Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

1.  Wesen  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen.  341

gerichtlichen  Entscheidungen  und  Expertisen.  Für  besondere  Ausgaben  und  Untersuchungen ­
  wird  sich  auch  die  Methode  der  Enqueten,  der  Einziehung  von  Informationen ­
  bei  erfahrenen  Kaufleuten,  Handelsgesellschaften,  Konsuln  usw.  verwenden
lassen.
Die  wissenschaftliche  Behandlung  fordert  zweitens  eine  systematische  Bearbeitung. ­
  Auch  dieser  Forderung  kommt  die  Handelswissenschaft  nach.  Aus  dem
weitschichtigen  Material,  das  die  Literatur  und  das  praktische  Leben  in  reicher  Fülle
bieten,  wird  durch  Sichtung,  Ordnung  und  logische  Gliederung  das  Wesentliche  und
Zweckmäßige  herausgefunden;  die  auf  dem  Wege  der  Induktion  gewonnenen  Prinzipien ­
  werden  in  folgerichtigen  Zusammenhang  gebracht  und  auf  diese  Weise  die
Studierenden  zu  selbständigem  Beobachten  und  Beurteilen  angeleitet.
Die  wissenschaftliche  Behandlung  verlangt  drittens  eine  strenge,  logische,  aus
einer  obersten  Grundwahrheit  abgeleitete  Gliederung  des  betreffenden  Erkenntnisgebietes. ­
  Auch  in  dieser  Beziehung  können  die  Handelsfächer  sehr  wohl  eine
wissenschaftliche  Konstruktion  vertragen.  Aus  dem  richtig  gefaßten  Begriff  des
Handels  lassen  sich  die  allgemeine  und  die  angewandte  Betriebslehre  einerseits,  die
damit  parallel  verlaufende  Kontrollwissenschaft  der  Buchhaltung  anderseits  sehr  wohl
wissenschaftlich  deduzieren,  während  die  kaufmännische  Arithmetik  als  ein  Gebiet  der
angewandten  Mathematik  längst  in  den  Rahmen  dieser  Wissenschaft  eingereiht  worden
ist.  Daß  die  analytische  Methode  auch  für  die  Handelswissenschaften  maßgebend
sein  muß,  ist  wohl  unbestritten.  Erst  die  Deduktion  und  der  logische  Aufbau  des
Lehrgebäudes  verschaffen  der  Handelswissenschaft  die  nötige  Ellbogenfreiheit  vor  der
Praxis,  geben  für  die  Beurteilung  der  erfahrungsgemäß  in  die  Erscheinung  tretenden
Betriebe  und  Kontrollformen  den  richtigen  Maßstab  und  werden  zum  Ausgangspunkt
für  neue  Ableitungen  und  Entwicklungen.  Auch  auf  diesem  Gebiet  kann  daher  die
Wissenschaft  befruchtend  auf  die  Praxis  einwirken,  Bestehendes  kritisch  untersuchen,
Fehlerhaftes  aufdecken,  Brauchbares,  Zweckmäßiges  verbessern  und  Neues,  Besseres
ins  Leben  rufen.  Die  Handelswissenschaften  haben  einen  ähnlichen  Weg  zu  verfolgen, ­
  wie  beispielsweise  die  Physik;  wie  diese  mit  dem  Experiment  beginnt,  mit  der
mathematischen  Beweisführung  schließt,  so  müssen  auch  die  Handelswissenschaften
auf  empirischer  Grundlage  aufbauen,  die  praktische  Gestaltung  des  Handels  in  die
richtige  Beleuchtung  setzen,  um  nachher  in  logischer  Schlußfolgerung  ein  lückenloses
Lehrgebäude  aufzurichten.

XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

1.  Wesen  und  Werl  der  amtlichen  Handelsvertretungen.
Bon  Richard  v.  Kaufmann.
v.  Kaufmann,  Korporation  und  Handelskammer,  ihre  bestehende  Organisation  und
deren  Reformbedürftigkeit.  sVortrag.s  In:  Zur  Reform  des  Handelskammerwesens  in  Preußen.
Stenographischer  Bericht  über  die  öffentliche  Versammlung  des  Vereins  Berliner  Kaufleute
und  Industrieller  vom  10-  Dezember  1894.  Berlin,  Siemenroth  &  Worms,  1895.  S.  11—14.
Mehr  als  je  drängt  sich  seit  den  letzten  Jahrzehnten  mit  unbezwinglicher  Macht
die  Überzeugung  in  den  Vordergrund,  daß  die  wirtschaftlichen  Interessen  es
find,  auf  denen  unsere  ganze  Kultur  beruht.  Mehr  und  mehr  kommt  man  zu  der
Erkenntnis,  daß  die  in  den  Augen  der  beamteten  und  dem  wirtschaftlichen  Leben
entrückten  Stände  bis  in  unsere  Tage  hinein  so  geringschätzig  über  die  Achsel  angesehene ­
  Tätigkeit  der  großen  und  kleinen  Handel,  großes  und  kleines  Gewerbe,  große
            
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