Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

11.  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfälle.  305

kaffen  stellen  wird,  so  wird  andererseits  auch  bei  denjenigen,  denen  die  Verfügung
über  das  Kapital  gegeben  ist,  der  Wunsch,  dem  Vaterlande  zu  dienen,  im  Kriegsfall
sicherlich  größer  sein  als  die  augenblickliche  Leistungsfähigkeit,  weil  diese  in  der  Disponibilität ­
  der  Kapitalien  ihre  natürlichen  Grenzen  findet.
Die  außerhalb  der  Reichsbank  vorhandenen  Kassenbestände  dienen  dem  auch
im  Kriegsfall  nicht  aufhörenden  täglichen  Bedarf  an  Umlaufsmitteln.  Kein  Kapitalist ­
  läßt  sein  Kapital  in  barem  Gelde  brach  liegen,  —  gleichviel,  ob  er  es  in
Landgütern,  in  Handelsgeschäften  oder  in  industriellen  Unternehmungen  arbeiten
läßt,  oder  ob  er  es  in  preußischen  Konsols  angelegt  hat,  oder  ob  er  es  selbst  zu  einem
noch  so  niedrigen  Zinse  in  eine  Bank  gelegt  hat,  die  es  dann  ihrerseits  wieder  ausgeliehen ­
  hat.  Das  Kapital  ist  demnach  im  Kriegsfall  zunächst  nicht  so  disponibel,  daß
der  Kapitalist  es  in  Form  von  barem  Gelde  auf  dem  Altar  des  Vaterlandes  opfern
könnte.
Ebenso  ist  es  wirtschaftlich  unmöglich,  von  denjenigen,  die  die  Kapitalien  anderer ­
  nutzbringend  zu  verwalten  haben,  zu  erwarten,  daß  sie  in  steter  Kriegsbereitschaft ­
  einen  größeren  als  den  sich  als  wirtschaftlich  richtig  erweisenden  Bestand  an
barem  Geld  beiseite  legen,  um  diesen  Überschuß  im  Mobilmachungsfaü  der  Regierung
zu  überweisen.
Wenn  ein  Volk  dauernd  damit  rechnen  müßte,  daß  es  jeden  Augenblick  in  einen
Krieg  verwickelt  werden  könnte,  so  würde  eine  gedeihliche  wirtschaftliche  Entwickelung
dadurch  unmöglich  gemacht  werden;  denn  diese  erfordert  stets  neue  Unternehmungslust. ­
  Dennoch  haben  alle  diejenigen,  welche  Kapitalien  zu  verwalten  haben,  seien
es  Industrielle  oder  Landwirte  oder  Kaufleute,  seien  es  Großbanken  oder  Genossenschaften, ­
  bei  denen  die  Spareinlagen  der  Arbeiter  deponiert  werden,  im  Hinblick
auf  den  Kriegsfall  die  nationale  Pflicht,  zu  j  e  d  e  r  Zeit  so  zu  disponieren,  wie  sie  im
Kriegsfall  wünschen  werden,  disponiert  zu  haben.  Das  heißt,  sie  alle  sollen  auch
schon  in  Friedenszeiten  solide  wirtschaften  und  nicht  über  ihre  Kräfte  gehen,  sie  sollen
nicht  so  verschuldet  sein,  daß  sie  im  Kriegsfall  gestützt  zu  werden  brauchen,  sondern
ihrerseits  den  Staat,  wenn  auch  nicht  von  heute  auf  morgen,  so  doch  in  gegebener
Zeit  stützen  können.  Speziell  die  Banken  und  die  Kredit  gebenden  Genossenschaften,
welche  die  Vermittler  und  die  Regulatoren  des  Geldverkehrs  sein  sollen,  haben  die
nationale  Pflicht,  dafür  zu  sorgen,  daß  ihr  Status  auch  schon  in  Friedenszeiten  ein
liquider  bleibt.  Sie  müssen  dafür  sorgen,  daß  sie  die  von  ihnen  verwalteten  Gelder
nicht  durch  Darlehen  an  überschuldete  Unternehmen  zu  sehr  festlegen,  sie  sollen  als
Gegenwert  von  Geldern,  von  denen  sie  annehmen  müssen,  daß  sie  in  wirtschaftlichen
Krisen  oder  im  Kriegsfälle  ihnen  entzogen  werden,  starke  Wechselportefeuilles  halten,
auf  deren  sicheren  Eingang  zu  rechnen  ist,  und  die  sie  im  Notfall  jederzeit  bei  der
Reichsbank  diskontieren  können,  und  sie  haben  die  nationale  Pflicht,  daraus  zu  achten,
daß  nicht  ihr  Land  durch  sie  fremden  Ländern  stärker  verschuldet  ist,  als  ihr  Guthaben ­
  in  fremden,  jederzeit  zahlungsfähigen  Ländern  beträgt.  Starke  Portefeuilles
ausländischer  Goldvaluten  sind  die  beste  Reserve  der  Banken  sowohl  in  Friedenszeiten ­
  wie  für  den  Kriegsfall,  —  war  doch  im  Jahre  1870  eine  dainals  gar  nicht  sehr
große  Bank  in  Hamburg  nur  dadurch  in  der  Lage,  die  größte  Zeichnung  auf  die
Kriegsanleihe  des  Norddeutschen  Bundes  zu  machen,  daß  sie,  veranlaßt  durch  die
damaligen  Bankomarkverhältnisse,  ein  besonders  großes  Londonportefeuille  zu
halten  pflegte.
Mit  Recht  wird  man  von  den  Banken  erwarten,  daß  ihr  Status  schon  beim
Ausbruch  eines  Krieges  ihnen  gestattet,  Gelder,  die  Kapitalisten  zurückziehen,  um  sie
in  Kriegsanleihen  anzulegen,  mobil  zu  machen,  ohne  zu  sehr  aus  die  Reichsbank
zurückzugreifen;  mit  Recht  wird  man  von  den  Banken  erwarten,  daß  sie  pro  Saldo
Geld  vom  Ausland  einziehen  können,  um  auch  ihrerseits  ihre  nationalen  Pflichten
Mollak,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.  20
            
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