488 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV/Deutsche Handelspolitik.
IV. Zur deutschen Handelspolitik im \9, Jahrhundert.
1. Deutsche Handelspolitik am Anfange des
IS. Jahrhunderts.
Von Karl Theodor v. Eheberg.
E h e b e r g, Historische und kritische Einleitung zu Fr. Lifts Nationalem System der
politischen Ökonomie. Stuttgart, I. G. Cotta, 1883. S. 3—7.
Deutschland kannte zu Ende des 18. und zu Anfang des 19. Jahrhunderts in
der Hauptsache keine Zollschranken nach außen, aber im Innern waren nicht nur die
einzelnen Staatsgebiete, sondern auch Teile derselben mit einer Unsumme von Zollund
Mautschranken voneinander getrennt. Denn das Recht, Zölle zu erheben, war
vom Kaiser, dem es als fiskalisches, nutzbares Hoheitsrecht zustand, freigebig an die
Reichsstände verliehen worden. Dazu kamen eine Menge Zölle von Gemeinden und
sogar Privaten, welche auf keinen Rechtstitel sich berufen konnten, aber ihre Mautstellen
nur mit desto größerer Beharrlichkeit aufrecht erhielten. Zahlreich waren von
jeher die Klagen über diese Belastungen und Hemmnisse des Verkehrs, zahlreich die
Ermahnungen seitens der Kaisers. Aber die Reichsgewalt war im Zerfallen, und ihren
Verboten fehlte der wirksame Hintergrund der Exekution.
Dazu kamen noch direkte Verbrauchssteuern auf den Verkehr mit Vermögensgegenständen,
hohe Taxen und Sporteln, die wegen ihrer Höhe nicht mehr den
Charakter von Gebühren, sondern den von Steuern hatten, die Regalien und Monopole,
die Stapelrechte u. dgl.
Und um das Maß der Leiden des deutschen Handels- und Eewerbestandes vollzumachen,
schloffen sich die angrenzenden Staaten durch Zollschranken ab, die häufig
in Prohibitivsysteme ausarteten. Während der deutsche Markt vielfach ein offenes
Feld für die fremden Manufakte bildete, war dem Erzeugnis des deutschen Fleißes
der Absatz ins Ausland größtenteils unmöglich. Auch hier fehlte es nicht an Klagen,
aber auch hier konnte dem Wunsche der Nation die Tat nicht folgen, da es an der
nötigen Macht und Kraft gebrach.
Mit der Auflösung des Deutschen Reichs war die Möglichkeit gegeben, wenigstens
einen Teil dieser Mißstände zu beseitigen. Allein im allgemeinen war es wohl
keine Zeit für wirtschaftliche Reformen nach innen, da der Krieg alle Kräfte beanspruchte;
andererseits haben die wirklich durchgeführten Reformen kleinerer Territorien
und das Hinwegfallen mancher Schranken durch Beseitigung zahlreicher Staaten
wesentlich dadurch an Bedeutung verloren, daß in Preußen und Österreich das alte
Mißverhältnis im Zoll- und Handelswesen fortdauerte.
Was Preußen betrifft, aus dem die Nachrichten für jene Zeit am reichlichsten
fließen, so bestanden dort noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts 67 zum Teil sich
vollständig widersprechende Tarife, — besondere für Waren, besondere für die Landesteile,
besondere für Personen. Wie Stadt und Land getrennt gehalten wurden, ein
jedes Rittergut gleichsam einen kleinen Staat für sich ausmachte, fo hatte jede Provinz
und in derselben wieder einzelne Landesteile, je nach ihrer historischen Entwickelung,
ihre besonderen Rechte, ihre besonderen Verfassungen und in bezug auf Handel
ihre besonderen Zölle. Ging eine Ware aus der Neumark in die Mittelmark, aus der
Mark nach Schlesien, aus Pommern nach Preußen, so standen Zollbäume an den
Grenzen der Provinzen, und der Übergang aus einer Provinz in die andere unterlag
einer besonderen Abgabe. Ja, innerhalb einer und derselben Provinz bestanden