fullscreen: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Rückblick. 
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auf, ohne an öffentliche Pflichten gegenüber den atomisirten 
Arbeitern des Gewerbes zu denken. Individualistisch und auf 
dem Boden des Privatrechts ist es emporgekommen und sieht 
im Staat nur den Hüter des Eigenthums. Es gelingt ihm so- 
gar, in öffentlich rechtliche Verhältnisse, die mit dem Gewerbe- 
wesen nicht direct zusammenhängen, einen privatrechtlichen 
Charakter hineinzutragen. Der Staat wird der privatrechtliche 
Schuldner seiner Capitalisten, während er vordem nur Arme 
und Reiche kraft seines absoluten öffentlichen Rechts besteuerte. 
Vergleichen wir diese ganze thatsächliche Entwicklung 
mit der im ersten Buche geschilderten Entwicklung der Ideen 
in der Literatur, so zeigt sich in beiden Entwicklungen eine 
grosse innere Harmonie. Während kräftige Individuen unbe- 
kümmert um ihre ‚Stellung im Staate eine neue sociale 
Macht schufen durch eigene individuelle Kraft und nur ihre 
individuellen Interessen verfolgend ; während sie und die Mehr- 
zahl der Gebildeten die dadurch hervorgebrachte Umwälzung 
der ganzen wirthschaftlichen Ordnung kaum beachteten oder 
doch nicht ihrer vollen Bedeutung nach erkannten — in der- 
selben Zeit beherrschte eine Literatur die Geister, welche 
sich das Volk als eine Summe von Individuen, den Staat als 
Diener individueller Interessen dachte‘ und die theils be- 
wusst, theils unbewusst die materiellen Interessen der Indi- 
viduen in erschreckendem Maass in den Vordergrund schob, 
Die praktische Bewegung des aufstrebenden Grosscapitals ent- 
fesselte die individuellen wirthschaftlichen Kräfte und befreite 
das Volk von dem Bann allgemeiner Armuth und von dem 
Aufgehen in localen Kirchspielsinteressen. Die Literatur be- 
freite die Geister von dem Bann veralteter Vorstellungen und 
von Gedankenlosigkeit über öffentliche Verhältnisse. 
Diese grosse Umwälzung aller Verhältnisse und herrschen- 
den Ideen vollzog sich glücklicherweise ohne formelle Revo- 
Jution. Ihr Wesen war Vernichtung alter öffentlich recht- 
licher Ordnungen und Sieg wirthschaftlicher individueller In- 
teressen. 
Die grosse Thatsache, dass dabei nicht alle, sondern 
nur ein Theil der Individuen direct gewann, drängte zum
	        
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