekommt, wenn er Geschäfte macht, während der Reisende ununterbrochen
Gehalt und Reisespesen erhält. Damit der Agent das Interesse desjenigen Geschäftes,
dessen Agentur er hat, auch wirklich im Auge behalte, darf man niemand eine
Agentur übertragen, der möglicherweise Konkurrent des Geschäfts werden kann, oder
der in dem gleichen Geschäftszweige schon ein anderes Haus an demselben Platze
vertritt. Ein guter Agent darf nicht zu eng an bestimmte Vorschriften gebunden
sein, sondern muß, wenn man ihn als bewährt erkannt hat, bis zu einer gewissen
Grenze freie Hand haben. Zahlungen und dergl. sollten niemals dem Agenten eines
Handlungshauses gemacht werden, sondern nur dem Handlungshause direkt, während
dagegen mit Reisenden, die zu dem Geschäft, für welches sie reisen, gehören, wirklich
Handlungsgeschäfte für das Geschäft abgemacht werden können.
Bei Geschäften an einem und demselben Platze ist häufig ein persönlicher Ver
kehr nicht möglich, teils wegen des damit verbundenen Zeitverlustes, teils aus anderen
Gründen. Es wird daher häufig von Vorteil sein, wenn man sich der für den
Platzverkehr vorhandenen Unterhändler (Makler) bedient. Es ist nicht vorteilhaft,
sein Interesse einem einzigen Makler in die Hände zu geben, sondern besser, sich
der Konkurrenz mehrerer zu bedienen. Ein Unterschied ist dabei vorhanden, je