WANDERUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 141
ling, weil er aus Elsaß-Lothringen, anderen G-renzlanden
oder dem Ausland unter Verlust seines Eigentums ver
drängt worden, sein Hab und Gut vom deutschen Volk
ersetzt wird, ebenso sehr muß gegen eine zu hohe Ver
gütung des Verlorenen angekämpft werden. Derartige Kon
junkturgewinne müssen die Vertriebenen bei der heutigen
Lage Deutschlands als eine Entwürdigung ihrer selbst
empfinden.
Aber auf den Standpunkt der vollen Entschädigung
mußte sich die Reichsregierung vom ersten Tage an stellen.
Die vertriebenen Deutschen aus Elsaß-Lothringen befinden
sich insofern in einer schlechteren Lage als die beispiels
weise aus den östlichen Provinzen Preußens vertriebenen,
weil sie sich in ihrer Notlage nur an das Deutsche Reich,
nicht aber auch an ein einzelnes Land wenden können.
Elsaß-Lothringen war Eeichsland. Die Flüchtlinge müssen
sich an einen Staat ohne Land um Hilfe wenden. Das
Deutsche Reich hat nicht die Möglichkeit, z. B. durch
Landanweisung und ähnliche Maßnahmen den aus Elsaß-
Lothringen Vertriebenen direkt zu helfen. Ein solcher
Weg führt über die einzelnen Länder. Der föderalistische
Aufbau unseres Vaterlandes bedeutet eine Erschwerung in
der Durchführung der Wiedereingliederung dieser Heimat
losen in unser Wirtschaftsleben. Aber das Reich mußte die
föderalistischen Hemmungen beseitigen. Außerdem muß
betont werden, daß die Entschädigung, die sich im großen
nur durch mobile Werte erfüllen läßt, dadurch nicht wesent
lich behindert werden konnte. Die einzelnen Länder könn
ten eine solche Entschädigung heute, nachdem seit Kriegs
ausbruch und vor allem durch die Finanzreform des vorigen
Jahres alle großen Einnahmequellen auf das Reich über-
g eg an gen sind, noch schwerer leisten als das Reich.
Für uns ist es ausschlaggebend, daß die Vertriebenen
aus Elsaß-Lothringen durch den verlorenen Krieg, den
das deutsche Volk in seiner Gesamtheit liquidieren muß,
um Hab und Gut gekommen sind. So muß das deutsche
Volk auch in seiner Gesamtheit diesen Verlust übernehmen
und den einzelnen entschädigen.