Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

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Der  Solidarismus

Zins,  Pacht),  verwirklichen  die  Gerechtigkeit,  die  Gleichwertigkeit ­
  der  Leistung  nur  dort,  wo  die  Tauschenden  schon  gleich
sind.  Niemand  wollte  z.  B.  den  Tausch,  der  zwischen  der
Kongogesellschaft  und  den  Negern,  zwischen  einem  Unternehmer
und  seinen  Heimarbeiterinnen  geschieht,  für  eine  Verwirklichung
der  Solidarität  ansehen  *).
Diese  kann  durch  staatliche  Intervention  oder  durch  genossenschaftlichen ­
  Zusammenschluß  erreicht  werden.  Die  Staatsintervention ­
  ist  überall  angebracht,  wo  das  Gesetz  durch  Reglementierung ­
  der  Arbeit,  der  ungesunden  Wohnungen,  der  Lebensmittelfälschungen ­
  die  Schädigung  der  Massen  verhindern  kann  ;
ferner  dann,  wenn  das  Gesetz  durch  gewisse  Formen  obligatorischer ­
  Versicherung  den  Geist  der  Solidarität  den  verschiedenen
Klassen  der  Bevölkerung  einzuflößen  bestrebt  ist.  Obwohl
Zwangsform,  ist  die  staatlich  oktroyierte  Solidarität  nicht  ohne
hohen  sittlichen  Wert.  Höher  steht  aber  die  frei  gewollte,  in
genossenschaftlichem  Zusammenwirken  sich  äußernde  Solidarität;
die  gesetzlich  erzwungene  kann  unumgänglich  sein,  um  den
Boden  zu  ebnen,  auf  dem  sich  später  das  freie,  genossenschaftliche ­
  Leben  entfalten  wird 1  2 ).
Wollte  man  nun  a  priori  die  Merkmale  der  Genossenschaft
bestimmen,  die  das  günstigste  Milieu  für  die  solidarische  Erziehung ­
  abgeben  würde,  so  wäre  zu  sagen:  der  Gegenstand
einer  solchen  Genossenschaft  müßte  der  allgemeinst  mögliche
sein.  Er  müßte  eine  Ursache  der  Annäherung,  nicht  des  Antagonismus ­
  unter  den  Menschen  sein.  Er  dürfte  sich  nicht  in
zufälligen  und  ausnahmsweisen  Tatsachen  des  Lebens  verwirklichen, ­
  sondern  in  der  regelmäßigsten  und  dauernsten  Tätigkeit.
Damit  ist  eigentlich  schon  die  Konsumgenossenschaft  deutlich
1)  Gide  et  Bist,  loc.  cit.  p.  698  ff.
2 )  Gide,  Cours  d’Econ.  pol.  p.  36  ff.
Übrigens  ist  ein  wirklich  demokratischer  Staat,  d.  h.  ein  solcher,  in  dem
Gesetz  und  Verwaltung  der  ehrliche  Ausdruck  des  Willens  der  Mehrheit  sind,
im  Grunde  eine  freie  Genossenschaft.  Der  einzige  Unterschied,  den  man  geltend
machen  kann,  ist,  daß  in  die  durch  Vertrag  entstandene  Genossenschaft  eintritt,
wer  will,  während  man  in  die  Genossenschaft,  die  man  Staat  nennt,  durch  die
Geburt  eintritt.  Der  Unterschied  ist  aber  nicht  wesentlich,  denn  1.  gibt  es  Genossenschaften, ­
  deren  Beitritt  tatsächlich  obligatorisch  ist,  und  2.  kann  man
immerhin  aus  einem  Staatsverbande  austreten.  Essai  d'une  Philosophie  de  la
Solidarité,  p.  223.
            
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