Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

W  arenkommissionshandel.

255

2.  Buchungen  des  beauftragten  Verkaufskommissionärs:
Ausgaben  (Verkaufs-)Kommissionswaren-Konto.  Einnahmen

1.  Eintreffen  der  Waren:  Verbuchung ­
  der  Bezugskosten  200
2.  Verkaufskosten:Fracht,Vermittlungsgebühren, ­
  Stern  •
pelkosten,  Versicherung,
Lagerarbeiten  800
Verkaufsprovision  (Provisions-Konto): ­

2  %  von  24  800  496
Delkredere  (Delkredere-Konto)
  J ):
23  000
—  Barverkäufe  8  000
i/ 2 %  von  15  000  75

Kosten  1571
S.  Konto  des  Auftraggebers:
Reinertrag  23  229
24  800

3.  Erlös  der  Verkäufe  (Kasse,
Debitoren,  Wechsel)  23  000
4.  Waren-Konto:  Übernahme
von  Waren  durch  Selbsteintritt ­
  des  Kommissionärs

vgl.  §§  400  f.  RGB.).  ..  .  1  800

Konto  des  Kommittenten.
1.  Vorschüsse  (Wechsel,  Trat-  1  2.  Kommissionswaren:  Überten)
  10  000  j  trag  des  Reinertrages  ....  23  229
Am  Bilanztage  wird  der  Saldo  des  Kommissionswaren-Kontos
  als  Aktivum  oder  als  Verbindlichkeit,  je  nach  dem  Stande
der  Verkäufe,  eingestellt.  Wegen  der  konkursrechtlichen  Verhältnisse ­
  vergleiche  man  §§  45  f.  Konkursordnung.
Abänderungen  der  vorgetragenen  Buchungsweise  des  Kommissionärs ­
  :
a)  Beim  Eintreffen  der  Waren  wurden  nur  Bezugskosten
verbucht.  Andere  verrechnen  den-limitierten  Verkaufspreis  zu-D
  Delkredere  =  Gutstehungsgebühr  (§  394  RGB.)  stellt  eine  Versicherungsgebühr ­
  für  das  dem  Kommittenten  abgenommene  Risiko  des
Nichteinganges  der  Kaufpreisforderung  aus  kommissionsweise  veräußerten
Waren  dar.  Dem  Kredit  dieses  Delkredere-Kontos  —  über  ein  ähnliches
Konto  vgl.  S  238  —  werden  die  Gebühren  gutgeschrieben,  Verluste  sind
aus  diesem  Konto  zu  decken.  Empfehlenswert  erscheint  es,  einen  Teil  der
angesammelten  Delkredere-Provisionen,  d.  h.  insoweit  das  Risiko  am  Ende
des  Jahres  noch  vorhanden  ist,  in  das  nächste  Bilanzjahr  vorzu  tragen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.