14. Mein Anteil an der deutschen Patentgesetzgebung. 411
achten zur Abschaffung der Patente noch nicht eingereicht hatten, dem Berliner
Gutachten an, und infolgedessen wurde von der Abschaffung Abstand genommen.
Dieser günstige Erfolg ermutigte mich später zur Einleitung einer ernsten
Agitation zur Einführung eines Patentgesetzes für das Deutsche Reich auf der von mir
aufgestellten Grundlage. Ich sandte ein Zirkular an eine größere Zahl von Männern,
bei denen ich ein besonderes Interesse für die Sache voraussetzen konnte, und
forderte auf, einen „Patentschutzverein" zu bilden, mit der Aufgabe, ein rationelles
deutsches Patentgesetz zu erstreben. Der Aufruf fand allgemeinen Anklang und kurze
Zeit darauf trat der Verein unter meinem Vorsitze ins Leben. Ich gedenke gern der
anregenden Verhandlungen dieses Vereins, dem auch tüchtige juristische Kräfte wie
Professor Klostermann, Bürgermeister Andre und Dr. Rosenthal angehörten. Das
Endresultat der Debatten war ein Patentgesetzentwurf, der im wesentlichen auf der
in meinem Gutachten von 1863 aufgestellten Grundlage ruhte. Diese bestand in
einer Voruntersuchung über die Neuheit der Erfindung und darauf folgender öffent
licher Auslegung der Beschreibung, um Gelegenheit zum Einsprüche gegen die Paten
tierung zu geben; ferner Patenterteilung bis zur Dauer von fünfzehn Jahren mit
jährlich steigenden Abgaben und vollständiger Publikation des erteilten Patentes;
endlich Einsetzung eines Patentgerichtes, das auf Antrag jederzeit die Nichtigkeit eines
Patentes aussprechen konnte, wenn die Patentfähigkeit der Erfindung nachträglich
mit Erfolg bestritten wurde.
Diese Grundsätze gewannen allmählich auch beim Publikum Beifall, und selbst
die Freihandelspartei strenger Observanz fand sich durch die volkswirtschaftliche
Grundlage der Patenterteilung beruhigt, die darin lag, daß der Patentschutz als
Preis für die sofortige und vollständige Veröffentlichung der Erfindung erschien, wo
durch die neuen, der patentierten Erfindung zugrunde liegenden Gedanken selbst
industrielles Gemeingut wurden und auch auf anderen Gebieten befruchtend wirken
konnten. Es dauerte aber doch noch lange, ehe die Reichsregierung sich entschloß,
gesetzgeberisch in der Angelegenheit vorzugehen. Ich vermute, daß eine Eingabe, die
ich als Vorsitzender des Patentschutzvereins an den Reichskanzler richtete, bei der
Entscheidung für den Erlaß eines Reichspatentgesetzes wesentlich mitgewirkt hat.
In dieser Eingabe betonte ich den niederen Stand und das geringe Ansehen der
deutschen Industrie, deren Produkte überall als „billig und schlecht" bezeichnet würden,
und wies gleichzeitig darauf hin, daß ein neues festes Band für das junge Deutsche
Reich erwachsen würde, wenn Tausende von Industriellen und Ingenieuren aus allen
Landesteilen in den Reichsinstitutionen den lange ersehnten Schutz für ihr geistiges
Eigentum fänden.
Im Jahre 1876 wurde eine Versammlung von Industriellen sowie von Ver
waltungsbeamten und Richtern aus ganz Deutschland zusammenberufen, welche ihren
Beratungen den Gesetzentwurf des Patentschutzvereins zugrunde legte und ihn auch
im wesentlichen als Grundlage beibehielt. Der aus diesen Beratungen hervor
gegangene Gesetzentwurf wurde vom Reichstage mit einigen Modifikationen ange
nommen und hat in der Folgezeit außerordentlich viel dazu beigetragen, die deutsche
Industrie zu kräftigen und ihren Leistungen Achtung im eigenen Lande wie im Aus
lande zu verschaffen. Unsere Industrie ist seitdem auf dem besten Wege, die
Charakteristik „billig und schlecht", die Professor Reuleaux den Leistungen derselben
auf der Ausstellung in Philadelphia 1876 noch mit Recht zusprach, fast in allen ihren
Zweigen abzustreifen.