Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

482  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

etwas  mehr  abhalten.  Man  muß  zeitweise  sich  den  andern  Staaten  und  Volkswirtschaften ­
  auf  dem  Boden  der  Rechtsgleichheit  nähern,  zeitweise  aber  auch  alle  verfügbaren ­
  Machtmittel  benutzen,  um  auf  einer  Arena,  die  stets  ein  Kampfplatz  bleibt,  nicht
niedergeworfen  zu  werden,  sondern  den  höchstmöglichen  egoistischen  Vorteil  für  die
eigene  Nation  zu  erringen.

4.  Handelsverträge.
Von  Karl  Helfferich.
Helfferich,  Handelspolitik.  Vorträge.  Leipzig,  Duncker  L  Humblot,  1901.  S.  95—98-Handelsverträge
  find  völkerrechtliche  Verträge  zwischen  selbständigen  Staaten,  in
denen  die  gegenseitigen  wirtschaftlichen  Beziehungen  geregelt  werden.  Sie  können  teilweise ­
  von  Dingen  handeln,  die  mit  dem  auswärtigen  Handel  nur  in  loser  Beziehung
stehen;  sie  können  z.  B.  den  Staatsangehörigen  der  Vertragsländer  Niederlaffungsfreiheit
  und  das  Recht  zum  Gewerbebetrieb  unter  denselben  Bedingungen  gewährleisten ­
  wie  den  eigenen  Untertanen.  Der  wichtigste  Inhalt  der  meisten  Handelsverträge ­
  beschäftigt  sich  jedoch  mit  dem  gegenseitigen  Warenverkehr  der  betreffenden
Staaten;  sie  setzen  die  Bedingungen  fest,  unter  welchen  die  verschiedenen  Arten  von
Waren  die  Grenze  passieren  dürfen;  und  diese  Bedingungen  sind  in  den  meisten
Fällen  die  Zölle.  Häufig  wird  ausdrücklich  vereinbart,  daß  der  Warenverkehr  —
abgesehen  von  Ausnahmefällen  —  nicht  durch  Einfuhr-,  Ausfuhr-  und  Durchfuhrverbote ­
  gehemmt  werden  darf.  Auf  den  zollpolitischen  Vereinbarungen  liegt  durchaus ­
  der  Schwerpunkt  der  modernen  Handelsverträge.
Jeder  Vertrag  beschränkt  in  gewisser  Hinsicht  die  Autonomie  der  vertragschließenden ­
  Staaten,  er  verpflichtet  sie  zu  gewissen  Handlungen  und  Unterlassungen.
Das  Verlangen  nach  autonomer  Zollgesetzgebung  bedeutet  deshalb  eine
Abweisung  jeder  vertragsmäßigen  Abmachung  über  die  Zollpolitik.  Das  Verlangen
nach  einem  autonomen  Zolltarif  wird  damit  begründet,  der  Staat  müsse  zur  Wahrung
der  wirtschaftlichen  Interessen  der  nationalen  Produktion  freie  Hand  behalten,  er
dürfe  sich  nicht  dem  Auslande  gegenüber  im  Interesse  des  Auslandes  binden.  Es
wird  dabei  übersehen,  daß  die  Bindung  niemals  eine  einseitige  ist,  daß  jeder  Vertrag,
der  überhaupt  diesen  Namen  verdient,  aus  Leistung  und  Gegenleistung  besteht.  Dasselbe ­
  Interesse,  welches  andere  Staaten  daran  haben,  daß  ihr  Handelsverkehr  mit
Deutschland  auf  einer  gesicherten  und  vertragsmäßig  festgelegten  Basis  beruht,  —
dasselbe  Interesse  haben  wir  daran,  daß  unsre  Handelsbeziehungen  mit  dem  Ausland
auf  eine  stabile  Grundlage  gestellt  werden.  Dasselbe  Interesse,  das  Rußland  daran
hat,  in  Deutschland  nicht  zu  ungünstigeren  Bedingungen  mit  seinem  Getreide  zugelassen
zu  sein  als  etwa  Österreich  oder  Amerika,  dasselbe  Interesse  hat  die  deutsche  Maschinenindustrie ­
  oder  Lederindustrie  daran,  daß  ihre  Waren  von  Rußland  nicht  mit  einein
höheren  Eingangszoll  belastet  werden  als  diejenigen  französischer  oder  englischer
Herkunft.  Deshalb  werden  im  allgemeinen  stets  beide  vertragschließende  Länder,
wenn  sie  ihre  Gesamtinteressen  als  maßgebend  ansehen,  bei  einem  Handelsvertrag
ihren  Vorteil  finden.  Allerdings,  ein  Handelsvertrag,  mit  dem  alle  die  sich  bekämpfenden ­
  und  widerstreitenden  Einzelinteressen  innerhalb  eines  Staates  zufrieden  sind,
ist  eine  Utopie,  denn  ohne  Konzession  kein  Vorteil.
Die  Beschränkung  der  handelspolitischen  Autonomie  durch  Handelsverträge  kann
dem  Grade  nach  sehr  verschieden  sein.
Einmal  nach  der  Zeit,  auf  welche  die  Handelsverträge  abgeschlossen  werden.
Handelsverträge,  die  jederzeit  unter  Jnnehaltung  einer  kurzbemessenen  Kündigungsfrist ­
  aufgehoben  werden  können,  lassen  der  Autonomie  einen  sehr  viel  freieren  Spiel-
            
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