Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

410  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

mit  den  anderen  Faktoren  der  Produktion,  mit  der  Intelligenz ­
  und  mit  dem  Kapital.
Es  ist  schwer  zu  beklagen,  daß  dieser  so  kraftvolle,  so  überaus  leistungsfähige
und  mit  einer  gewissen  Berechtigung  sonst  so  selbstbewußte  Stamm  der  rheinischwestfälischen ­
  Montan-,  Eisen  und  Stahlarbeiter  die  Widerstandsfähigkeit  gegen  die
Lockungen  der  Sozialdemokratie  mehr  und  mehr  zu  verlieren  und  den  hauptsächlich
auf  die  Störung  der  friedlichen  Arbeit  gerichteten  Bestrebungen  der  Agitatoren
nachzugeben  scheint.

14.  Mein  Anteil  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung.
Von  Werner  v.  Siemens.

v.  Siemens,  Lebenserinnrungen.  7.  Aufl.  Berlin,  Julius  Springer,  1904.  S.  258—261.
Obwohl  ich  der  politischen  Tätigkeit  seit  dem  Jahre  1866  gänzlich  entsagt  hatte,
wendete  ich  den  öffentlichen  Angelegenheiten  doch  fortgesetzt  rege  Teilnahme  zu.
Eine  Frage,  der  ich  schon  früher  besonderes  Interesse  gewidmet  hatte,  war  die  des
Patentwesens.  Es  war  mir  längst  klar  geworden,  daß  eines  der  größten  Hindernisse ­
  der  freien  und  selbständigen  Entwicklung  der  deutschen  Industrie  in  der  Schutzlosigkeit ­
  der  Erfindungen  lag.  Zwar  wurden  in  Preußen  sowohl  wie  auch  in  den
übrigen  größeren  Staaten  Deutschlands  Patente  auf  Erfindungen  erteilt,  aber  ihre
Erteilung  hing  ganz  von  dem  Ermessen  der  Behörde  ab  und  erstreckte  sich  höchstens
auf  drei  Jahre.  Selbst  für  diese  kurze  Zeit  boten  sie  nur  einen  sehr  ungenügenden
Schutz  gegen  Nachahmung,  denn  es  lohnte  sich  nur  selten,  in  allen  Zollvereinsstaaten
Patente  zu  nehmen,  und  dies  war  auch  schon  aus  dem  Grunde  gar  nicht  angängig,
weil  jeder  Staat  seine  eigene  Prüfung  der  Erfindung  vornahm  und  manche  der
kleineren  Staaten  überhaupt  keine  Patente  erteilten.  Die  Folge  hiervon  war,  daß
es  als  ganz  selbstverständlich  galt,  daß  Erfinder  zunächst  in  anderen  Ländern,
namentlich  in  England,  Frankreich  und  Nordamerika,  ihre  Erfindungen  zu  verwerten
suchten.  Die  junge  deutsche  Industrie  blieb  daher  ganz  auf  die  Nachahmung  der
fremden  angewiesen  und  bestärkte  dadurch  indirekt  noch  die  Vorliebe  des  deutschen
Publikums  für  fremdes  Fabrikat,  indem  sie  nur  Nachahmungen  und  auch  diese
großenteils  unter  fremder  Flagge  auf  den  Markt  brachte.
Über  die  Wertlosigkeit  der  alten  preußischen  Patente  bestand  kein  Zweifel;  sie
wurden  in  der  Regel  auch  nur  nachgesucht,  um  ein  Zeugnis  für  die  gemachte  Erfindung ­
  zu  erhalten.  Dazu  kam,  daß  die  damals  herrschende  absolute  Freihandelspartei ­
  die  Erfindungspatente  als  ein  Überbleibsel  der  alten  Monopolpatente  und  als
unvereinbar  mit  dem  Freihandelsprinzip  betrachtete.  In  diesem  Sinne  erging  im
Sommer  1863  ein  Rundschreiben  des  Preußischen  Handelsministers  an  sämtliche
Handelskammern  des  Staates,  in  welchem  die  Nutzlosigkeit,  ja  sogar  Schädlichkeit
des  Patentwesens  auseinandergesetzt  und  schließlich  die  Frage  gestellt  wurde,  ob  es
nicht  an  der  Zeit  wäre,  dasselbe  ganz  zu  beseitigen.  Ich  wurde  hierdurch  veranlaßt,
an  die  Berliner  Handelskammer,  das  Ältestenkollegium  der  Berliner  Kaufmannschaft,
  ein  Promemoria  zu  richten,  welches  den  diametral  entgegengesetzten  Standpunkt ­
  einnahm,  die  Notwendigkeit  und  Nützlichkeit  eines  Patentgesetzes  zur  Hebung
der  Industrie  des  Landes  auseinandersetzte  und  die  Grundzüge  eines  rationellen
Patentgesetzes  angab.
Meine  Auseinandersetzung  fand  den  Beifall  des  Kollegiums,  obschon  dieses  aus
lauter  entschiedenen  Freihändlern  bestand;  sie  wurde  einstimmig  als  Gutachten  der
Handelskammer  angenommen  und  gleichzeitig  den  übrigen  Handelskammern  des
Staates  mitgeteilt.  Von  diesen  schlossen  sich  diejenigen,  welche  ein  zustimmendes  Gut-
            
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