Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

14.  Mein  Anteil  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung.  411
achten  zur  Abschaffung  der  Patente  noch  nicht  eingereicht  hatten,  dem  Berliner
Gutachten  an,  und  infolgedessen  wurde  von  der  Abschaffung  Abstand  genommen.
Dieser  günstige  Erfolg  ermutigte  mich  später  zur  Einleitung  einer  ernsten
Agitation  zur  Einführung  eines  Patentgesetzes  für  das  Deutsche  Reich  auf  der  von  mir
aufgestellten  Grundlage.  Ich  sandte  ein  Zirkular  an  eine  größere  Zahl  von  Männern,
bei  denen  ich  ein  besonderes  Interesse  für  die  Sache  voraussetzen  konnte,  und
forderte  auf,  einen  „Patentschutzverein"  zu  bilden,  mit  der  Aufgabe,  ein  rationelles
deutsches  Patentgesetz  zu  erstreben.  Der  Aufruf  fand  allgemeinen  Anklang  und  kurze
Zeit  darauf  trat  der  Verein  unter  meinem  Vorsitze  ins  Leben.  Ich  gedenke  gern  der
anregenden  Verhandlungen  dieses  Vereins,  dem  auch  tüchtige  juristische  Kräfte  wie
Professor  Klostermann,  Bürgermeister  Andre  und  Dr.  Rosenthal  angehörten.  Das
Endresultat  der  Debatten  war  ein  Patentgesetzentwurf,  der  im  wesentlichen  auf  der
in  meinem  Gutachten  von  1863  aufgestellten  Grundlage  ruhte.  Diese  bestand  in
einer  Voruntersuchung  über  die  Neuheit  der  Erfindung  und  darauf  folgender  öffentlicher ­
  Auslegung  der  Beschreibung,  um  Gelegenheit  zum  Einsprüche  gegen  die  Patentierung ­
  zu  geben;  ferner  Patenterteilung  bis  zur  Dauer  von  fünfzehn  Jahren  mit
jährlich  steigenden  Abgaben  und  vollständiger  Publikation  des  erteilten  Patentes;
endlich  Einsetzung  eines  Patentgerichtes,  das  auf  Antrag  jederzeit  die  Nichtigkeit  eines
Patentes  aussprechen  konnte,  wenn  die  Patentfähigkeit  der  Erfindung  nachträglich
mit  Erfolg  bestritten  wurde.
Diese  Grundsätze  gewannen  allmählich  auch  beim  Publikum  Beifall,  und  selbst
die  Freihandelspartei  strenger  Observanz  fand  sich  durch  die  volkswirtschaftliche
Grundlage  der  Patenterteilung  beruhigt,  die  darin  lag,  daß  der  Patentschutz  als
Preis  für  die  sofortige  und  vollständige  Veröffentlichung  der  Erfindung  erschien,  wodurch ­
  die  neuen,  der  patentierten  Erfindung  zugrunde  liegenden  Gedanken  selbst
industrielles  Gemeingut  wurden  und  auch  auf  anderen  Gebieten  befruchtend  wirken
konnten.  Es  dauerte  aber  doch  noch  lange,  ehe  die  Reichsregierung  sich  entschloß,
gesetzgeberisch  in  der  Angelegenheit  vorzugehen.  Ich  vermute,  daß  eine  Eingabe,  die
ich  als  Vorsitzender  des  Patentschutzvereins  an  den  Reichskanzler  richtete,  bei  der
Entscheidung  für  den  Erlaß  eines  Reichspatentgesetzes  wesentlich  mitgewirkt  hat.
In  dieser  Eingabe  betonte  ich  den  niederen  Stand  und  das  geringe  Ansehen  der
deutschen  Industrie,  deren  Produkte  überall  als  „billig  und  schlecht"  bezeichnet  würden,
und  wies  gleichzeitig  darauf  hin,  daß  ein  neues  festes  Band  für  das  junge  Deutsche
Reich  erwachsen  würde,  wenn  Tausende  von  Industriellen  und  Ingenieuren  aus  allen
Landesteilen  in  den  Reichsinstitutionen  den  lange  ersehnten  Schutz  für  ihr  geistiges
Eigentum  fänden.
Im  Jahre  1876  wurde  eine  Versammlung  von  Industriellen  sowie  von  Verwaltungsbeamten ­
  und  Richtern  aus  ganz  Deutschland  zusammenberufen,  welche  ihren
Beratungen  den  Gesetzentwurf  des  Patentschutzvereins  zugrunde  legte  und  ihn  auch
im  wesentlichen  als  Grundlage  beibehielt.  Der  aus  diesen  Beratungen  hervorgegangene ­
  Gesetzentwurf  wurde  vom  Reichstage  mit  einigen  Modifikationen  angenommen ­
  und  hat  in  der  Folgezeit  außerordentlich  viel  dazu  beigetragen,  die  deutsche
Industrie  zu  kräftigen  und  ihren  Leistungen  Achtung  im  eigenen  Lande  wie  im  Auslande ­
  zu  verschaffen.  Unsere  Industrie  ist  seitdem  auf  dem  besten  Wege,  die
Charakteristik  „billig  und  schlecht",  die  Professor  Reuleaux  den  Leistungen  derselben
auf  der  Ausstellung  in  Philadelphia  1876  noch  mit  Recht  zusprach,  fast  in  allen  ihren
Zweigen  abzustreifen.
            
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