Full text: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die Nationalökonomie bei den Philosophen und Soziologen 
über, über die Mäßigung, mit der diese ihr wirtschaftliches Über 
gewicht ausüben sollen, ferner vielleicht noch eine gewisse Miß 
billigung allen zu unlautern Wettbewerbs. Das ist alles, was 
das berufliche Gewissen der wirtschaftlichen Berufe enthält. 
Zudem haben diese Ideen kaum rechtliche Sanktionen. Die 
Grenze zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem, Gerechtem und 
Ungerechtem hat nichts Bestimmtes. Und da die neu ent 
standenen wirtschaftlichen Berufe heute die meisten Leute in 
Anspruch nehmen, so läuft der größte Teil der Existenz der 
größten Zahl außerhalb von jedem sittlichen Handeln ab. 
Um diesem Zustand von Gesetzlosigkeit ein Ende zu machen, 
bedarf es einer Organisation, in der die heute fehlenden Regeln 
sich entwickeln können. Denn die organisierte Kollektivität ist 
die einzige moralische Persönlichkeit, die über den individuellen 
Persönlichkeiten steht, und welche die nötige Kontinuität und un 
begrenzte Dauer, sowie die sittliche und materielle Überlegenheit 
hat, die unumgänglich notwendig sind, um den Individuen Gesetze 
aufzuerlegen. Der Staat vermag diese Aufgabe nicht zu erfüllen. 
Das Wirtschaftsleben entzieht sich dessen Kompetenz und Einwir 
kung, weil es ein sehr spezielles und sich täglich mehr spezialisieren 
des Gebiet ist. Die Tätigkeit eines Berufes kann wirksam nur durch 
eine Gruppe reglementiert werden, die diesem Berufe nahe genug 
steht, um dessen Räderwerk genau zu kennen, dessen Bedürfnisse 
zu empfinden und dessen Wandlungen zu folgen. Das kann nur 
eine Organisation aller Berufsangehörigen, also die Korporation. 
Die heutigen Arbeitgeber- und Arbeiterberufsvereine sind 
nur ein rudimentärer Anfang von Berufsorganisation. Denn sie 
sind private Vereinigungen ohne gesetzliche Reglementierungs 
gewalt; ihre Zahl ist in einem und demselben Berufe nicht be 
grenzt; daß sie von einander verschieden sind, ist berechtigt 
und notwendig, daß sie aber keine regelmäßige Fühlungnahme 
mit einander haben, ist verwerflich. Damit eine Berufsmoral 
und ein berufliches Recht sich in den verschiedenen wirtschaft 
lichen Berufen bilden können, muß die Korporation, statt ein 
einheitsloses Aggregat zu bleiben, wieder eine bestimmte, organi 
sierte Gruppe, eine öffentliche Einrichtung werden, welche die 
gegenseitigen Beziehungen von Arbeitgebern und Arbeitern 
regelt, und beide Teile mit gleicher Autorität verpflichtet. 
Die Geschichte der römischen Kollegien und der mittel-
	        
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