Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Einleitung 
1. Die Rechnungsführung einer Verbrauchs- oder Aufwands 
wirtschaft. Sie hat Aufwand und Deckungsmittel, Ein 
nahmen und Ausgaben, Vorschüsse und Reste und ähnliches 
zu klassifizieren (Verwaltungs-B.). 
2. Die Rechnungsführung einer Produktionswirtschaft (tech 
nische B.)- Sie hat den Aufwand und Erfolg der Güterpro 
duktion (Bergbau, Landwirtschaft x ), Industrie) rechnungs 
mäßig klarzulegen. 
3. Die kaufmännische B. der Tauschwirtschaften klassifiziert die 
Ergebnisse des Güterumsatzes oder der Tausch Vermittlung 
in Handelsgütern, Geld und Kreditmitteln. 
Sind Tausch- und Produktionswirtschaft vereinigt, so hat 
die Rechnungsführung die beiden volkswirtschaftlichen Akte 
streng auseinanderzuhalten. 
Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der B. er 
übrigt sich. Die gesetzliche Buchführungspflicht ist nicht nur ein 
Gebot der Ordnungsmäßigkeit jeder Wirtschaft, sondern auch 
eine Folge wirtschaftlicher Erwägungen. Der Unternehmer als 
Verwalter eigenen und fremden Kapitals hat sich selbst, seinen 
Gläubigern und gegebenenfalls dem Gesetzgeber Rechenschaft 
abzulegen. Die B. im Interesse der Gläubiger dient zur recht 
lichen und wirtschaftlichen Sicherung ihres Vermögensanspruches. 
Sie ist in der Zeit ausgebildeter Kreditwirtschaft unentbehrlich. 
Sie beweist die Kreditfähigkeit und dient häufig als Grundlage 
für die Kreditgewährung. Sie bringt die Beziehungen der Wirt 
schaft zur Außenwelt, aber auch die Ergebnisse der inneren Wirt 
schaft zum Ausdruck. Je mehr fremde Arbeitskräfte bean 
sprucht werden, je weitergehend die Arbeitsteilung innerhalb der 
Betriebsverwaltung ist, um so genauer, schärfer und vielseitiger 
muß die notwendige rechnungsmäßige Kontrolle durch die B. 
-sein. Je verwickelter die wirtschaftlichen und technischen Ver 
hältnisse der Unternehmung und ihres Betriebes sind, um so not 
wendiger eine wohldurchdachte, klare und übersichtliche Or 
ganisation der B. 
i) über die Verwendbarkeit der doppelten B. in der Urproduktion 
vgl. Tangermann, Grundlagen der landwirtschaftlichen Buchhaltung (Dis 
sertation, Merseburg 1903). Law, Grundlagen und Methoden der Bewertung. 
Buchhaltung trnd Kalkulation in der Landwirtschaft, Berlin 1911.
	        
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