1. Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Unterrichtswesens rc. 329
bildung). Demnach sind höhere und niedere Schulen zu unterscheiden. Der Lehrgang
erstreckt sich auf 1, 1 y% oder 2 Jahre; wöchentlich werden 25—40 Unterrichtsstunden
erteilt. Das Lehrziel ist in der Hauptsache Fachbildung, daneben Erweiterung der
Allgemeinbildung. Außer den bei den Handelsfachschulen genannten Fächern treten
hier folgende Lehrgegenstände auf: Deutsch, 1 oder 2 Fremdsprachen, Handels
geschichte, Warenkunde, Technologie, Turnen usw. Vielfach befreit der erfolgreiche
Besuch der Handelsvorschule von der Verpflichtung zum Besuche der kaufmännischen
Fortbildungsschule; indessen wird den Schulen mit 1 und Is/e jährigem Lehrgänge
diese Berechtigung bestritten.
Die höheren Handelsschulen im eigentlichen Sinne sind Realschulen,
deren erfolgreiche Absolvierung die Berechtigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst verleiht. Sie haben die Aufgabe, ihren Schülern eine Allgemein
bildung zu vermitteln, wie sie durch die Realanstalten gewährleistet wird, und sie
gleichzeitig für den Handelsberuf vorzubereiten. Die Handelsrealschulen nach
preußischem Muster (Frankfurt a. M., Köln, Dessau, Mannheim, Stuttgart) suchen
das letztgenannte Ziel weniger durch Einführung des Fachunterrichtes, als vielmehr
dadurch zu erreichen, daß sie ihren Gesamtunterricht mit volkswirtschaftlichem Geiste
durchdringen und ihre Schüler zu wirtschaftlichem Denken, Fühlen und Beobachten
erziehen. Die Schulen sind in der Regel sechsklassig und bieten die Möglichkeit, ihre
Absolventen in die Oberrealschule überzuleiten. In neuerer Zeit treten Bestrebungen
hervor, diese Schulen nach oben hin auszubauen.
Hingegen betonen die höheren Handelsschulen nach sächsischen:
Muster (Leipzig, Dresden, Chemnitz, Bautzen, Gera, München, Stuttgart usw.)
den allgemeinbildenden Wert des Handelsfachunterrichtes. Dieser tritt daher in dem
Lehrplane als Ersatz und Ergänzung der allgemeinbildenden Unterrichtsfächer auf.
Die Schulen find 3 oder 4klassig. Aufnahmebedingung ist mindestens gute Bürger
schulbildung und die Vollendung des 14. bezw. 13. Lebensjahres.
Außerdem bestehen an einigen Realschulen und Realgymnasien Handelsab
teilungen, die den letzten 3 Klassen der Realschule gleichlaufen und sich in ihrem Lehr
plane an die eine oder andere Handelsschulart anschließen.
3. Die Handelshochschulen, deren erste (Leipzig) 1898 gegründet wurde,
bilden das Schlußglied in der Organisation des kaufmännischen Bildungswesens. Durch
sie haben die Handelswissenschaften eine Pflegestätte gefunden, in der die geisügen
Fähigkeiten des Studierenden geweckt und entwickelt werden, seine Kenntnisse sich
erweitern und das Verständnis für die großen Aufgaben und Ziele des Handels und
der Volkswirtschaft erschlossen werden sollen. So liegt der Hauptzweck der Handels
hochschulen nicht in der Vermittelung handelstechnischer Kenntnisse, sondern in der
»Schulung des Geistes". Sie sind die hervorragenden Bildungsstätten des führenden
Kaufmannes. Dem Konsular-, Verwaltungs- und Handelskammerbeamten bieten sie
die Möglichkeit vertiefter handelswissenschaftlicher Bildung. Endlich sind sie die Aus
bildungsstätte für Handelslehrer, und damit wirken sie in besonderem Maße auf die
weitere Ausgestaltung des gesamten Handelsschulwesens ein.
Zum Studium sind zugelassen: 1. Kaufleute, die mindestens im Besitze der Ein-
jährigen-Berechtigung sind und eine ausreichende praktische Betätigung nachweisen
können, 2. Lehrer, die ihre Wahlfähigkeitsprüfung mit gutem Erfolge abgelegt haben,
3. Absolventen von Vollanstalten. Hochschulen bestehen in Leipzig, Frankfurt a. M.,
Köln, Berlin, Mannheim und München; ihnen reihen sich die Handelshochschulkurse in
Königsberg an.
In vielen Städten finden sich Einrichtungen, die dem Kausmanne durch den
Besuch von Vortragskursen Gelegenheit bieten, seine Bildung zu erweitern und sich