Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

bei  Deckung  des  ersten  Geldbedarfs  für  Kriegszwecke  zu  erfüllen.  Die  Banken  können
zwar  nicht  aus  ihren  eigenen  Kapitalmitteln,  die  auch  in  Kriegszeiten  wirtschaftlichen
Zwecken  ihres  Landes  zu  dienen  haben,  die  Kosten  eines  Krieges  bestreiten;  aber  die
Banken  find  es,  die  dem  ersten  Anlauf  zu  begegnen  und  für  die  Aufrechterhaltung
des  Kredites,  wenn  auch  nicht  des  Staates,  so  doch  ihres  Landes  zu  sorgen  haben,
und  die  Banken  sind  es,  die  den  sich  zu  Kriegszeiten  ganz  anders  als  in  Friedenszeiten ­
  gestaltenden  Geldbedarf  in  die  neuen  Wege  hinüber  zu  leiten  haben.
Und  wie  sieht  es  nun  im  übrigen  speziell  mit  der  deutschen  wirtschaftlichen
Rüstung  für  den  Kriegsfall  aus?  Um  dem  sich  sofort  nach  Ausbruch  eines  Krieges
geltend  machenden  Bedarf  nach  vermehrten  Umlaufsmitteln  —  barem  Gelde  —  zu
begegnen,  steht  der  Regierung  zunächst  der  im  Juliusturm  in  barem  Gelde  aufbewahrte ­
  Kriegsschatz  zur  Verfügung.  Von  vielen  Theoretikern  wird  dieser  Kriegsschatz ­
  für  eine  ganz  armselige  Summe  Geldes  gehalten  im  Vergleich  zu  den  enormen
Kriegskosten,  die  Deutschland  schon  während  der  Dauer  weniger  Wochen  und  Monate
aufzuwenden  haben  wird.  Dennoch  wird  in  der  Praxis  auch  diese  Reserve  ein  sehr
willkommener  und  nicht  unbeträchtlicher  Faktor  zur  Neuregulierung  des  heimischen
Geldmarktes  sein.  Man  muß  bedenken,  daß  Deutschland  heute  im  Gegensatz  zu
früher  vermöge  seiner  weitverzweigten  und  mächtigen  einheimischen  Industrie  und
Produktion  alle  seine  ersten  Anschaffungen  für  Kriegsbedarf  —  vielleicht  mit  Ausnahme ­
  der  zu  schonenden  Bestände  an  Getreide  und  Vieh  —  im  eigenen  Lande
machen  kann  und  wird.  Dadurch  fließt  ein  großer  Teil  der  im  ersten  Anlauf  benötigten ­
  Geldmittel  alsbald  wieder  ins  eigene  Land  zurück,  und  für  diesen  ersten
Anlauf  bedeutet  das  bare  Geld  aus  dem  Juliusturm  schon  sehr  viel.
Das  Hauptreservoir  aber,  aus  dem  ein  vorübergehend  größerer  Geldumlauf
entnommen  werden  kann,  bildet  die  Deutsche  Reichsbank.  Ihr  festes,  sich  über  das
ganze  Reich  ausdehnendes  Gefüge,  welches  jeden,  auch  den  kleinsten  Teil  des  wieder
zurückströmenden  Geldes  auffängt  und  in  die  Erscheinung  bringt,  und  der  große,  seit
1872  angesammelte  Goldvorrat  gestatten  der  Reichsbank  eine  im  Kriegsfall  wesentlich
zu  erweiternde  Notenausgabe,  ohne  daß  dadurch  eine  Gefährdung  der  Reichsmark--währung
  in  Frage  kommen  kann.
Auch  eine  nationale  Pflicht  aller  wird  es  allerdings  im  Kriegsfall  sein,  die
Reichsbank  vor  einem  fühlbaren  Goldabfluß  nach  dem  Auslande  zu  bewahren,  wie
er  ja  z.  B.  durch  das  Zurückströmen  größerer  Mengen  deutscher  Fonds  aus  dem
Ausland  herbeigeführt  werden  könnte,  wenn  diese  Fonds  nicht  willige  Aufnahme  von
seiten  deutscher  Kapitalisten  finden;  diese  müssen  den  Gegenwert  durch  Verkauf  fremdländischer ­
  Fonds  im  Auslande  beschaffen.
So  bedauerlich  es  im  Hinblick  aus  den  Kriegsfall  ist,  wenn  einheimische  Renten
zu  Friedenszeiten  in  größeren  Mengen  ins  Ausland  fließen,  so  wenig  läßt  sich  dieses
vermeiden,  —  ein  Korrelat  hierzu  bildet  aber  die  häufig  mit  Unrecht  angefochtene
Plazierung  ausländischer  Anleihen  in  Deutschland,  —  und  übrigens  ist  zu  erwarten,
daß  Deutschland  auch  nn  Kriegsfall  im  Auslande  so  guten  Kredit  und  so  viel  Vertrauen ­
  zu  seinen  Renten  behallen  wird,  daß  es  sich  auch  hierbei  vor  allem  um  das
Parieren  der  ersten  Angriffe  auf  den  Markt  der  deutschen  Renten  handeln  wird.
Die  der  Deutschen  Reichsbank  innewohnende  Elastizität  wird  für  die  Neuregelung ­
  des  Geldverkehrs  im  Kriegsfall  unser  vornehmstes  Rüstzeug  sein.  Aber
auch  sie  wird  ihre  Aufgabe  nicht  erfüllen  können,  wenn  ihr  nicht  eine  „starke"  Börse
zur  Seite  steht,  die  imstande  ist,  auch  im  Kriegsfall  große  Umsätze  für  die  deutschen
Kapitalisten  zu  vermitteln  und  den  Uberschuß  der  vorliegenden  Aufträge  auf  dem
Wege  der  Arbitrage  mit  dem  Auslande  zur  Ausführung  zu  bringen.  Es  ist  daher
nicht  minder  eine  „nationale"  Pflicht  der  Regierung  und  der  gesetzgebenden  Faktoren, ­
  für  die  Wiederherstellung  starker  deutscher  Börsen  zu  sorgen  und  nicht  zu
            
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