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Sicherung des Arbeitsverhältnifjes,
lm den Streik bis zu einem günftigen Ende „durchhalten” zu
können, find drei Dinge nötig: Erjtens muß dafür geforgt
werden, daß die Stellen der Streikenden nicht mit nictorganifier-
ten Arbeitswilligen befekßt werden. Das wird zu erreichen
perfucht, indem die Streikenden andere Arbeiter in der Gewerk:
jhaftspreffe vor Suzug warnen und die vom Streik betroffenen
Betriebe mit fogenannten „Streikpo jten“ umjtelen, die jeden
anhalten und fortweijen, von dem fie vermuten, daß es ein Ars
beitswilliger fein könnte. Sweitens muß die Streikunter-
itügung hod genug fein, um dem Streikenden zu ermöglichen,
notdürftig davon zu leben, und fo lange weitergezahlt werden
können, bis der Unternehmer geneigt mird, nachzugeben. (An
der Erfhöpfung der Streikkaffen find fhon viele Streiks ge[d}jet-
tert.) Drittens darf der Streik von vornherein nicht nur von
einem Kleinen Bruchteil der Arbeitnehmerfhaft proklamiert wers
den, fondern er muß auf möglichjt breiter Grundlage organifiert
jein. Alm dies zu erreichen, muß es Ziel der Gewerkfhaften fein,
jämtliqde Arbeitnehmer in ihre Reihen hineinzuziehen.
Über die ethifhe Berechtigung des Streiks fol hier nicht ges
fprodjen werden. Die Meinungen darüber gehen ganz außere
ordentlid weit auseinander. Tatjache ift, daß der Streik vielfach
das einzige Mittel darftellt, um zu einem Ziel zu gelangen, das
auf andere Weifje niemals erreicht werden würde. Wie der Krieg
im Staatsleben, ijt er eine ultima ratio, die man theortetijd} Ders
urteilen, aber praktijd} nidt immer umgehen kann.
Wie man im Dölkerleben verfucht hat, durd Schiedsgerichts«
verhandlungen Kriege zu vermeiden, fo hat man aud} ein Mittel
gefucht und gefunden, um die für Arbeiter und Unternehmer, ja
für die Wohljtandsentwicklung eines ganzen Landes oft gleid
verhängnisvollen Streiks zu umgehen. Dies Mittel ijt die kols
Iektive Dereinbarung der Arbeitsbedingungen zwijden der
organijierten Arbeitnehmerfhaft einerjeits und dem einzelnen
Unternehmer oder der organifjierten Unternehmerfchaft andrer-
feits. Die auf foldjer Grundlage abgefhlofjenen Tarifver-
träge, in denen jede Einzelheit in bezug auf Arbeitslohn und
Arbeitsbedingungen genau geregelt ift, fpielen heute im deutfchen
Wirtfchaftsleben fon eine fehr bedeutende Rolle, und es jteht zu
hoffen, daß dur eine gefhickte Tarifvertragspolitik die Löfung
von Arbeitsftreitigkeiten durd Streiks mehr und mehr zurück:
treten wird. (In bezug auf Tarifverträge val. weiter unten
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