Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Sozialpolitik  und  soziale  Gesetzgebung

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Plenum,  in  Kommissionen  und  Subkommissionen)  in  der  Zeitschrift ­
  ausführlich  zur  Sprache  kommen.  Im  Dienste  der  Sozialpolitik ­
  steht  ferner  die  1908  von  A.  Artaud  gegründete
Monatsschrift  Revue  populaire  d’Economie  sociale.  Diese
will  nicht  der  wissenschaftlichen  Forschung  dienen,  sondern  der
methodischen  Belehrung  möglichst  weiter  Kreise  über  die  bisherigen ­
  Ergebnisse  der  Wissenschaft.  Unter  den  Mitarbeitern
sind  Vertreter  der  verschiedensten  Anschauungen  (F.  Passy,
Cauwès,  Gide,  Blondel  usw.).  Man  muß  dem  Herausgeber  Artaud ­
  das  Zeugnis  ausstellen,  daß  er  redlich  bemüht  ist,  mit
gewissenhafter  Unparteilichkeit  alle  wichtigeren  Anschauungen
über  die  Hauptfragen  der  Sozialpolitik  in  leichtfaßlicher,  knapper
Form  zur  Darstellung  kommen  zu  lassen.
Das  Fach  der  Gewerbegesetzgebung  und  -politik  kommt
zusammenhängend  zur  Darstellung  in  den  beiden  umfangreichen
Lehrbüchern  der  Professoren  Paul  Pie 1 )  und  Georges  Bry 2 ).
Ein  Blick  auf  diese  Werke  genügt,  um  uns  von  dem  zu  überzeugen, ­
  was  übrigens  Pie  in  seinem  Vorwort  ausdrücklich  betont,
daß  Gewerbegesetzgebung  und  -politik  in  Frankreich  weniger
als  volkswirtschaftliche,  denn  als  juridische  Disziplin  aufgefaßt
werden.  Beide  Lehrbücher  tragen  den  Charakter  von  Kommentaren ­
  zur  französischen  Arbeitergesetzgebung.  Die  inländische
monographische  Literatur  wird  von  beiden  Autoren  ausgiebig
berücksichtigt.  Die  gewerbepolitische  Literatur  des  Auslandes
kennt  und  verwertet  Pie  mehr  als  Bry.  Die  Disposition  bei
Bry  ist  glücklicher,  klarer,  in  sichererem  Gleichgewicht;  die
Darstellung  ist  bei  Pie  lebendiger,  anregender,  ausführlicher.
Beide  huldigen  fortschrittlich-demokratischen  Grundanschauungen; ­
  Pie  als  begeisterter,  voranstürmender  Fahnenträger,
Bry  gewissermaßen  widerstrebend  im  Nachtrab.  Bry  verweilt
gern  bei  theoretischen  Erörterungen,  die  Pie  spielend  überspringt. ­
  Wenn  sich  letzterer  jedoch  einmal  dabei  aufhält,  so  wird
1)  Paul  Pie,  Traité  élémentaire  de  Législation  industrielle.  Les  Lois
ouvrières.  3.  Aufl.  Paris  1909.
2 )  Georges  Bry,  Cours  élémentaire  de  Législation  industrielle.  Lois  du
Travail  et  de  la  Prévoyance  sociale.  Questions  ouvrières.  3.  Aufl.  Paris  1908.
Der  Teil  der  beiden  Lehrbücher,  welcher  das  programmäßig  zur  Gewerbegesetzgebung ­
  gehörige  Gebiet:  Schutz  des  gewerblichen  Eigentums,  behandelt,
soll  erst  veröffentlicht  werden.
            
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