Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Finanzwissenschaft

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gegenwärtigen  Stande  der  wissenschaftlichen  Erkenntnis  —  eine
Gesamtheit  von  Vorschriften,  Verfahren  und  Kombinationen,
deren  Wirksamkeit  eine  größere  oder  geringere  ist.  Das  aufmerksame ­
  Studium  der  finanziellen  Einrichtungen  der  verschiedenen ­
  Länder  führt  nach  Jèze  zu  der  Überzeugung,
daß  man  sich  hüten  muß,  die  Theorien  für  definitiv  zu
halten,  die  in  einem  gegebenen  Augenblicke  am  solidesten
und  am  wenigsten  bestreitbar  zu  sein  scheinen.  Ein  Volk
zieht  dieses,  ein  anderes  jenes  Finanzsystem  vor.  Ja  mehr
noch:  bei  einem  und  demselben  Volke  wechseln  die  Anschauungen ­
  in  Finanzsachen  von  einer  Generation  zur  andern.  Die
Mittel  der  Analyse,  über  die  wir  verfügen,  sind  aber  ungenügend,
um  diesen  Wechsel  vollständig  zu  erklären.  Übrigens  sind  die
finanziellen  Verfahren  nur  Lösungen  von  Problemen,  die  sich
bei  den  verschiedenen  Völkern  verschieden  stellen,  und  die  vor
allem  zeitlichen  Veränderungen  unterliegen.  Daraus  ergibt
sich  eine  gewisse  Unbeständigkeit  in  den  Lehren  der  Finanzwissenschaft. ­

Es  gibt  jedoch  Vorschriften,  deren  praktischer  Wert  durch
die  Erfahrung  in  gewissen  Grenzen  allenthalben  bestätigt  wurde,
und  die  man  infolgedessen  als  einigermaßen  feststehend  ansehen
kann.  Die  hauptsächlichsten  Beispiele  davon  bieten  das  Budgetwesen, ­
  die  öffentliche  Rechnungsführung  und  die  Verwaltung
der  öffentlichen  Schulden.  Die  auf  das  Steuer  wesen  bezüglichen
Verfahren  scheinen  beständigem  Wechsel  unterworfen.  Man
darf  sich  darüber  nicht  wundern.  Denn  zunächst  streben  die
theoretischen  Steuersysteme  nach  Verwirklichung  eines  gewissen
Gerechtigkeitsideals.  Die  Idee  der  Gerechtigkeit  aber  wechselt
mit  der  Denkweise  der  Völker  und  der  aufeinander  folgenden
Generationen.  Es  ist  wahrscheinlich,  daß  nie  ein  bestimmtes
Steuersystem  als  absolut  gerecht  gelten  wird,  weil  die  Idee  der
Gerechtigkeit  voraussichtlich  nie  eine  einheitliche  und  definitive
sein  wird.  Ein  anderer  Grund  für  den  steten  Wechsel  der
Steuersysteme  liegt  darin,  daß  die  jeweilige  Finanzpolitik  durch
bewußte  oder  unbewußte  Klasseninteressen  bestimmt  zu  sein
pflegt.  Wenn  man  das  in  einem  gegebenen  Augenblick  in  einem
Lande  bestehende  Steuersystem  betrachtet,  so  kann  man  mit
Sicherheit  bestimmen,  welche  Volksklasse  dort  die  politische
Macht  besitzt.
            
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