5. Die Fabrik.
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in seiner Macht stand, getan hat, um die Leitung des Unternehmens nach seinen Ideen
und Grundsätzen auch nach seinem Tode sicherzustellen. Andere errichten Fideikom
misse, um ihren Nachkommen einen gewissen Grundbesitz unter allen Umständen zu
erhalten. Abbe hat den Ausweg der Stiftung beschritten, um das Unternehmen in
unpersönlichen Besitz zu bringen und zugunsten unpersönlicher Interessen unter
dauernde Bindung zu stellen. Diese „unpersönlichen Interessen" werden im 8 1 des
Stiftungsstatuts*) in folgender Weise umschrieben: Im Rahmen der Stiftungs
betriebe: 1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die Optische
Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in Jena eingebürgert
worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten unter unpersönlichem Besitz-
titel; 2. dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten Unter
nehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen gewonnenen indu
striellen Arbeitsorganisation — als der Nahrungsquelle eines zahlreichen Personen
kreises und als eines nützlichen Gliedes im Dienste wissenschaftlicher und praktischer
Interessen; 3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber dauernd
gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen tätigen Mitarbeiter,
behufs Verbesserung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Rechtslage.
Nachdem diesen Aufgaben innerhalb der Stiftungsbetriebe genügt ist, sollen
der Stiftung als dem Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen noch
übrig lassen mögen, außerhalb ihrer Betriebe als Aufgaben obliegen: 1. Förderung
allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige feintechnischer Industrie; 2. Be
tätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten der arbeitenden
Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung: 3. Förderung naturwissenschaft
licher und mathematischer Studien in Forschung und Lehre.
5. Die Fabrik.
Von Eugen v. Philippovich.
v. Philippovich, Grundriß der politischen Ökonomie. 2. Bd. 1. Teil. 5. Aufl.
Freiburg i. B., I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1910. S. 180—153.
Die Fabrik ist der Typus des gewerblichen Großbetriebes. Sie ist die
Organisation der maschinellen Großproduktion. Alle wirtschaftlichen und technischen
Vorteile vereinigen sich in ihr. Sie vermag die Arbeitsteilung aufs vollkommenste
herauszubilden, die leistungsfähigste Technik anzuwenden, die Maschinenkraft durch
Verwendung der stärksten Motoren aufs vollkommenste auszunützen, den Pro
duktionsprozeß so zu spezialisieren, daß Übergänge von einer Arbeit zur anderen
vermieden werden. Sie ist daher vor allem die Trägerin der billigen und raschen
Erzeugung von Gütern in großen Mengen, der Herstellung von gewissen Güter
qualitäten, welche mit den unvollkommenen Mitteln der handwerksmäßigen Technik
nicht hergestellt werden können. Sie gilt deshalb als der vollkommenste Typus der
gewerblichen Produktion überhaupt, als das Ziel, dem die Entwicklung aller
übrigen Betriebsformen zustrebe.
Die Fabrik ist nicht nur ein Ergebnis der Technik; die fabriksmäßige Technik
ist vielmehr erst unter bestimmten gesellschaftlichen Voraussetzungen möglich geworden.
*) Das „Statut der Carl Zeiß-Stiftung zu Jena" ist nebst Ergänzungsstatut abgedruckt
in: Abbe, Sozialpolitische Schriften. sHerausgegeben von Czapski-I Jena, Gustav Fischer,
1906. S. 262-329. — G- M-
Mvllat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.
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