Full text : Die Nationalökonomie in Frankreich

Die  „positive“  Grundlegung  der  Nationalökonomie

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alterlichen  christlichen  Zünfte  lehrt,  daß  die  Rolle  der  Korporation ­
  eher  eine  sittliche,  denn  eine  ökonomische  ist.  Die  Berufsorganisation ­
  ist  vor  allem  eine  sittliche  Macht,  die  fähig  ist,
den  Egoismus  der  Individuen  zu  bändigen  und  im  Zaume  zu
halten,  sowie  zu  verhindern,  daß  das  Gesetz  des  Stärkern  sich
in  den  gewerblichen  und  Handelsbeziehungen  allzu  brutal  durchsetze. ­
  Die  Geschichte  der  frühern  Korporationen  lehrt  ferner,
daß  die  Rahmen  der  beruflichen  Gruppen  immer  mit  dem
Rahmen  des  Wirtschaftslebens  übereinstimmen  müssen:  die  alte
korporative  Ordnung  verschwand,  weil  sie  ihre  lokale  Organisation
nicht  aufzugeben  vermochte,  als  der  Markt  von  einem  lokalen
zu  einem  nationalen  und  Weltmarkt  wurde.  Die  Korporationen,
deren  wir  heute  benötigen,  müssen  alle  Berufsangehörigen  eines
Volkes  umfassen.  Durkheim  bleibt  bei  nationalen  Korporationen ­
  stehen,  weil  der  gegenwärtige  Stand  der  Rechtsentwicklung ­
  internationalen  Organisationen  noch  keine  Sanktionen
an  die  Hand  geben  würde.
Die  Beziehungen  der  Korporationen  zum  Staate  dürfen
nicht,  wie  es  im  XVII.  und  XVIII.  Jahrhundert  geschehen  ist,  zu
einer  engen  Unterordnung  jener  unter  diesen  ausarten.  Die
beiden  Organe  müssen  ein  gegenseitig  genau  abgegrenztes  Maß
von  Autonomie  haben.  Den  gesetzgebenden  Versammlungen
des  Staates  liegt  ob,  die  allgemeinen  Grundsätze  der  gewerblichen ­
  Gesetzgebung  festzusetzen;  an  der  Korporation  ist  es,
diese  im  Detail  auszubilden.
Im  Wesen  der  Korporation  liegt  es,  daß  sie  sich  nicht  auf
berufliche  Reglementierung  beschränke,  sondern  daß  sie  auch
die  Sozialversicherung  ihrer  Mitglieder  in  die  Hand  nehme,  das
gesellige  Leben  pflege  usw.  Ja,  sie  scheint  berufen,  eine  der
wichtigsten  Grundlagen  der  politischen  Organisation  zu  werden.
Die  geschichtliche  Entwicklung  lehrt,  daß  die  Korporation,
welche  anfangs  (Rom)  außerhalb  der  politischen  Ordnung  stand,
die  Tendenz  hat,  sich  dieser  in  dem  Maße,  als  das  Wirtschaftsleben ­
  sich  entwickelt,  einzugliedern.  Statt  ein  Aggregat  von
an  einander  gereihten  territorialen  Kreisen  zu  sein,  scheint  der
Staat  ein  umfassendes  System  von  nationalen  Korporationen
werden  zu  wollen.  Das  ist  das  natürliche  Ziel,  das  sich  dem
Entwicklungsgang  unserer  Gegenwart  bietet 1 ).

9  Durkheim,  loe.  cit.  p.  I—XXXVII.
            
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