2. Kaufmännische Auskunftsbureaus.
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bei denen ergänzende Nachfragen über die Kreditnehmer gehalten werden; dabei
ist die Auskunftsanstalt durchaus in der Lage, deren Aussagen nach ihrem Werte
abzuschätzen, während dies dem einzelnen Geschäftsmanne nur selten möglich zu
sein pflegt.
Endlich aber vermag die berufsmäßige Auskunftserteilung mit dem Kredit
nehmer selbst über seine Verhältnisse zu verhandeln und sich ihm zur Entgegen
nahme der Aufschlüsse zur Verfügung zu stellen, die er über sich geben will. Daß
er dies tun kann, und daß er namentlich da, wo er sich unrichtiger Beurteilung
ausgesetzt fühlt, sicher sein darf, durch rechtzeitige Aufklärung der größeren Auskunfts
anstalten einer ungünstigen Beeinflussung seines Kredits wirksam vorzubeugen, ge
hört zweifellos zu den besten Seiten der berufsmäßig organisierten Krediterkundigung,
durch die auf diesem Gebiete, auf dem früher nur einseitig abgeurteilt wurde, dem
Grundsatz „auckiatur et altera pars“ Eingang verschafft ist.
Mit diesen Grundzügen einer ihrem Gegenstand unmittelbar, sozusagen direkt
ins Auge sehenden, gründlichen und umfassenden Erkundigung ist die Auskunfts
beschaffung ein ganz neues System geworden und die Auskunft selbst auf ein völlig
anderes höheres Niveau hinaufgerückt worden. War die Auskunft früher ohne
viel Umstände kurz empfehlend oder absprechend, im großen und ganzen aufs
Geratewohl gegeben, so ist sie heute zu einem Spiegelbild geworden, das im wesent
lichen tatsächliche Angaben enthält, und zwar oft bis in die kleinsten Einzelheiten
hinein, bei denen Licht und Schatten in immer feinerer Nüancierung wiedergegeben
sind. Auf diesem Wege ist die Auskunftserteilung als selbständiger Beruf zu einer
Kunst geworden.
In jeder guten Auskunftei müssen die Angestellten erst ein längere Schulung
durchmachen, ehe sie zu selbständigen Arbeiten zugelassen werden, und auch dabei
wird es immer schwer bleiben, die richtigen Leute zu gewinnen und heranzuziehen,
d. h. Leute, die es verstehen, Angaben auf ihren wahren Wert zu prüfen und jede
Zeile so niederzuschreiben, daß sie sowohl den vorhandenen Unterlagen mit ihren
vielfachen Differenzierungen entspricht, als auch mit dem sonstigen Inhalt der Aus
kunft streng übereinstimmt; dabei müssen sie einer dreifachen Verantwortung gerecht
werden: gegenüber dem, über den Auskunft erteilt wird, gegenüber dem Empfänger
der Auskunft und gegenüber dem Auskunftsbureau selbst.
Zahlreiche, aus der Erfahrung gewonnene Regeln geben die Anleitung zu
dieser Arbeit, aber wie kein Mensch dem anderen, kein Blatt dem anderen gleicht,
so hat auch jede einzelne Auskunft ihre Eigenart und will für sich gesondert be
handelt sein.
Pessimisten oder Optimisten sind im Dienste der Auskunfteien unbrauchbar,
denn beide sind in Vorurteilen befangen; in jedem schwierigen Falle kommen beide
zu anderer Ansicht als ein Mann von unvoreingenommenem Urteil. Zwar ist es
im allgemeinen gleich leicht, — die Gegensätze berühren sich auch hierbei — einer
seits über notorische Schwindler und über in offenem Vermögensverfall befindliche
Geschäfte und andererseits über allbekannte Weltfirmen Auskunft zu geben, denn
bei beiden Gattungen steht das Krediturteil fest, und selbst größere Fehler in den
Details vermögen es nicht oder nur nebensächlich zu beeinflussen: aber zwischen
diesen beiden Gruppen liegt die große Menge der sich tausendfältig voneinander
unterscheidenden Geschäfte, die in ihren Verhältnissen stetig wechseln, und die oft
sehr schwer zu beurteilen sind. Gerade bei den Auskünften über diese Menge hat
sich der Korrespondent, der Rechercheur, und der Redakteur als Meister zu zeigen,
und da, wo sich die Leitung einer Auskunftei, die selbst die Meisterschaft betätigt,
auf eine ausreichende Zahl von solchen ersten Kräften stützen kann, da ist der
Geschäftswelt eine Kreditware erbaut, die dem Kreditgeber nicht bloß Warnungs