fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

290 . II. Buch. Der Güteraustausch. - 
oder mehrerer andern treten, sondern äußert sich auch darin, daß die ne 
Besitzer vom Ertrage weniger für sich behalten und auf das Land verwen 
können, weil ein'großer Theil der Erträgnisse desselben in der Inters ' 
zahlung aufgeht. Daher trifft man denn allerorten nur zu viele Landw 
in bedrängten Verhältniffen. 
Von den genannten vier Arten von landwirtschaftlichen Schulden i 
die drei zuletzt angeführten mehr oder minder nachtheiliger Natur, daher n 
Kräften zu verhindern. Wie das möglich ist. werden wir alsbald sey - 
Aber selbst bei der ersten Art von Anlehen wird im Falle hoher 3#* 
der durch die Darlehensaufnahme ermöglichte Vortheil schnellerer Entuu 1 
der Cultur durch das dem Lande behufs der Zinsenzahlung Entzogene m 
als ausgewogen. . „ lf .. M „ dal- 
Alle weder zu commerciellen oder agriculturellen noch zu staatliche!' - ^ 
Zwecken aufgenommenen Anlehen bezeichnen wir als solche verschieden 
Natur. Dahin gehören z. B. die zur Beschaffung der unentbehrlichen UN 
Haltsmittel und Kleidungsstücke, die zur Ermöglichung eines Verschwenders ^ 
Lebens und die zur Erfüllung gewisser kostspieligen Pietätspsiichten. i lir 
streitung von Begräbnißkosten und andern derartigen Ausgaben, gema« 
Schulden. In allen solchen Fällen, handle es sich nun um die am meN 
gerechtfertigten Ausgaben, wie wenn ein Arbeiter sich verschuldet, um fM ' 
kranke Mutter Nahrung und Medicamente zu beschaffen, oder um 
zu den schlimmsten Zwecken, also z. B. zu dem Zwecke, schmählichen w ^ 
schäften stöhnen zu können, werden die durch Aufnahme von Darleyen^ 
schafften Sachgüter nicht productiv verwendet, sondern consunnrt. ^ ^ 
Anlehen sind also durchaus unfruchtbarer Natur. Der aus derartigen^^ 
schäften gezogene Gewinn des Darlehensgebers ist vielmehr darauf h ^,i 
zuführen, daß er das Elend, die Thorheit oder die Unwissenheit des Borge 
zu seiner Bereicherung benutzt. Wer aber aus der Nothlage, den 
und der geistigen Beschränktheit oder der mangelnden Ausbildung seiner ■ 
menschen seinen Vortheil zieht, macht sich einer Verletzung des SitteŞ 
schuldig, welche alle Zeitalter als Wucher verabscheut haben. ^ 
Begreift man unter Wucher allen unrechtmäßigen Gewinn au- 
Darleihen fungibler (vertretbarer) Dinge, gleichviel ob er aus Zinsen, wo 
überhaupt nicht genommen werden dürfen, oder ob er aus zu hohen ^ ^ 
gezogen wird, so ist es klar, daß der Wucher nicht nur bei den von ^ 
Darlehen verschiedener Natur bezeichneten Geschäften, sondern auch M l ^ 
Gebiete des Agrarcredites sehr häufig vorkommt und furchtbare AuSdeY' ^ 
eingenommen hat. Auch bei Anlehen zu commerciellen Zwecken ist "^ 
Unerhörtes, ebensowenig wie bei den von Staaten und andern oste' ^ 
Autoritäten aufgenommenen; namentlich sind die schwachen und zer
	        
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