Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

Die Gruppe der Universitätsprofessoren 
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Die theoretische ist die Philosophie der Sozialwissenschaften ; 
die angewandte oder „politique sociale“ ist die Kunstlehre, welche 
die verschiedensten, gesellschaftlichen Erscheinungen, oder besser 
die Individuen, welche deren Faktoren sind, regiert. Die Volks 
wirtschaft^ olitik und die Sozialpolitik sind Teile derselben *). 
Für den Unterricht in den Sozialwissenschaften stellt 
Worms folgende Desiderata auf: 1. Schaffung von Lehrstühlen 
für Soziologie an den juristischen Fakultäten; 2. Zusammen 
fassung des heute auf mehrere Lehrstühle für économie industrielle, 
rurale usw. verteilten Lehrstoffes in das Unterrichtsfach : Sozial 
politik; 3. Umgestaltung des nationalökonomischen Unterrichts 
in folgender Weise: als Einleitung wäre eine detaillierte Be 
schreibung der zeitgenössischen nationalen Volkswirtschaft zu 
geben. Daran schlöße sich die Darlegung des Systems der 
Volkswirtschaftslehre in zwei Teilen: doktrineller oder theore 
tischer Teil und angewandter Teil oder VolksWirtschaftspolitik. 
Dem doktrinellen Teil wäre eine kurzgefaßte Zusammenstellung 
der Prinzipien und Methodenlehre der Soziologie vorauszuschicken. 
Im weiteren Verlauf des Unterrichts sollen gelegentlich Probleme 
der Weltwirtschaft und solche der Sozialpolitik kurz erörtert 
werden. 
Von dieser Einrichtung des volkswirtschaftlichen Unter 
richts verspricht sich Emile Worms ein Doppeltes : 1. Der 
Umstand, daß eine Beschreibung der bestehenden, nationalen 
Volkswirtschaft an die Spitze gestellt wird, wird eine engere 
Anpassung der Doktrin an das wirkliche Leben bewirken; 2. die 
Tatsache, daß Theorie und Kunstlehre von demselben Lehrer 
vorzutragen sind, wird die Entfaltung innigerer Wechsel 
beziehungen zwischen Doktrin, Gesetzgebung und Verwaltung 
fördern. 
Die Vorschläge Worms’, die Reorganisation des national 
ökonomischen Unterrichts betreffend, beweisen, daß die weit 
gehende Spezialisierung des staatswissenschaftlichen Unterrichts 
an den juristischen Fakultäten Frankreichs in den beteiligten 
Kreisen zu Bedenken Anlaß gibt. Auf die in Frage stehende 
Organisation wird unten im III. Buche zurückzukommen sein. 
b Vgl. ibid. p. 36 ff. Über die Gegenüberstellung: économie politique, 
économie sociale, sociologie. Vgl. Wasserrab, Die soziale Frage.
	        
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