410 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.
mit den anderen Faktoren der Produktion, mit der Intelligenz
und mit dem Kapital.
Es ist schwer zu beklagen, daß dieser so kraftvolle, so überaus leistungsfähige
und mit einer gewissen Berechtigung sonst so selbstbewußte Stamm der rheinischwestfälischen
Montan-, Eisen und Stahlarbeiter die Widerstandsfähigkeit gegen die
Lockungen der Sozialdemokratie mehr und mehr zu verlieren und den hauptsächlich
auf die Störung der friedlichen Arbeit gerichteten Bestrebungen der Agitatoren
nachzugeben scheint.
14. Mein Anteil an der deutschen Patentgesetzgebung.
Von Werner v. Siemens.
v. Siemens, Lebenserinnrungen. 7. Aufl. Berlin, Julius Springer, 1904. S. 258—261.
Obwohl ich der politischen Tätigkeit seit dem Jahre 1866 gänzlich entsagt hatte,
wendete ich den öffentlichen Angelegenheiten doch fortgesetzt rege Teilnahme zu.
Eine Frage, der ich schon früher besonderes Interesse gewidmet hatte, war die des
Patentwesens. Es war mir längst klar geworden, daß eines der größten Hindernisse
der freien und selbständigen Entwicklung der deutschen Industrie in der Schutzlosigkeit
der Erfindungen lag. Zwar wurden in Preußen sowohl wie auch in den
übrigen größeren Staaten Deutschlands Patente auf Erfindungen erteilt, aber ihre
Erteilung hing ganz von dem Ermessen der Behörde ab und erstreckte sich höchstens
auf drei Jahre. Selbst für diese kurze Zeit boten sie nur einen sehr ungenügenden
Schutz gegen Nachahmung, denn es lohnte sich nur selten, in allen Zollvereinsstaaten
Patente zu nehmen, und dies war auch schon aus dem Grunde gar nicht angängig,
weil jeder Staat seine eigene Prüfung der Erfindung vornahm und manche der
kleineren Staaten überhaupt keine Patente erteilten. Die Folge hiervon war, daß
es als ganz selbstverständlich galt, daß Erfinder zunächst in anderen Ländern,
namentlich in England, Frankreich und Nordamerika, ihre Erfindungen zu verwerten
suchten. Die junge deutsche Industrie blieb daher ganz auf die Nachahmung der
fremden angewiesen und bestärkte dadurch indirekt noch die Vorliebe des deutschen
Publikums für fremdes Fabrikat, indem sie nur Nachahmungen und auch diese
großenteils unter fremder Flagge auf den Markt brachte.
Über die Wertlosigkeit der alten preußischen Patente bestand kein Zweifel; sie
wurden in der Regel auch nur nachgesucht, um ein Zeugnis für die gemachte Erfindung
zu erhalten. Dazu kam, daß die damals herrschende absolute Freihandelspartei
die Erfindungspatente als ein Überbleibsel der alten Monopolpatente und als
unvereinbar mit dem Freihandelsprinzip betrachtete. In diesem Sinne erging im
Sommer 1863 ein Rundschreiben des Preußischen Handelsministers an sämtliche
Handelskammern des Staates, in welchem die Nutzlosigkeit, ja sogar Schädlichkeit
des Patentwesens auseinandergesetzt und schließlich die Frage gestellt wurde, ob es
nicht an der Zeit wäre, dasselbe ganz zu beseitigen. Ich wurde hierdurch veranlaßt,
an die Berliner Handelskammer, das Ältestenkollegium der Berliner Kaufmannschaft,
ein Promemoria zu richten, welches den diametral entgegengesetzten Standpunkt
einnahm, die Notwendigkeit und Nützlichkeit eines Patentgesetzes zur Hebung
der Industrie des Landes auseinandersetzte und die Grundzüge eines rationellen
Patentgesetzes angab.
Meine Auseinandersetzung fand den Beifall des Kollegiums, obschon dieses aus
lauter entschiedenen Freihändlern bestand; sie wurde einstimmig als Gutachten der
Handelskammer angenommen und gleichzeitig den übrigen Handelskammern des
Staates mitgeteilt. Von diesen schlossen sich diejenigen, welche ein zustimmendes Gut-