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und die folgenden ergänzenden Bestimmungen und Schlufsprotokolle
nebst Anlagen, datiert von Nenndorf, 16. August 1839 (vgl. auch
art. 4 wegen abermaliger Änderung im Zoll u. a.) und Karlshafen,
den 20. Oktober 1842, sind durch die Additionalakte Braunschweig
vom 3. September 1857 aufser Kraft gesetzt worden. In dieser
wurden namentlich auch die §§ 10 und 11 der WeserschifEahrtsakte
betreffend die Reiheschiffahrt anders gefafst (art. XIII und XIV).
Weserische Zölle in gesampt übersteigen weite, o. 0. u. J. (16 . . .); Gantz
völlige Collatio Dess weitl. Appendiois Oldenb. Zoll-Rollen mit der Hamelischen
Zoll-Rollen vnd der bremischen Accise-Rollen, Bremen 1657; Richtige Fürstellung,
Wie von einigen Wahren, welche nach Oldenb. Angeben, die Bremische Accise
beschweren sollen, an Oldenb. Seiten, nicht weniger, sondern vielmehr praeten-
diret werde, als zu Bremen rechtmäfsig hergebracht, o. 0. u. J. (16 . . .); etc. .
Landau, Ein. üb. Weserzölle, Z. d. V. f. hess, Gesch., I. Bd., 1837, S. 167, 169
druckt den schaumburgiscben Zolltarif von 1556 bezw. 1636 ab, dazu eine
Aufmachung des Weserzollertrags zu Rinteln von 1617—1620, Moderne Zoll
erträge a. bei Max Peters, D. Entw, d. d. Reederei, Jena 1899—1905, Bd. II.,
S. 21. In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts hat Hannover nach dem
Durchschnitt der Jahre 1842 bis 1847 22 499 «ff Bruttoweserzolleinnahmen gehabt,
8933 o/f Administrationskosten ermäfsigten den Nettoüberschufs auf 13 566 «ff,
die Baukosten an der hannoverschen Weser beliefen sich durchschnittlich auf
27 849 «/ (Die hannöv. Zölle der Elbe, Weser u. Ems, Frankfurt a. M. 1848,
S. 4), Preufsen hatte 7534 «/ Weserzolleinnahmen, wovon 628 «ff Hebungskosten
und Renten abgingen, Ausgaben zur Erhaltung der Schiffbarkeit seiner Weser
strecke von 16 806«/, Yerwaltungskosten 4610 «/ (C. A. v. Karnptz), Denksohr,
üb. d. Best., welche rücks. d. sohiffb. Flüsse zu treffen sein werden, Frankft. a. M.
1848, S. 18.). Bei dem für den modernen preufsischen Binnenschiffahrtsabgabon-
plan in Aussicht genommenen Einheitssatz von 0,05 Pfg. per tkm. für die Weser
(0,04 Pfg. für den Rhein. 5 Güterklassen 0,1 Pfg,, 0,08, 0,04, 0,02 Pfg. allgemein.
Der Rheinmassenverkehr bringt den abweichenden Durchschnitt) ist der Ertrag
für den jetzigen Oberwesorverkehr einschliefslich Fulda und Aller 100 000 Mk.
Jährlich, so dal's eine Dockung der derzeit aufgewandten Kosten nicht eintritt,
für einen zu 1920 erwarteten Verkehr von 700 Mill. tkm. für die Oberweser
ohne Aller und Fulda [1895: 71 Mill. tkm., 1905: 176 Mill. tkm, (Aller und
Fulda 1905: 8 Mill. tkm.) Steigerung durchschnittlich 9,5 °/o des vorigjährigen
Verkehrs jährlich: 1920: 687 Mill. tkm., — Zuwachs vom Rhein-Hannover-
Kanal] 350 000 Mk., die den Weiterausbau der Weser Minden—Bremen zu
4 Mill. Mk., Talsperrenbeiträge und ünterhaltungsaufwand tragen sollen,
wogegen man Fulda und Aller mit höheren Sätzen belasten will. Abgaben
hebung in den betreffenden Ladeplätzen. (Preufsiscbe Denkschrift im Deutschen
Reichsanzeiger vom 29. Nov. 1909, Nr. 289; zum Ertrag für den heutigen
Verkehr Max Peters, Schiffahrtsahgaben, Schriften des Vereins für Social
politik, Bd. CXV, 2. u. 3. Teil, Leipzig 1908, S. 153, 318, 319.). Bei den
Verhandlungen zwischen Preufsen und Bremen über die von Bremen vor 1905
geplante Kanalisierung der Oberweser für 600 tons-Schiffe war eine Schiffahrts
abgabe in 3 Tarifklassen von 0,25, 0,50 und 0,75 Pfennig für das Tonnen
kilometer in Aussicht genommen. Derzeitige Fuldaabgabe im Durchschnitt