Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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7.  September  1851.  Vertrag  mit  Hannover  in  Magdeburg
wegen  Zolleinigung  beider  Staaten  Preufsen  und  Hannover,  der
auch  die  Staaten  angehören  sollten,  die  mit  dem  1.  Januar  1854
durch  Zollvereinigung  verbunden  wären.  Schachzug  gegen  Österreich
und  die  Schutzzollbewegung  im  Süden.  —  Der  Hafenort  Geestemünde
soll  vom  Zollgebiet  ausgeschlossen  bleiben.  Für  den  Freihafen
Harburg  wird,  falls  er  nicht  als  solcher  erhalten  wird,  eine  freie
Mederlagsanstalt  zugesichert.
25.  September  1851.  Vertrag  zwischen  Hannover  und
Schaumburg-Lippe  wegen  Beitritt  zum  Zollverein.
31.  Dezember  1853  lief  der  Zollverein  ab.
15.  November  1851  kündigt  Preufsen  sämtliche  Zollvereinsverträge.
1852.  Zollvereinskrisis.
2.  Januar  1852.  Konferenzen  zu  Wien,  dann  zu  Darmstadt
und  Berlin.  Österreichs  Beitrittsversuche.
1,  März  1852.  Vertrag  Preufsens  mit  Oldenburg  wegen
Anschlusses  an  die  preufsische  Zollkombination.  Brake  soll  die  ihm
im  Steuerverein  eingeräumte  Stellung  als  Freihafen  behalten.
19.  Februar  1853.  Vertrag  zwischen  Preufsen  und  Österreich.
21.  (und  22.  Februar)  1853.  Gesetz(e)  wegen  Aufhebung  des
Freihafens  zu  Harburg  (und  Wiederherstellung  der  unversteuerten
Niederlage).
4.  April  1853.  Erneuerung  des  Zollvereins  auf  12  Jahre,  also
bis  31.  Dezember  1865.  Emden  behält  sein  Portofrankorecht
(öffentliche  Portofrankonlederlage).
30.  Dezember  1853.  Das  Dorf  Aumund  und  die  Elbinseln  sowie ­
  der  Hafenort  Geestemünde  vom  Zollverein  ausgeschlossen.
26.  /31.  Dezember  1853.  Vertrag  mit  Luxemburg.
Mit  1.  Januar  1854  Eintritt  Hannovers  und  Oldenburgs  in
den  Zollverein.
15.  November  1854.  Bahnhof  Sebaldsbrück,  Eisenbahnkörper
und  der  kleine  südlich  davon  gelegene  bremische  Gebietsteil  werden
dem  Zollverein  angeschlossen.
26.  Januar  1856.  Vertrag  Bremens,  wodurch  ein  zollvereinliches
  Hauptzollamt  in  Bremen  errichtet  wird,  Teile  des  Gebiets:
die  hollerländischen  und  Borgfelder  Aufsendeichsländereien  an  der
rechten  Seite  des  Deichschlots  bezw.  der  Wümme,  die  Feldmarken
Grolland,  Varrelgraben  und  die  Ochtum  sollen  dem  Zollverein  angeschlossen ­
  werden.
1.  Januar  1857.  Eintritt  der  von  Bremen  am  26.  Januar  1856
dem  Zollverein  überwiesenen  Gebiete  in  den  Zollverein.

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