5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881. 42&
gesetzlichen Zusammenschlusses sämtlicher Träger der Unfallversicherung tatsächlich ver
wirklicht. Es haben die Berufsgenossenschaften auch für die Erledigung allgemeiner
beruflicher Aufgaben segensreich gewirkt. Aus sich früher oft in heftigem Wettbewerb
Bekämpfenden wurden durch die gemeinsame Arbeit in den Berufsgenossenschaften
treue Kameraden. Den Ausgleich zwischen den deutschen Stämmen hat dies wesentlich
erleichtert. Daß die Mainlinie ein historischer Begriff wurde, ist zum nicht geringen
Teil den Berufsgenossenschaften und ihren Verbänden zu danken.
„Man soll die Freiheit der Arbeitgeber in dem gewaltigen Versicherungszwangs
bau nicht ohne Not verkümmern, ihnen aus theoretischen Erwägungen nicht Lasten
auferlegen, die zur Durchführung des Ganzen nicht unbedingt nötig sind. Die
leistungsfreudige Freiheit der Versicherungsträger, auf die sie durch ihre bisherige
Haltung allen Anspruch sich erworben haben, muß man sich noch weiter entwickeln
lassen". Mit diesem Wunsche schloß Präsident Dr. Bödiker auf dem Wiener inter
nationalen Arbeiterversicherungskongreß von 1905 seinen Bericht über die deutsche
Gesetzgebung.
Nichts bringt die Menschen näher als gemeinsame Arbeit. Durch sie lernt man
zu empfinden nicht was trennt, sondern was verbindet. So ist auch die enge Fühlung,
welche der Gesetzgeber auf unserem Gebiet zwischen Unternehmern und Arbeitern
herstellte, von größter Bedeutung geworden. Die Arbeiter, welche an den Lasten
der Invalidenversicherung redlich teilgenommen haben, wurden auch in der Ver
waltung und Rechtsprechung unserer beiden Versicherungszweige im Verein mit den
Unternehmern und den beteiligten Berufsbeamten eifrig und nützlich tätig. Bei den
Schiedsgerichten und im Reichsversicherungsamt waren Arbeitgeber und Arbeiter mit
Verständnis und Erfolg an der Ausblldung einer vorurteilslosen und unabhängigen,
wahrhaft sozialen Rechtspflege beteiligt, die unter möglichster Beschränkung allen
Formenwesens das höchste Ideal der Rechtsprechung als einer „ars aequi et boni"
zu erreichen suchte.
Die Arbeiter hatten auf diese Weise Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, wie
die ganze Versicherung von wohlwollendem Geiste erfüllt ist und in dem redlichen
Bemühen durchgeführt wird, die arbeiterfreundlichen Absichten des Gesetzgebers zu
verwirklichen. Durch ihre regen amtlichen Beziehungen waren sie den Unternehmern
und den in den Versicherungseinrichtungen, insbesondere bei den Versicherungsan
stalten, Schiedsgerichten und dem Reichsversicherungsamt tätigen Beamten auch
menschlich näher getreten. Die günstigen Erfahrungen mit den Arbeitervertretern,
über die Präsident Dr. Vödikersich oft ausgesprochen hat, kann auch ich aus lang
jähriger Beobachtung bestätigen.
Demjenigen, was die deutschen Unternehmer und Arbeiter, zum großen Teil
in gemeinsamer Tätigkeit, während der verflossenen fünfundzwanzig Jahre für die
Unfall- und die Invalidenversicherung geleistet haben, wäre in der Tat die Staats
gewalt allein in gleichem Umfang nicht gewachsen gewesen.
Alles das mußte versöhnend wirken. Und nun bedenke man die große Zahl von
Arbeitern, welchen die unmittelbaren oder mittelbaren Segnungen der Versicherung
zugeflossen sind. Es hieße an allen guten Eigenschaften im Menschen verzweifeln,
wenn nicht manche von ihnen, dankbar für diese Fürsorge, erhöhtes Interesse an der
bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung und Vertrauen zu ihr gewonnen haben
sollten.
Natürlich lassen sich solche, gerade auf unserem Gebiet wichtigen Imponderabi
lien nicht mit Händen greifen oder gar zahlenmäßig erfassen. Unzweifelhaft hat aber
die anfangs zum überwiegenden Teil der sozialpolitischen Neuerung abgeneigte
Arbeiterschaft allmählich Wert und Bedeutung der Unfall- und Invalidenversicherung
schätzen gelernt und Vertrauen zu ihren Einrichtungen gewonnen. In fruchtbarer