Full text: Die Handelskammern

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gelegenheiten der kommerziellen Lehranstalten. Alle Eisen- 
bahnaisgelegenheiten wirtschaftlichen Charakters (namentlich das 
Tarifwesen) unterstehen einem besonderen Departement des Finanz 
ministeriums, während die technische Seite des Eisenbahn- und 
sonstigen Verkehrswesens im Verkehrsministerium verwaltet wird. 
Beim Ministerium für Handel und Industrie besteht ein 
Rat für Handel und Manufakturen, dessen Hauptsitz St. Peters 
burg ist, der aber in Moskau eine besondere Abteilung 
besitzt. Seine Mitglieder werden vom Finanzminister auf 
vier Jahre unter den Gelehrten, Technikern, Fabrikanten 
und Kaufleuten ernannt. Alle zwei Jahre scheidet die 
Hälfte der Mitglieder aus. Der Gehilfe des Finanzministers 
präsidiert in St. Petersburg; die 32 Mitglieder starke Abteilung 
Moskau wählt sich selbst einen Präsidenten. Die Aufgabe des 
Rats ist die Ermittlung und Begutachtung von Maßregeln zur 
Hebung von Handel und Gewerbe. Insbesondere begutachtet der 
Rat Gesuche um Privilegien, die Verordnungen über Einrichtung 
von Fabriken, Sicherheitsmaßregeln und dergl. 
Im Königreiche Polen stehen den Gouvernementsverwaltungen 
zu Warschau und Lublin beratende Komitees für Gewerbeange 
legenheiten zur Seite. 
Als eigentliche Vertretungen von Handel und Gewerbe 
bestehen in Rußland einschließlich Polens an fast allen Haupt 
plätzen des Großhandels und der Industrie Börsenkomitees, in 
der Gesamtzahl von 50, deren wichtigste und hervorragendste 
die von St. Petersburg, Moskau, Riga, Warschau, Kiew, Odessa, 
Libau, Nischni-Nowgorod, Rybinsk, Charkow und Baku sind. 
Die Börsenkomitees bilden die Verwaltungs- und Repräsentations 
organo der Börsen (Fonds- und allgemeine Börsen, in letzter Zeit 
auch eine Anzahl Spezialbörsen, wie Steinkohlen-, Zucker-, 
Eisen-, Getreide-, Fleisch-, Eier- und Butterbörsen) und werden 
von den den Börsenverein bildenden ständigen Besuchern der 
Börse gewählt, beschränken ihre Tätigkeit aber nicht auf die 
Verwaltung der Börsen und die Pflege des Börsenverkehrs. 
Vielmehr geben sie den Staats- und Kommunalbehürden Gutachten 
und Ratschläge, haben vielfach in großem Umfange wirtschaft 
liche Selbstverwaltungsaufgaben, nehmen durch ihre Vertreter an 
verschiedenen Zentral- und Lokalverwaitungsbehörden und Kom 
missionen teil, setzen Arbitragekommissionen ein und genießen 
in gewissen Grenzen und mit spezieller Genehmigung der gesetz 
geberischen Institutionen des Reichs das Recht einer Abgaben 
erhebung. Die Verfassung und Organisation der Börsenkomitees 
ist nicht durch Gesetz einheitlich geregelt, sondern jedes Komitee 
besitzt ein eigenes Allerhöchst bestätigtes. Statut für sich. Die 
Einteilung des russischen Volkes in feste Stände, die frühere 
Einteilung der russischen Kaufmannschaft in Gilden hat auf die 
Organisation der Interessenvertretungen in gewissem Sinne ein- 
Rat für Handel 
und 
Manufakturen. 
Börsen 
komitees.
	        
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