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Einleitung
1. Die Rechnungsführung einer Verbrauchs- oder Aufwands
wirtschaft. Sie hat Aufwand und Deckungsmittel, Ein
nahmen und Ausgaben, Vorschüsse und Reste und ähnliches
zu klassifizieren (Verwaltungs-B.).
2. Die Rechnungsführung einer Produktionswirtschaft (tech
nische B.)- Sie hat den Aufwand und Erfolg der Güterpro
duktion (Bergbau, Landwirtschaft x ), Industrie) rechnungs
mäßig klarzulegen.
3. Die kaufmännische B. der Tauschwirtschaften klassifiziert die
Ergebnisse des Güterumsatzes oder der Tausch Vermittlung
in Handelsgütern, Geld und Kreditmitteln.
Sind Tausch- und Produktionswirtschaft vereinigt, so hat
die Rechnungsführung die beiden volkswirtschaftlichen Akte
streng auseinanderzuhalten.
Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der B. er
übrigt sich. Die gesetzliche Buchführungspflicht ist nicht nur ein
Gebot der Ordnungsmäßigkeit jeder Wirtschaft, sondern auch
eine Folge wirtschaftlicher Erwägungen. Der Unternehmer als
Verwalter eigenen und fremden Kapitals hat sich selbst, seinen
Gläubigern und gegebenenfalls dem Gesetzgeber Rechenschaft
abzulegen. Die B. im Interesse der Gläubiger dient zur recht
lichen und wirtschaftlichen Sicherung ihres Vermögensanspruches.
Sie ist in der Zeit ausgebildeter Kreditwirtschaft unentbehrlich.
Sie beweist die Kreditfähigkeit und dient häufig als Grundlage
für die Kreditgewährung. Sie bringt die Beziehungen der Wirt
schaft zur Außenwelt, aber auch die Ergebnisse der inneren Wirt
schaft zum Ausdruck. Je mehr fremde Arbeitskräfte bean
sprucht werden, je weitergehend die Arbeitsteilung innerhalb der
Betriebsverwaltung ist, um so genauer, schärfer und vielseitiger
muß die notwendige rechnungsmäßige Kontrolle durch die B.
-sein. Je verwickelter die wirtschaftlichen und technischen Ver
hältnisse der Unternehmung und ihres Betriebes sind, um so not
wendiger eine wohldurchdachte, klare und übersichtliche Or
ganisation der B.
i) über die Verwendbarkeit der doppelten B. in der Urproduktion
vgl. Tangermann, Grundlagen der landwirtschaftlichen Buchhaltung (Dis
sertation, Merseburg 1903). Law, Grundlagen und Methoden der Bewertung.
Buchhaltung trnd Kalkulation in der Landwirtschaft, Berlin 1911.