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Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.
5. Der Deutsche Handelstag 1861—1911*).
Von Heinrich Soetbeer.
S o e t b e e r, Festrede über den Deutschen Handelstag während der 50 Jahre seines
Bestehens. In: Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Deutschen Handelstags. Heidelberg
13. Mai 1911- Berlin, Liebheit & Thiesen, 1911. S- 44—49 und S. 51.
50 Jahre der Entwickelung, 50 Jahre der Tätigkeit, — eine kurze Spanne im
Hinblick auf die Geschichte eines Volkes, eine lange Zeit für das Leben des einzelnen.
Von denen, die heute vor 50 Jahren in dieser Stadt den Deutschen Handelstag
gründeten, wie viele wandeln noch unter der Sonne? Vielleicht nur zwei!**) Wie
viele von ihnen gibt es, die seitdem dauernd beim Deutschen Handelstage mitgewirkt
haben? Niemanden! Und doch, wie gerne möchte ich, daß ein solcher vorhanden
wäre und statt meiner zu Ihnen reden könnte aus persönlicher, lebendiger Erfahrung
und Kenntnis der ganzen Geschichte des Deutschen Handelstags.
Insbesondere auch der ersten anderthalb Jahrzehnte dieser Geschichte. Freilich
haben wir seit jener Zeit große Fortschritte gemacht, wirtschaftlich wie polittsch, und
haben auch einen festen Bau in der Organisation der Vertretung wirtschaftlicher Inter
essen gewonnen. Jedoch viel schöner und interessanter als die Zeiten der Vollendung
find immer die Zeiten des We r d e n s, die Zeiten, in denen Neues geschaffen
wird. Beneidenswert sind mir immer diejenigen erschienen, die als Männer die
sechziger und die ersten siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erlebt haben, in
denen die Errichtung des Deutschen Reiches vorbereitet wurde und sich vollzog.
Zur Vorbereitung rechne ich auch den Zusammenschluß der Geister und der
Männer, der zu des Deutschen Handelstages Gründung führte. Die Bedürfnisse des
Handels waren es, die den Deutschen Zollverein, den wichtigen Vorläufer des
Deutschen Reiches, ins Leben riefen. Der Handel ist es, der die Grenzen der kleinen
und der großen Staaten und Völker überschreitet, der das Band des Friedens um sie
schlingt, der die Forderung erhebt und dahin wirkt, daß das in der Buntfcheckigkeit
der Bedingungen für seine Betätigung liegende Hemmnis beseitigt und ein einheit
liches Recht geschaffen werde. Es ist kein Zufall, daß vor dem Bürgerlichen Gesetz
buch das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch und vor dem Deut
schen Reich mit Kaiser und Reichstag der Deutsche Handelstag entstanden ist.
Den Weckruf zur Gründung des Deutschen Handelstags, der „neuen deutschen
Hansa", wie es in einer Veröffentlichung kurz nach der Gründung hieß, ließ Theodor
Frey ergehen, der Vorsitzende der Handelsinnung der kleinen am Neckar zwischen
Heilbronn und Heidelberg gelegenen Stadt Eberbach. Seine Anregung fand am
15. Mai 1860 begeisterte Zustimmung im Badischen H a n d e l s t a g , der in
Heidelberg versammelt war und die Heidelberger Handelskammer mit der Einladung
zu einer allgemeinen Beratung deutscher Handelsleute und Industrieller, zu einem
ersten Deutschen Handelstag betraute. Die Heidelberger Kammer und ihr
tatkräftiger Präsident R i tz h a u p t nahmen sich der Aufgabe mit Eifer und Erfolg
an, wobei der Umstand zu statten kam, daß ebenso wie in Baden auch in Preußen
eine Vereinigung der Handelskammern in einem Handelstag bereits vorhanden
*) Vgl. jetzt das große Quellenwerk: Der Deutsche Handelstag 1861-1911-
Herausgegeben vom Deutschen Handelstag. 1. Bd. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1911-
XII und 486 S. — G. M.
**) Geh. Oberregierungsrat vr. jur. b. c. Pfister (Heidelberg), Protokollführer bei der
ersten Vollversammlung des Deutschen Handelstags, und Altstadtrat Ammann (Heidelberg),
der als Mitglied der Handelskammer zu Heidelberg bei der Gründung des Deutschen Handels
tags beteiligt gewesen sein soll.