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gelegenheiten der kommerziellen Lehranstalten. Alle Eisen-
bahnaisgelegenheiten wirtschaftlichen Charakters (namentlich das
Tarifwesen) unterstehen einem besonderen Departement des Finanz
ministeriums, während die technische Seite des Eisenbahn- und
sonstigen Verkehrswesens im Verkehrsministerium verwaltet wird.
Beim Ministerium für Handel und Industrie besteht ein
Rat für Handel und Manufakturen, dessen Hauptsitz St. Peters
burg ist, der aber in Moskau eine besondere Abteilung
besitzt. Seine Mitglieder werden vom Finanzminister auf
vier Jahre unter den Gelehrten, Technikern, Fabrikanten
und Kaufleuten ernannt. Alle zwei Jahre scheidet die
Hälfte der Mitglieder aus. Der Gehilfe des Finanzministers
präsidiert in St. Petersburg; die 32 Mitglieder starke Abteilung
Moskau wählt sich selbst einen Präsidenten. Die Aufgabe des
Rats ist die Ermittlung und Begutachtung von Maßregeln zur
Hebung von Handel und Gewerbe. Insbesondere begutachtet der
Rat Gesuche um Privilegien, die Verordnungen über Einrichtung
von Fabriken, Sicherheitsmaßregeln und dergl.
Im Königreiche Polen stehen den Gouvernementsverwaltungen
zu Warschau und Lublin beratende Komitees für Gewerbeange
legenheiten zur Seite.
Als eigentliche Vertretungen von Handel und Gewerbe
bestehen in Rußland einschließlich Polens an fast allen Haupt
plätzen des Großhandels und der Industrie Börsenkomitees, in
der Gesamtzahl von 50, deren wichtigste und hervorragendste
die von St. Petersburg, Moskau, Riga, Warschau, Kiew, Odessa,
Libau, Nischni-Nowgorod, Rybinsk, Charkow und Baku sind.
Die Börsenkomitees bilden die Verwaltungs- und Repräsentations
organo der Börsen (Fonds- und allgemeine Börsen, in letzter Zeit
auch eine Anzahl Spezialbörsen, wie Steinkohlen-, Zucker-,
Eisen-, Getreide-, Fleisch-, Eier- und Butterbörsen) und werden
von den den Börsenverein bildenden ständigen Besuchern der
Börse gewählt, beschränken ihre Tätigkeit aber nicht auf die
Verwaltung der Börsen und die Pflege des Börsenverkehrs.
Vielmehr geben sie den Staats- und Kommunalbehürden Gutachten
und Ratschläge, haben vielfach in großem Umfange wirtschaft
liche Selbstverwaltungsaufgaben, nehmen durch ihre Vertreter an
verschiedenen Zentral- und Lokalverwaitungsbehörden und Kom
missionen teil, setzen Arbitragekommissionen ein und genießen
in gewissen Grenzen und mit spezieller Genehmigung der gesetz
geberischen Institutionen des Reichs das Recht einer Abgaben
erhebung. Die Verfassung und Organisation der Börsenkomitees
ist nicht durch Gesetz einheitlich geregelt, sondern jedes Komitee
besitzt ein eigenes Allerhöchst bestätigtes. Statut für sich. Die
Einteilung des russischen Volkes in feste Stände, die frühere
Einteilung der russischen Kaufmannschaft in Gilden hat auf die
Organisation der Interessenvertretungen in gewissem Sinne ein-
Rat für Handel
und
Manufakturen.
Börsen
komitees.