Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Der Solídarismus 
Bourgeois geht nun daran, die aus der gegebenen Soli 
darität folgende soziale Schuld in eine rechtlich klagbare zu 
verwandeln und ihr eine gesetzliche Sanktion zu geben. Die 
Schuld des Individuums der Vor- und Mitwelt gegenüber, sagt 
er x ), hat alle Merkmale der nicht durch Rechtsgeschäft hervor 
gerufenen Schuldverhältnisse, der Quasikontrakte 2 ). Die natür 
liche Solidarität schafft in der menschlichen Gesellschaft alle 
Causae des Quasikontrakts : Familien- und andere Verbindungen, 
Geschäftsführung ohne Auftrag als Folge der Arbeitsteilung, 
Bereicherung auf Kosten anderer infolge ungerechtfertigt erho 
bener Werte (unearned increment), beständige Schädigungen 
dritter usw. Ein Quasikontrakt ist auch die Gemeinschaft, das 
Miteigentum aller Bürger eines Staates an den öffentlichen Do 
mänen und Anstalten, an dem Kredit, dem Ansehen, dem wissen 
schaftlichen, literarischen, technischen Erbe ihres Vaterlandes. 
Ja, der Staat selbst ist das Ergebnis eines Quasikontraktes 3 ). 
Die Tatsache, daß der Mensch durch seinen Eintritt in 
die menschliche Gesellschaft ein Schuldverhältnis dieser, der 
Vorwelt und den Zeitgenossen gegenüber eingeht, sowie die 
rechtliche Qualität dieses Schuld Verhältnisses wären somit fest 
gestellt. Die soziale Schuld ist nun aber eine differenzielle. 
Der Anteil der Individuen und sozialen Klassen an dem 
gemeinsamen Patrimonium ist ein so verschiedener, daß ein 
großer Teil, nämlich die „Enterbten“, den Besitzenden gegen 
über in die Rolle des Gläubigers einrücken. Schuldner sind alle, 
welche von der Tatsache der natürlichen Solidarität Vorteil hatten, 
') Bourgeois, loo. oit. p. 115 fis., 132 fis. 
2 ) Bourgeois entnimmt dem Code civil (Art. 1871—1381), die Lehre von 
den Quasikontrakten. Er hält sich jedoch, im Gegensatz zu dem in diesem 
Punkte sehr lückenhaften Code civil, an den Gattungsbegriff des Quasikontraktes 
und versteht darunter ein nicht rechtswidriges, nicht durch Rechtsgeschäft hervor 
gerufenes Schuldverhältnis. 
3 ) „Dort, wo die Notwendigkeit der Dinge die Menschen in Beziehungen 
zu einander setzt, ohne daß ihr vorhergehender Wille die Bedingungen des ab 
zuschließenden Vertrages vereinbaren konnte, wird das Gesetz, das diese Be 
dingungen feststellt, nur eine Interpretierung und eine Vertretung der Überein 
kunft sein, die vorher hätte stattfinden müssen, wenn die Beteiligten hätten 
gefragt werden können. Die Präsumption der Zustimmung, die sie gegeben 
hätten, wird die einzige Grundlage des Rechtes sein. Der Quasikontrakt ist 
nichts anderes als das retroaktive Zugestehen eines Vertrags.“ Bourgeois, loc. 
cit. p. 132.
	        
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