Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

strömung  noch  verschiedene  Nebenströmungen  bei  der  völligen  Ausbildung  des  Geldwesens ­
  wirksam  gewesen  sein.
Für  die  gesamte  Kulturentwicklung  der  Menschheit  bleibt  von  den  Ergebnissen
dieser  Betrachtung  aber  doch  die  Tatsache  entscheidend,  daß  in  dem  Gelde  als  der
bevorzugten  Tauschware  ein  Mittel  gefunden  war,  welches  die  Menschen  von  Stamm
zu  Stamm  in  regelmäßigem,  friedlichem  Verkehre  verband  und  einer  Differenzierung
der  Stämme  in  Rücksicht  der  Produktion  die  Wege  bahnte.  Darin,  daß  alle  Angehörigen ­
  des  gleichen  Stammes  oder  Dorfes  ein  bestimmtes  Produktionsgebiet
neben  dem  Nahrungsmittelerwerb  mit  Vorliebe  anbauten,  lag  allein  die  Möglichkeit
eines  Fortschritts  der  technischen  Einsicht  und  Geschicklichkeit;  es  war  eine  internationale ­
  oder  interlokale  Arbeitsteilung  im  kleinen,  der  erst  viel  später  die  nationale
und  lokale  Arbeitsteilung  von  einem  Individuum  zum  andern  folgte.  Und  auch  die
unmittelbare  Bedeutung  des  Marktes  für  den  persönlichen  Verkehr  darf  man  auf
dieser  Stufe  nicht  unterschätzen,  zumal  in  Ländern,  wo  ein  Gütertausch  außerhalb  des
Marktes  so  ungewöhnlich  ist,  daß  man  selbst  die  Reisenden,  welche  etwas  aus  der
Hand  kaufen  möchten,  regelmäßig  mit  den  Worten  abweist:  „Kommt  auf  den  Markt!"
Man  wird  dabei  unwillkürlich  an  die  hervorragende  Stellung  erinnert,  welche  der
Markt  im  sozialen  und  politischen  Leben  der  Völker  des  klassischen  Altertums
einnahm.

2.  Märkte  und  Messen  im  Mittelalter
und  in  der  neueren  Zeit.
Von  Wilhelm  Roscher  und  Wilhelm  Stieda.
Roscher,  Nationalökonomik  des  Handels  und  Gewerbfleihes.  7-  Aufl.,  bearbeitet
von^Stieda.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger,  1899.  S.  184—156  und  S.  165—166.
Im  Mittelalter  war  es  bei  Gründung  einer  Stadt  sehr  gewöhnlich,  ihr  ein
Marktprivilegium  zu  erteilen.  Man  begünstigte  den  Markt  negativ,  indem  alle  hier
geschehenen  Verkäufe  auch  ohne  die  sonst  vorgeschriebenen  Förmlichkeiten  Geltung
hatten;  positiv  durch  besondere  Einschärfung  der  Rechtssicherheit,  Errichtung  obrigkeitlicher ­
  Wagen  ic.  Dabei  verbietet  z.  B.  der  Sachsenspiegel,  innerhalb  einer  Meile
von  einem  Marktort  einen  andern  anzulegen.  Wenn  man  die  (insgemein  erst
später  auftauchenden)  Wochenmärkte,  die  Jahrmärkte  und  Messen  wirtschaftlich  so
unterschieden  hat,  wie  Hökerei,  Klein-  und  Großhandel,  oder  rechtlich  danach,  daß
die  Bewilligung  der  ersten  von  der  Ortsobrigkeit,  die  der  zweiten  von  der  Landesherrschaft ­
  abhing,  während  die  einer  Messe  kaiserliches  Reservatrecht  blieb,  so  ist  die
Grenze  dazwischen  doch  keine  scharfe.
Als  die  Rechtssicherheit  aufgehört  hatte,  ein  besonderer  Vorzug  der  Marktörter
und  -zeiten  zu  sein,  begünstigte  man  nicht  bloß  alle  Märkte  durch  eine  Menge  von
Einrichtungen  zur  Bequemlichkeit  der  Marktbesucher,  sondern  die  Wochenmärkte
speziell  auch  dadurch,  daß  man  den  Produzenten  der  marktpflichtigen  Waren  jeden
Verkauf  außerhalb  des  Marktes  verbot.  Jedenfalls  sind  Wochenmärkte  für  schnellverderbliche ­
  Lebensmittel  in  einer  Stadt,  welche  schon  nicht  mehr  viele  Selbstproduzenten ­
  und  noch  immer  nicht  viele  Vorratskäufer  jener  Waren  im  großen  unter
ihren  Bewohnern  zählt,  ein  so  dringendes  Bedürfnis,  daß  feine  Befriedigung  auch
mit  einigen  Opfern  nicht  zu  teuer  bezahlt  wird.  —  Die  Hauptbedeutung  der  Jahrmärkte ­
  hat  lange  Zeit  darin  bestanden,  daß  sie  das  städtische  Bann-  und  Zunftprivilegium ­
  unterbrachen,  den  Kaufleuten  freies  Geleit  trotz  etwaiger  Geldschulden
sicherten,  reichen  Gewinn  an  Zollerträgen  brachten,  vielleicht  auch  als  Schauplätze  der
            
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