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Der Solidarismus
die das Christentum formuliert hat, und des schon bestimmtem
Begriffes der republikanischen Freiheit, der aber noch abstrakt
und ohne Sanktion ist, setzt sie eine quasikontraktuelle Obli
gation, die einen Rechtsgrund hat und folglich gewissen Sank
tionen unterworfen werden kann, nämlich der Sanktion der
Schuld des Menschen den Menschen gegenüber, welche Quelle
und Maß der rigorosen Pflicht der sozialen Solidarität ist. So
erscheint die Doktrin der Solidarität in der Geschichte der Ideen
als die Entwicklung der Philosophie des XVIII. Jahrhunderts
und als die Vollendung der politischen und sozialen Theorie der
französischen Revolution“ *).
Zur Beurteilung von Bourgeois’ Solidarismus muß man
dessen Elemente auseinander halten. Als soziologische Kategorie,
d. h. zur Bezeichnung von natürlichen und gesellschaftlichen,
vom menschlichen Willen unabhängigen Erscheinungen, bedeutet
der Solidaritätsbegriff die Errungenschaft eines dem modernen
Denken lange fremd gebliebenen Gesichtspunktes. Diese Er
rungenschaft ist ein Verdienst der Soziologie. Als ethisches
Prinzip führt die Solidaritätsidee ein großes und weites Gebiet
aus der Sphäre der Freiheit und Nächstenliebe in die der Pflicht
und Gerechtigkeit über. Aber hierin, wie in so vielen Dingen,
war die Praxis der Theorie voraus geeilt: Arbeiterschutz und
Arbeiterversicherung hatten längst in Europa eingesetzt, bevor
Bourgeois die Solidaritätslehre heranzog, um dem französischen
Steuerzahler die moderne Sozialversicherung und ihre Lasten
plausibel zu machen.
Croises, Dekan der faculté des lettres der Universität Paris,
begegnet dem Unterfangen Bourgeois’, die Solidaritätsidee an
die Stelle des christlichen Begriffes der Nächstenliebe zu setzen,
mit dem Bemerken, das Volksempfinden würde der neuen Idee
keine so warme Aufnahme bereiten, wenn es nicht darin einen
breiten Raum für das Gefühl bewahrte. Darum solle man bei
der fernern Entwicklung des Solidaritätsbegriffes „den guten
alten Begriff der Liebe nicht ausschließen“ *).
Was nun die Verbindung der juridischen Idee vom Quasi
kontrakte mit der der Solidarität angeht, so ist nicht zu leugnen,
Ö Bourgeois, Solidarité, p. 154 ff.
2 ) Croiset, Vorwort zu Essai d’une Philosophie de la Solidarité, p. XIII.