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platze auch in Strafsenzusammenhang, genau abgegrenzt wurde. 1 ) Da
die Besteder aufserdem seit 1835 systematisch, seit 1825 in unregel-
inäfsiger Form Berichte über den Versand an die 1818 errichtete
Inspektion für das Frachtfuhrwesen zu liefern hatten, wobei die Orte
nochmals und zwar zugleich mit den dahin gesandten Verkehrsmengen
und Güterarten genannt werden [ohne Güterarten liegt noch ein Bericht
für das Jahr 1817 vor * 2 )], so ergibt sich daraus ein vorzügliches
Material für die gesamte bremische Ausfuhr zur Fuhre, das die
sämtlichen Binnenlandszentren, grofse wie allerkleinste, von wo aus
die Weiterverteilung im Wege selbständigen Handels, der Kommission 3 )
Bedeutung als rheinische und holländische Strafse bereits verloren. Der Verkehr
über Osnabrück hinaus war am stärksten, bevor die Verkehrsverhältnisse auf
dem Rhein durch das Nachgeben Hollands gegenüber den preufeischen
Repressalien (den Stapel Köln gegen den holländischen Seezoll) geordnet waren,
wurde dann noch durch den Verkehr über Minden wasserwärts und über die
Lippe, dann durch die Bahnverbindung Bremen-Minden-Köln geschädigt.
Bremische Fuhrleute erscheinen zuerst in Nürnberg und Nürnberger in
Bremen in den Bremer Akten am Anfang des 18. Jahrhunderts, von Fahrten
nach Leipzig ist bereits im 17. Jahrhundert die Rede, mit Frankfurt a. M.
verständigt man sich über Belastungsgrenzen Ende des 17. Jahrhunderts. Das
Holen rheinischer Weine per Achse durch Bremer Fuhrleute kommt auch im
18. Jahrhundert vor. Die Oberländer Fuhrleute kommen früher auf grotsen
Touren nach Bremen, als es von den Bremern noch heilst, sie sind nicht
gewöhnt, weit zu fahren. (Bremer Staatsarchiv.) (Vgl. auch im folgen
den zum Weserverkehr.) Darin besteht an sich nur eine Beziehung
zu dem nachher angedeuteten Etappenwesen, Transportwechsel und Handels
umsatz, aber andererseits hatten die Hansestädte ursprünglich auch nicht
die neuere Verkehrsfnnktion des Umschlags zwischen der See und ihrem
Hinterland im heutigen Sinne, sondern arbeiteten in dem althansischen Verkehrs
zuge parallel der Küste mit andern Verkehrszügen über See und Land.
*) Bremer Staatsarchiv. — Die Hauptverordnung für das neunzehnte
Jahrhundert ist die vom 16. Nov. 1818, die auch V. Böhmert, Bremer
Handelsarchiv, II. Bd., Bremen 1865 unter No. 144, S. 354 abgedruckt hat.
2 ) Bremer Staatsarchiv und Archiv der Bremer Handelskammer. (Coli.
Sen.) Im übrigen s. das Kapitel Statistik.
3 ) Die Kaufleute zweiter Hand in Bremen, die von den ex- und impor
tierenden Kaufleuten erster Hand des überseeischen Verkehrs kauften oder auch
an sie verkauften, waren ziemlich häufig auch Kommissionäre der damals noch
florierenden groften binnenländischen Handelshäuser, als deren Beispiel die Firma
Schröter in Frey tags Soll und Haben bekannt ist.
Vgl, zur Darlegung der Verhältnisse Duckwitz in seinen Denkwürdig
keiten aus meinem öffentlichen Leben, Bremen 1877, S. 13 ff. Zur Veränderung in
der Organisation des Handels im neunzehnten Jahrhundert s. im übrigen
Werner Sombart, Die deutsche Volkswirtschaft int 19. Jahrhundert,
Berlin 1903.