6. Die Konsumvereine.
207
befinden. Er befähigt die Arbeiter zur Verwaltung und bietet auch manche wertvolle
Handhabe, um auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses selbst einzuwirken. Bei
der Wahl der Geschäfte, denen die Konsumvereine ihre Aufträge erteilen, kann auf
die Stellung der Arbeiter in diesen Geschäften Rücksicht genommen werden. Was
einer Staats- oder Kommunalbehörde in dieser Beziehung zugemutet werden kann,
trifft auch für Konsumgenossenschaften im allgemeinen zu. Ja, es ist sogar in hohem
Maße wünschenswert, daß diese Organisationen den Konsumenten ihre Verantwort
lichkeit für die Arbeitsbedingungen zum klaren Bewußtsein bringen. Wesentlich
erleichtert wird die Technik des Einkaufes, wenn die unter „anständigen" Arbeitsbe
dingungen hergestellten Waren durch besondere Etikette (Label) der beteiligten Ge
werkschaften kenntlich gemacht werden. In den Vereinigten Staaten hat dieses
System bereits große Fortschritte aufzuweisen.
Haben die Konsumvereine eine größere Ausbreitung erlangt, so ist es zweck
mäßig, wenn die Vereine zu einer Großhandelsgenossenschaft zusammentreten. Wie
der einzelne Konsumverein seine Mitglieder von den Diensten und Preisaufschlägen
des kleinen Detailhändlers befreit, so macht die Großhandelsgenossenschaft die Vereine
von der Vermittlung des Großhandels unabhängig. Unmittelbare Beziehungen zu
den Produzenten werden angeknüpft, ja unter Umständen eigene Produktionsbetriebe
eröffnet. Die Erfahrung lehrt, daß Großhandelsvereinigungen dort, wo es sich um
qualitativ wenig differenzierte, einem ständigen Bedarfe entsprechende Massengüter
handelt, die Produktion mit Erfolg betreiben können.
Wenn man den Konsumvereinen vorwirft, daß sie den Kleinhandel zugrunde
richten oder mindestens empfindlich schädigen, so läßt sich nicht leugnen, daß große
Fortschritte der Bewegung diese Wirkung hervorrufen. Trotzdem kann es von einem
allgemeinen Standpunkte aus nicht gerechtfertigt werden, wenn der Versuch unter
nommen wird, die Konsumvereine deshalb durch Sondersteuern oder Boykottierung
zu unterdrücken. Namentlich im Deutschen Reiche, wo teils durch hohe Zölle, teils
durch die immer mächtiger werdenden Kartelle eine schwere Bedrohung der Konsu
menteninteressen besteht, läßt sich viel eher eine Beförderung als eine Erschwerung
der Konsumvereine aus allgemeinen Erwägungen befürworten. Die Vereine stellen
eine vollkommenere Organisation des Verteilungsgeschäftes dar und müssen ebenso
sehr als wirtschaftlicher wie als sozialer Fortschritt gewürdigt werden. Je weniger
objektiven Aufwand die Verteilung in Anspruch nimmt, desto mehr Kräfte bleiben
der Produktion erhalten, und desto reichlicher kann die Güterversorgung überhaupt
ausfallen. Der Stand der kleinen Krämer hat ebensowenig ein unantastbares Recht
auf die Erhaltung seiner Erwerbsgelegenheit, als es Handwerker und Arbeiter besitzen,
denen die Einführung von Maschinen die Beschäftigung entzieht. Da überdies die
Entfaltung der Konsumvereine sehr allmählich vor sich geht, so besitzt der Kleinhandel
ausreichende Zeit, um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen.
Ein anderer Vorwurf, der namentlich von Ferdinand Lassalle den Konsum
vereinen gemacht wurde, ging dahin, daß sie nicht imstande seien, der Arbeiterklasse
eine tatsächliche Verbesserung zu verschaffen, weil im Verhältnisse zu der von ihnen
bewirkten Verbilligung der Lebenshaltung auch die Löhne heruntergehen würden.
Die Beobachtung zeigt aber, daß die Konsumvereine in noch höherem Grade, als sie
die Lebensmittel verbilligen, die Lebensansprüche der Arbeiter steigern. Die Arbeiter
geben infolge der Konsumvereine in der Regel nicht weniger für Lebensmittel aus,
sie konsumieren mehr und vor allem in besserer Qualität. Weit entfernt, den stunckurck
vk life herunterzudrücken, tragen sie gerade viel zur Verfeinerung des Geschmackes
und Erhöhung der Bedürfnisse bei. Im übrigen würde selbst dann, wenn die Kon
sumvereine eine absolute Verminderung der Ausgaben für Lebensmittel bewirken
sollten, ein Sinken des Lohnes wenigstens nicht für diejenigen Arbeiter eintreten,