Object: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Sicherung des Arbeitsverhältnifjes, 
lm den Streik bis zu einem günftigen Ende „durchhalten” zu 
können, find drei Dinge nötig: Erjtens muß dafür geforgt 
werden, daß die Stellen der Streikenden nicht mit nictorganifier- 
ten Arbeitswilligen befekßt werden. Das wird zu erreichen 
perfucht, indem die Streikenden andere Arbeiter in der Gewerk: 
jhaftspreffe vor Suzug warnen und die vom Streik betroffenen 
Betriebe mit fogenannten „Streikpo jten“ umjtelen, die jeden 
anhalten und fortweijen, von dem fie vermuten, daß es ein Ars 
beitswilliger fein könnte. Sweitens muß die Streikunter- 
itügung hod genug fein, um dem Streikenden zu ermöglichen, 
notdürftig davon zu leben, und fo lange weitergezahlt werden 
können, bis der Unternehmer geneigt mird, nachzugeben. (An 
der Erfhöpfung der Streikkaffen find fhon viele Streiks ge[d}jet- 
tert.) Drittens darf der Streik von vornherein nicht nur von 
einem Kleinen Bruchteil der Arbeitnehmerfhaft proklamiert wers 
den, fondern er muß auf möglichjt breiter Grundlage organifiert 
jein. Alm dies zu erreichen, muß es Ziel der Gewerkfhaften fein, 
jämtliqde Arbeitnehmer in ihre Reihen hineinzuziehen. 
Über die ethifhe Berechtigung des Streiks fol hier nicht ges 
fprodjen werden. Die Meinungen darüber gehen ganz außere 
ordentlid weit auseinander. Tatjache ift, daß der Streik vielfach 
das einzige Mittel darftellt, um zu einem Ziel zu gelangen, das 
auf andere Weifje niemals erreicht werden würde. Wie der Krieg 
im Staatsleben, ijt er eine ultima ratio, die man theortetijd} Ders 
urteilen, aber praktijd} nidt immer umgehen kann. 
Wie man im Dölkerleben verfucht hat, durd Schiedsgerichts« 
verhandlungen Kriege zu vermeiden, fo hat man aud} ein Mittel 
gefucht und gefunden, um die für Arbeiter und Unternehmer, ja 
für die Wohljtandsentwicklung eines ganzen Landes oft gleid 
verhängnisvollen Streiks zu umgehen. Dies Mittel ijt die kols 
Iektive Dereinbarung der Arbeitsbedingungen zwijden der 
organijierten Arbeitnehmerfhaft einerjeits und dem einzelnen 
Unternehmer oder der organifjierten Unternehmerfchaft andrer- 
feits. Die auf foldjer Grundlage abgefhlofjenen Tarifver- 
träge, in denen jede Einzelheit in bezug auf Arbeitslohn und 
Arbeitsbedingungen genau geregelt ift, fpielen heute im deutfchen 
Wirtfchaftsleben fon eine fehr bedeutende Rolle, und es jteht zu 
hoffen, daß dur eine gefhickte Tarifvertragspolitik die Löfung 
von Arbeitsftreitigkeiten durd Streiks mehr und mehr zurück: 
treten wird. (In bezug auf Tarifverträge val. weiter unten 
R 6.)
	        
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