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Der Interventionismus an den Universitäten
der Zukunft wird es nicht ohne Opfer für die individuelle Freiheit
abgehen. Wenn z. B. die Arbeiterberufsvereine zahlreich
und stark genug sind, werden sie die Isolierten zum Beitritt
zwingen können, unter Strafe der Ausstoßung aus dem betreffenden
Berufe. Sollten sie alsdann ihre Macht mißbrauchen,
um Individuen ihrer politischen oder religiösen Überzeugung
wegen zu verfolgen und aus dem Berufe auszuschließen, so ist
der Moment zu staatlichem Eingreifen zum Schutze der Bedrohten
gekommen. Die individuelle Freiheit wird überhaupt
in der Gesellschaftsordnung der Zukunft nur durch ein verwickeltes
System von Gegengewichten, welche die Rechte der
Einzelnen wahren, ohne die wohltuende Entwicklung der Kollektivitäten
zu hindern, aufrecht erhalten werden können. Insbesondere
bedeuten die staatlichen und kommunalen Unternehmungen
eine ernste Gefahr für die Freiheit. Die Gesetzgebung
des Staates wird unbedingt gegen diesen selbst und
gegen die Kommunen ernstliche Garantien schaffen müssen;
die öffentlichen Betriebe müssen vor den Wechselfällen der
alsdann die Lohnarbeit diese Umwandlungen erfahren hat, wird zwar der Interessengegensatz
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wie zwischen Produzenten
und Handelsleuten, Detaillisten und Konsumenten, kurz, wie zwischen
allen denen, welche sich über die Bedingungen eines Vertrages zu einigen haben,
fortbestehen, aber der Klassenkampf, der gehässige und gewalttätige Antagonismus
wird verschwinden, weil er keine Daseinsberechtigung mehr haben wird. Der
Klassenkampf ist eine Revolte der Arbeiterklasse gegen einen bestimmten Zustand
wirtschaftlicher Abhängigkeit. Aber wenn man annimmt, daß die Arbeiter
eines Tages durch hohem Lohn Wohlstand haben, daß ein kürzerer Arbeitstag
sie in den Stand setzt, einen hohem Kulturgrad zu erreichen, daß sorgfältig abgeschlossene
Kontrakte die Summe der für einen bestimmten Preis zu liefernden
Anstrengungen begrenzen, dann werden die Arbeiter sich als Verkäufer von
Arbeit in derselben Lage von Unabhängigkeit und Gleichheit den Arbeitgebern
gegenüber befinden, wie die Verkäufer von Rohstoffen oder Maschinen. Es
wird natürlich zwischen ihnen und den Arbeitskäufern ein Interessengegensatz
fortbestehen; derselbe wird aber keinen Grund mehr haben, sich in Klassenkampf
umzuwandeln. Wenn die Arbeitsverkäufer die Herrschaft der Arbeitgeber
nicht mehr zu ertragen haben, werden sie nicht mehr Grund haben, die
Unternehmer, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen stehen, zu hassen, als die
Rohstoffverkäufer. Um so weniger, wenn die Unternehmer mit organisierten
Arbeitern abschließen und von jeder Aufsicht entbunden sind. Die Arbeitgeber
werden ihrerseits die Forderungen der Arbeiter und das Steigen der Löhne mit
derselben Kaltblütigkeit zu ertragen wissen, mit der sie heute das Steigen der
Kohlen- oder Baumwollpreise hinnehmen.“ ibid. p. 366 ff., p. 377.