Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen. 
strömung noch verschiedene Nebenströmungen bei der völligen Ausbildung des Geld 
wesens wirksam gewesen sein. 
Für die gesamte Kulturentwicklung der Menschheit bleibt von den Ergebnissen 
dieser Betrachtung aber doch die Tatsache entscheidend, daß in dem Gelde als der 
bevorzugten Tauschware ein Mittel gefunden war, welches die Menschen von Stamm 
zu Stamm in regelmäßigem, friedlichem Verkehre verband und einer Differenzierung 
der Stämme in Rücksicht der Produktion die Wege bahnte. Darin, daß alle An 
gehörigen des gleichen Stammes oder Dorfes ein bestimmtes Produktionsgebiet 
neben dem Nahrungsmittelerwerb mit Vorliebe anbauten, lag allein die Möglichkeit 
eines Fortschritts der technischen Einsicht und Geschicklichkeit; es war eine inter 
nationale oder interlokale Arbeitsteilung im kleinen, der erst viel später die nationale 
und lokale Arbeitsteilung von einem Individuum zum andern folgte. Und auch die 
unmittelbare Bedeutung des Marktes für den persönlichen Verkehr darf man auf 
dieser Stufe nicht unterschätzen, zumal in Ländern, wo ein Gütertausch außerhalb des 
Marktes so ungewöhnlich ist, daß man selbst die Reisenden, welche etwas aus der 
Hand kaufen möchten, regelmäßig mit den Worten abweist: „Kommt auf den Markt!" 
Man wird dabei unwillkürlich an die hervorragende Stellung erinnert, welche der 
Markt im sozialen und politischen Leben der Völker des klassischen Altertums 
einnahm. 
2. Märkte und Messen im Mittelalter 
und in der neueren Zeit. 
Von Wilhelm Roscher und Wilhelm Stieda. 
Roscher, Nationalökonomik des Handels und Gewerbfleihes. 7- Aufl., bearbeitet 
von^Stieda. Stuttgart, I. G. Cotta Nachfolger, 1899. S. 184—156 und S. 165—166. 
Im Mittelalter war es bei Gründung einer Stadt sehr gewöhnlich, ihr ein 
Marktprivilegium zu erteilen. Man begünstigte den Markt negativ, indem alle hier 
geschehenen Verkäufe auch ohne die sonst vorgeschriebenen Förmlichkeiten Geltung 
hatten; positiv durch besondere Einschärfung der Rechtssicherheit, Errichtung obrig 
keitlicher Wagen ic. Dabei verbietet z. B. der Sachsenspiegel, innerhalb einer Meile 
von einem Marktort einen andern anzulegen. Wenn man die (insgemein erst 
später auftauchenden) Wochenmärkte, die Jahrmärkte und Messen wirtschaftlich so 
unterschieden hat, wie Hökerei, Klein- und Großhandel, oder rechtlich danach, daß 
die Bewilligung der ersten von der Ortsobrigkeit, die der zweiten von der Landes 
herrschaft abhing, während die einer Messe kaiserliches Reservatrecht blieb, so ist die 
Grenze dazwischen doch keine scharfe. 
Als die Rechtssicherheit aufgehört hatte, ein besonderer Vorzug der Marktörter 
und -zeiten zu sein, begünstigte man nicht bloß alle Märkte durch eine Menge von 
Einrichtungen zur Bequemlichkeit der Marktbesucher, sondern die Wochenmärkte 
speziell auch dadurch, daß man den Produzenten der marktpflichtigen Waren jeden 
Verkauf außerhalb des Marktes verbot. Jedenfalls sind Wochenmärkte für schnell 
verderbliche Lebensmittel in einer Stadt, welche schon nicht mehr viele Selbstprodu 
zenten und noch immer nicht viele Vorratskäufer jener Waren im großen unter 
ihren Bewohnern zählt, ein so dringendes Bedürfnis, daß feine Befriedigung auch 
mit einigen Opfern nicht zu teuer bezahlt wird. — Die Hauptbedeutung der Jahr 
märkte hat lange Zeit darin bestanden, daß sie das städtische Bann- und Zunft 
privilegium unterbrachen, den Kaufleuten freies Geleit trotz etwaiger Geldschulden 
sicherten, reichen Gewinn an Zollerträgen brachten, vielleicht auch als Schauplätze der
	        
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