Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

3. Die Einführung der Zehnstundenbill in England. 417 
Sonntagsruhe hindernd entgegen. Gerade an Sonntagen, wenn einmal auch die 
breiten Schichten des Volkes dem Genusse folgen können, werden an die Bahnen und 
andere Verkehrseinrichtungen, an die Vergnügungsunternehmungen und Gastwirt 
schaften die größten Ansprüche gestellt. Auch der Detailhandel will den regen Ge 
schäftsverkehr, die kauflustigere Sonntagslaune, der Sonntagsruhe nicht gern zum 
Opfer bringen. Es wird der allgemeine Grundsatz der Sonntagsruhe daher überall 
von zahlreichen Ausnahmen durchbrochen. Mutz auch zugegeben werden, daß ange 
sichts der auf dem Kontinente herrschenden Sitten und Lebensgewohnheiten eine 
vollkommene Sonntagsruhe unerreichbar ist, so sollte doch immer auf sechs Tage 
Arbeit ein Ruhetag entfallen. Daß ein Ruhetag im Laufe der Woche an Wert einem 
freien Sonntage nicht gleichsteht, ist richtig. Allein ein derartiger Ruhetag wird immer 
noch besser sein als eine nur halbe Sonntagsruhe in jeder zweiten oder eine volle 
Sonntagsruhe erst in jeder dritten Woche. Die Beeinträchtigungen der Sonntagsruhe 
in der Großindustrie erscheinen um so beklagenswerter, als es sich hier meist um 
Arbeiter handelt, welche auch Nachtschichten leisten, für die also ein noch größeres 
Ruhebedürfnis besteht als wie für andere Arbeiter. 
Die gesetzliche Vorschrift, daß die Arbeitgeber den abverdienten Lohn in nicht 
allzulangen Fristen und in barem Gelde auszuzahlen haben, daß sie im allgemeinen 
keine Waren kreditieren dürfen, daß die Entlohnung nicht in Schankstätten stattfinden 
darf, ist durch die furchtbaren Mißbräuche, welche in der fraglichen Richtung als sog. 
Trucksystem vielfach bestanden, notwendig geworden. Die neuere englische Ge 
setzgebung enthält auch besondere Vorschriften, welche den Stücklohnarbeitern die rich 
tige Ermittlung des für die Lohnbemessung maßgebenden Arbeitsquantums sichern. 
Verwandter Art sind die Bestimmungen der englischen Bergwerksgesetze, welche sich 
auf die Wiegekontrolle der geförderten Kohlenmengen beziehen. Auch das preußische 
Bergwerksgesetz von 1905 sucht die Arbeiter gegen die Mißbräuche des „Wagen- 
Nullens" besser zu schützen.*) 
Da die Beschaffenheit der Werkstätten die gebührende Rücksicht auf Gesund 
heit, Leben und Sittlichkeit der Arbeiter oft gänzlich vermissen ließ, hat die 
neuere Arbeiterschutzgesetzgebung immer genauer und strenger abgefaßte Bestim 
mungen eingeführt. 
3. Die Einführung der gehnstundenbill in England. 
Von E r n st Abbe. 
Abbe, Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeits» 
tages. sVortrag.s In: Sozialpolitische Schriften. sHerausgegeben von Czapski.f Jena, 
Gustav Fischer, 1906. S. 240—242. 
Auf dem ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz existiert meiner 
Meinung nach neben dem Gesetz Mosis: „Sechs Tage sollst du arbeiten und den 
siebenten ruhen" nur noch eine gesetzgeberische Maßregel großen Stils, das ist die 
Einführung der Zehnstundenbill in England. Diese Zehnstunden 
bill in England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden ge 
schaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser Verhältnisse. 
Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem, 
hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und Kinder 
*) Nach der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 8 7 bedürfen Förder 
wagen und Fördergefäße im Bergwerksbetriebe, soweit sie zur Ermittelung des Arbeits 
lohns dienen, der Neueichung. — G. M. 
Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl. 
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