Die Gruppe der Geschäftsmänner
121
halb einer bestimmten Zeitgrenze und in einem bestimmten
Milieu zu erwarten stehen *).
Diejenigen Regeln, welche die Nationalökonomie aus der
Tatsachenbeobachtung schöpft, um der Gesetzgebung als Richt
schnuren zu dienen, lehren, daß „die wesentlichen sozialen Be
dingungen der zeitgenössischen Produktion . . . nicht willkür
liche sind, sondern die notwendige Frucht eines Jahrhunderte
langen Ineinandergreifens von Ursachen und Wirkungen, die zu
einer Wirtschaftsordnung führen, ... in der die Vorteile die
Nachteile bedeutend überwiegen; daß, um diese Bedingungen
in einigen ihrer Züge zu modifizieren — was der beständigen
Evolution der menschlichen Dinge entsprechen kann — man
nicht deren festgegründetes Prinzip über den Haufen werfen
darf, sondern die Reform gewisser Teile auf den alten Grund
lagen in Angriff nehmen muß“ 2 ). Die Pointe gegen den So
zialismus, welche diese Programmerklärung birgt, kommt bei
d’Eichthal durchweg zum Vorschein. Die grundlegende Be
deutung, welche bei ihm, im Anschluss an Courcelle-Seneuil,
die historische Kategorie der Aneignung, und zwar der individuellen
Aneignung, hat, trägt einen Kampfcharakter dem Sozialismus
gegenüber. Wenn er ferner seine beliebte, jeden Augenblick
wiederkehrende Behauptung aufstellt, die Nationalökonomie sei
vor allem ein Produktionsproblem, nicht ein solches der Ver
teilung, wie die Sozialreformer aller Schattierungen zu glauben
geneigt seien — darum sei auch möglichste Produktivität für
die Besserung der wirtschaftlichen Lage aller Volksklassen viel
wichtiger, als Gerechtigkeit in der Verteilung — so versäumt
er nicht, darauf hinzuweisen, daß jeglicher Sozialismus eben
diesem Grundirrtum der Überschätzung der Verteilungsfragen
sein Entstehen verdanke 3 ).
*) ibid. p. XIII ff. Vgl. ebenda: „Es ist der Zweck einer jeden Sozial
wissenschaft, dem Gesetzgeber und Politiker Grundlagen zur Voraussicht zu be
schaffen; denn wenn sie die menschlichen Dinge, insbesondere die Gesetzgebung
nicht beeinflussen dürfte, so wäre sie, was sie zu oft in Deutschland wird, eine
bloße Registrierung historischer Tatsachen ; wissenschaftlich an ihr wäre dann
nur die Methode, welche darin besteht, sich vor Irrtumsquellen bei der Beob
achtung zu schützen.“
2 ) ibid. p. XXII.
3 ) ibid. p. II und passim in allen Schriften.