21*
3. Zur Geschichte des deutschen Buchhandels. 323
Kommissionär dem Kommittenten im allgemeinen kein längerer Kredit wie sonst im
Buchhandel gewährt wird. Die festen Kommissionsgebühren werden im allgemeinen
halbjährlich erhoben, die Provisionen monatlich, die Emballage ebenfalls monatliche
Über die Besorgung der Auslieferungslager wird gewöhnlich halbjährlich, selten
vierteljährlich abgerechnet. Die Zahlungen sind gleich nach Erhalt der Aufstellungen
fällig, mit Verlegerkommittenten werden sie meist gegen die für dieselben einge
nommenen Zahlungen aufgerechnet.
Außer den regulären Tätigkeiten des buchhändlerischen Kommissionärs besorgt
dieser, auch ausnahmsweise Kommissionsgeschäfte im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
indem er die Geschäfte mit den Verlegern in eigenem Namen abschließt und dann von
sich aus an seine Kommittenten weiterliefert. Meist ist der Grund dafür der, daß die
betreffenden Kommittenten nicht mit den Verlegern in Rechnungsverkehr stehen, von
welchen sie Bücher in feste Rechnung oder ü condition zu beziehen wünschen. Hier
springt dann der kapitalkräftige Kommissionär ein, welcher allgemeinen Kredit genießt.
Er bestellt die betreffenden Bücher im eigenen Namen vom Verleger und ist diesem
gegenüber auch allein verantwortlich und haftbar. Er selbst tritt dem Kommittenten
gegenüber an die Stelle des Verlegers. Er liefert demselben, wie der Verleger,
emballagefrei, berechnet ihm aber 5% mehr als der Verleger. Im allgemeinen rechnet
er mit dem Kommittenten über diese Lieferungen ebenfalls zur Ostermesse ab. Diese
Tätigkeit war früher häufiger, indem die Handlungen an den Meßplätzen große
Sortimentslager hielten, aus denen sie dem Buchhandel in den kleineren Städten
lieferten. Doch möchten wir nicht, wie das Schürmann tut, die Bezeichnung
.»Kommissionär" auf diese Tätigkeit zurückführen. Von Bedeutung ist sie heute nur
für ganz kleine Handlungen, wie besonders für Buchbindereien, die daneben auch
Buchhandel betreiben. Mit dieser Art des Kommissionsgeschäfts beschäftigen sich
wenige Leipziger Kommissionshandlungen, die besonders derartige Firmen zu Kom
mittenten haben; es find das die sog. „Buchbinderkommissionäre".
3. Zur Geschichte des deutschen Buchhandels.
Von Gustav Fischer.
Fischer, Grundzüge der Organisation des deutschen Buchhandels. Jena, GustachFischer,
1903. S. 11-14.
Frankfurt a. M., dessen Messen schon im 13. Jahrhundert (1240) bestanden,
war um die Mitte des 15. Jahrhunderts der bedeutendste deutsche Meßplatz geworden
und wurde von Kaufleuten aus allen europäischen Ländern besucht. So war es denn
natürlich, daß auch der Handschriftenhandel hier einen Hauptabsatzmarkt fand, und daß
der ihn ablösende Buchhandel ebenfalls auf der Frankfurter Messe, wo alle Welt
zusammenkam, seine Waren abzusetzen suchte. Schon Fust und Schöffer, die ersten
Mainzer Drucker, hatten in den sechziger Jahren die Erzeugnisse ihrer Pressen in
Frankfurt ausgeboten. Ihrem Beispiel folgten bald andere Drucker und Verleger, die
regelmäßig mit einem größeren Büchervorrat zu den Messen zogen und dort zunächst
an den Kaufleuten, welche die Bücher neben anderen Waren vertrieben, später auch
an den selbständigen Buchführern, dann aber auch an den Bücherliebhabern direkt die
Käufer für ihre Werke fanden. Schon in den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts
fanden diese regelmäßigen Besuche der Verleger auf der Frankfurter Messe statt. Um
die Wende des Jahrhunderts finden wir bereits einen ausgedehnten Meßbesuch in
Frankfurt seitens des Buchhandels, ja größere Verleger, wie Antoni Koberger in
Nürnberg, hatten schon im Beginne des 16. Jahrhunderts (1506) dauernde Nieder-